Bericht des Bürgermeisters und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
Protokoll:
Bürgermeister Beckmann bezieht sich auf die Gerüchte über Bautätigkeiten im Ort. Er gibt bekannt, dass die FIBAV lediglich eine Marktanalyse erhebt um festzustellen, ob sich in Querenhorst die Erschließung eines Baugebietes lohnen würde.
Gemeindedirektor Schulz berichtet: Personalveränderungen im Kindergarten: Ende September scheidet die Erzieherin Frau Sowe aus dem Kindergarten aus. Die neue Mitarbeiterin, Frau Hartmann, wird am 01.10.2016 ihren Dienst antreten (Einstellung ist bereits beschlossen). Die Verabschiedung von Frau Sowe erfolgt am 29.09.2016, um 11:00 Uhr, im Kindergarten. Der Rat ist hierzu herzlich eingeladen. Die räumliche Situation im Kindergarten: Bekanntermaßen ist der Stauraum im Kindergarten knapp bemessen. Der Boden wird teilweise bereits als Abstellmöglichkeit genutzt. Die Leiterin des Kindergartens, Frau Tempel-Richter, drängt seit geraumer Zeit darauf, den Dachboden vollständig mit geeignetem Material (OSB-Platten) vollflächig auszulegen, um den dringlich benötigten Platz-/Lagerbedarf für Sommer- und Winterspielzeuge, Bastelutensilien etc. abzudecken. Aus diesem Grund wurden bereits für das Haushaltsjahr 2016 Mittel in Höhe von 3.000 € eingestellt. Für die geplante Umsetzung wurde ein Fachunternehmen zur Besichtigung sowie zur Abgabe eines unverbindlichen Angebotes aufgefordert. In der Folge unterbreitete Fa. Demuth ein Angebot für die zu erbringenden Leistungen in Höhe von 4.516,05 € (mit Sicherheit rd. 5.000 €). Weiterführend meldet Firma Demuth schriftlich Bedenken an hinsichtlich der Tragfähigkeit der Deckenkonstruktion für die geplante zusätzliche Belastung. Sie empfiehlt mit Nachdruck, vor Beauftragung der Arbeiten die Abklärung der Tragfähigkeit durch einen Tragwerksplaner prüfen zu lassen. Die Kosten für den Statiker belaufen sich auf rd. 500 €. In Anbetracht der hohen Herstellungskosten zzgl. der Kosten für einen Statiker (insgesamt rd. 5.500 €) in Bezug auf die sehr gering zu erwartende Steigerung der Lagerkapazitäten aufgrund der baulichen Gegebenheiten (Brettbinder, Aussteifungen etc.) hält die Verwaltung die Ausführung für unwirtschaftlich. Die Verwaltung empfiehlt stattdessen, den bisherigen Duschraum im Sport- und Kulturzentrum zurückzubauen und als Lagerraum herzurichten. Hierzu wäre nur ein Abbau der Waschbecken und danach die Beschaffung von Regalen erforderlich. Gleichzeitig müsste die Feuchtigkeit an der Außenwand im 1. Lagerraum (Kellereingangstür) beseitigt werden. Hier kann mit wenig Aufwand und geringen Geldmitteln ausreichend Lagerkapazität für das Wichtelhaus geschaffen werden. Es ist ein Feedback des Rates gewünscht, ob so verfahren werden kann und soll. Der Rat beschließt einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zufolgen. Sanierung der Brücke Vordorfer Straße: Die Maßnahme soll im Oktober d. J. starten und auch abgeschlossen werden. Es erfolgt noch eine Information an die Anlieger. Veranstaltung Feuerwehr bewegt am 04.09.2016: Im Rahmen der Veranstaltung "Feuerwehr bewegt" erfolgte am letzten Sonntag die Verköstigung von rd. 100 Teilnehmern einer Fahrradtour im Sport- und Kulturzentrum Querenhorst. Gemeindedirektor Schulz spricht allen Helfern seinen Dank und den des Rates aus. Für das dabei gezeigte Engagement gilt Herrn Sievers und seiner Mannschaft von der Feuerwehr Querenhorst besonderer Dank. Es hat alles sehr gut geklappt. Fertigstellung der 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Querenhorst zum 01.01.2011 Gemeindedirektor Schulz hatte über die Fertigstellung der Eröffnungsbilanz und Vorlage dieser zur Prüfung beim RPA des Landkreises bereits berichtet. Der Prüfbericht liegt nunmehr vor. Änderungen haben sich keine ergeben. In der kommenden ordentlichen Ratssitzung kann der Rat Querenhorst dann die Eröffnungsbilanz verbindlich beschließen. Für die heutige Sitzung war es leider aus Fristgründen nicht mehr möglich, die Verwaltungsvorlage zu fertigen. Geschwindigkeitsmessanlagen Querenhorst: Zunächst möchte GD Schulz ausdrücklich Frau Asteroth dafür danken, dass sie im Jahr 2013 bereit war, die Anlagen zur Geschwindigkeitsanzeige zu finanzieren. GD Schulz bedauert, dass dies in der aktuellen Diskussion im Ort und bei der Bewertung des aktuellen Sachverhalts offensichtlich etwas untergeht. Er wünscht sich mehr gemeinschaftliches Engagement. Daher wird er sich aus gegebenem Anlass etwas umfänglicher zu diesem Sachverhalt äußern. Fakt ist, dass in der Verwaltung bis zur Kenntnisnahme des Spendenaufrufs keine offizielle Anfrage der damaligen „Spenderin“ (Frau Asteroth) zur Möglichkeit des Erwerbs der Anlage durch die Gemeinde Querenhorst vorlag. Es gab hierüber im Vorfeld kein persönl. Gespräch oder ein Telefonat zwischen der „Spenderin“ und der Verwaltung. Erst in einem persönlichen Gespräch am 05.09.2016 (diese Woche Montag) hat Frau Asteroth bei Herrn Schulz in der Verwaltung vorgesprochen. Herr Schulz habe ihr in diesem Gespräch nochmals dargelegt, dass ein Erwerb der Anlagen durch die Gemeinde nicht empfohlen wird, wenn über andere Wege diese Anlagen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden könnten. Gleichwohl habe er zunächst auf die angestrebte Information des Rates und ggf. eines Ergebnisses hieraus verwiesen. Frau Asteroth bat um eine zeitnahe Entscheidung, weil es bereits Interessenten für die Anlagen geben soll. Spätestens in der kommenden Woche soll dann der Abbau erfolgen, wenn die Gemeinde am Erwerb nicht interessiert sein sollte. Fakt ist auch, dass an die Verwaltung bis zur heutigen Sitzung keine Informationen durch Herrn Bgm. Beckmann, der Initiator der Errichtung im Jahr 2013 war, erfolgte, dass die Forderung eines Erwerbs durch die Gemeinde oder alternativ die Herausgabe der Anlagen an die Eigentümerin besteht. Dies spiegelt keine vertrauensvolle Zusammenarbeit wider. Richtig ist, dass Herr Martini in einem Telefonat die Verwaltung darüber informiert hat, dass es dieses Anliegen von Seiten der damaligen „Spenderin“ gibt und er von dieser konkret darauf angesprochen wurde, ob die Gemeinde die Anlage zu einem Restwert von ca. 1.750 € abkauft. GD Schulz hat in diesem Gespräch darauf hingewiesen, dass er bisher davon ausgegangen sei, dass es sich im Jahr der Errichtung (2013) um eine Sachspende an die Gemeinde Querenhorst gehandelt habe und die Gemeinde schon längst Eigentümerin sei. Das ist so dem Protokoll des Rates vom 16.03.2013 zu entnehmen: "Bürgermeister Beckmann berichtet, er darf für die Ortseingänge von Querenhorst zwei Geschwindigkeitsmessanlagen beschaffen. Insgesamt ist hierfür eine Spende an die Gemeinde Querenhorst erfolgt. Der/die Spender/in möchte jedoch nicht namentlich genannt werden. Die gesamten Kosten werden sich auf knapp 6.000 € belaufen. Die Installation muss noch mit dem Betreiber der Straßenbeleuchtung abgeklärt werden. Bürgermeister Beckmann hat bereits mit Herrn Dierks Einzelheiten besprochen." Folgende Anmerkungen dazu: 1. Es wurde unmissverständlich im Rahmen der Mitteilungen der Begriff Spende benutzt, was zunächst nur eine endgültige und dauerhafte Zuwendung an die Gemeinde Querenhorst bedeuten kann. 2. Es ist aus dieser Mitteilung auch nicht „zwingend automatisch“ erkennbar, dass es sich – wie sich nunmehr herausstellt - nur um ein zeitweiliges „zur Verfügung Stellen“ der Anlage (auf Leihbasis) an die Gemeinde gehandelt hat und diese ggf. durch den Spender wieder zurückgenommen wird. 3. Hierzu sollte sich daher im Weiteren Herr Beckmann einmal gegenüber dem Rat erklären, was er denn nun damals inhaltlich mit der Käuferin der Anlagen abgesprochen hat. Richtig ist auch, dass GD Schulz Herrn Martini gegenüber die mdl. Empfehlung ausgesprochen hat, diesen Erwerb gegen Entgelt durch die Gemeinde nicht zu tätigen. Er habe das damit begründet, dass bei Bedarf eine neue Geschwindigkeitsmessanlage – z. B. über die Pegler-Stiftung – kostenfrei beantragt werden könnte. Identische Anlagen wurden im letzten Jahr in Grasleben und Mariental jeweils kostenfrei für die Gemeinden installiert. Diesen Standpunkt habe GD Schulz auch Frau Asteroth gegenüber im Gespräch am Montag verdeutlicht. In dem besagten Gespräch mit Herrn Martini hat sich Herr Martini dieser Meinung angeschlossen und wollte dies der damaligen Spenderin auch so mitteilen. Gleichwohl hat GD Schulz in diesem Gespräch auf den empfehlenden Charakter der Aussagen hingewiesen und angeregt, die Information des Rates in seiner nächsten Sitzung vorzunehmen. In der letzten Woche erhielt die Verwaltung dann Kenntnis vom besagten Spendenaufruf. In diesem Spendenaufruf gibt es auch ein Zitat, welches wie folgt lautet: „Ich habe auch versucht, dass sie (die Anlagen) von der Samtgemeinde übernommen werden, da gab es nur eine Absage des zuständigen Herrn“. 1. Zuständig ist und bleibt die Gemeinde Querenhorst. Wie aber bereits eingangs ausgeführt, gab es im Vorfeld des Spendenaufrufs keine Kontaktaufnahme von Frau Asteroth mit der Verwaltung. Diese Aussage ist mithin falsch oder wurde falsch übermittelt. Falsch ist, dass von Seiten der Verwaltung eine Übernahme abgelehnt wurde. GD Schulz hat sich aber sehr wohl kritisch zu einem entgeltlichen Erwerb geäußert (Begründung siehe oben – kostenlose Ersatzbeschaffung). Dies kann er nicht allein für die Gemeinde ablehnen und es wäre abschließend und ausschließlich durch den Rat Querenhorst zu entscheiden gewesen. Wenn man also Herrn Schulz in einem Spendenaufruf zitiert, möge man das bitte auch richtig tun. Man sollte zumindest vorher umfänglich miteinander sprechen. Nach zwischenzeitlich erfolgter interner Prüfung kann GD Schulz mitteilen, dass im Jahr 2013 keine offizielle Spendenannahme durch den Rat der Gemeinde Querenhorst erfolgte (was aufgrund der Höhe von 6.000 € bei einer Spende zwingend hätte erfolgen müssen). Es wurde auch keine Spendenbescheinigung durch die Gemeinde an die Spenderin ausgestellt. Die sog. „Spende“ ist nicht durch den Haushalt der Gemeinde Querenhorst im Jahr 2013 „vereinnahmt“. Ebenso wenig ist der Erwerb der Anlagen auf der Aufwandsseite verbucht. Es liegen in der Verwaltung keinerlei Unterlagen jeglicher Art zu den Anlagen vor. Folglich ist die Gemeinde Querenhorst nie Eigentümerin der Anlagen geworden und die Forderung von Frau Asteroth auf Herausgabe derselben besteht zu Recht. Dies betont Herr Schulz deswegen, weil es im Rahmen der aktuellen Diskussionen im Ort auch Aussagen gibt, die absolut nicht angemessen sind. Rechtlich kann von einer Erpressung oder Ähnlichem keine Rede sein. Der Herausgabeanspruch ist legitim. Es gab in diesem Verfahren nur einen Fehler, nämlich sich als Gemeinde Querenhorst in dieses Abhängigkeitsverhältnis ohne Nutzungsvereinbarung zu begeben, statt von Anfang an eine dauerhafte Lösung mit Nutzungsvereinbarung zu finden. Diese Klarstellung einerseits aber auch einmal eine umfassende und insbesondere vollständige Sachverhaltsschilderung war GD Schulz an dieser Stelle sehr wichtig. Wenn man frühzeitig miteinander statt übereinander oder gar nicht miteinander redet, wäre diese Angelegenheit vermutlich deutlich geräuschloser verlaufen. Allerdings zeigt sie – und zwar in allen Facetten – die aktuelle Situation in Querenhorst. Soviel zur Vergangenheit, nun zur Zukunft: Die Gemeinde Querenhorst braucht eine Lösung und sie braucht auch eine Geschwindigkeitsmessanlage für den Ort. Die Verwaltung befindet sich derzeit in konstruktiven Gesprächen mit der Pegler-Stiftung. Aufgrund der Kurzfristigkeit besteht ggf. die Möglichkeit einer Gestellung von Messanlagen an die Gemeinde Querenhorst. Ein entsprechender Antrag wurde bereits durch die Verwaltung gestellt und die Zustimmung des Rates für einen Antrag unterstellt. Im Verlauf einer kurzen Aussprache spricht sich der Rat der Gemeinde Querenhorst dafür aus, die Anlagen an Frau Asteroth zurück zu geben. Die Verwaltung soll hierzu Kontakt mit dem Energieunternehmen aufnehmen, um die Demontage vorzunehmen.
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