Feuerwehretat 2017
Beschluss:
Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen empfiehlt dem Finanzausschuss, den Feuerwehretat entsprechend der vorgelegten Haushaltsanmeldung für den Haushalt 2017 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Protokoll:
Ausschussvorsitzender Klein gibt das Wort an SGOAR Schulz.
Dieser trägt anhand einer Präsentation die wesentlichen Inhalte des geplanten Feuerwehretats vor. Die Präsentation wird diesem Protokoll beigefügt (Anlage 1).
Im Anschluss an die Präsentation erläutert Samtgemeindeinspektor Schönberg die Vorlage Nr. 7 und betont, dass sich das Gemeindekommando und die Verwaltung im Vorfeld in konstruktiven Gesprächen ausgetauscht haben.
SGOAR Schulz ergänzt, dass bei der Maßnahme „Umbau FWH Grasleben“ fälschlicherweise 120.000 € im Jahr 2018 eingetragen sind. Diese müssen gestrichen werden.
Auf Nachfrage von Ratsmitglied Minkley geben die Verwaltung und Gemeindebrandmeister Wermuth Auskunft zu folgenden Punkten:
1. GD Janze erläutert, dass die Feuerwehrgebührensatzung angepasst wurde und somit die Einnahmen steigen. Daher ergeben sich im Sachkonto 3321100 „Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte“ ab 2017 deutlich höhere Ansätze als in den Vorjahren.
2. Der ab 2017 veränderte Ansatz des Sachkontos 3488000 „Erträge aus Kostenerstattung/-umlagen übrige Bereiche“ ergibt sich aus Erstattungen seitens des Landkreises.
3. Zu den ab 2017 sinkenden Ansätzen im Sachkonto 4211000 „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ wird erklärt, dass Umbaumaßnahmen / Modernisierungen nicht unter diesem Sachkonto abgebildet werden. Es handelt sich um die normale laufende bauliche Unterhaltung, wobei die Ansätze stetig geprüft werden.
4. Zu dem erhöhten Ansatz des Sachkontos 4454000 „Erstattungen an den sonstigen öffentlichen Bereich“ in 2016 wird erklärt, dass einige AT-Geräte und Löschschläuche turnusgemäß aufgrund von Verschleiß ausgetauscht werden mussten und der Atemschutz- und Schlauchverband dafür höhere Kosten angekündigt hatte.
5. Bezüglich der Ausgabe „2 Funkgeräte mit Antenne und Zubehör Grasleben“ wird erklärt, dass die Anschaffung von Antennen notwendig war, obwohl die FFW über einen Einsatzleitwagen verfügt, da es bei Flächenlagen wie z.B. Hochwasser nötig ist, dass die Feuerwehr einen festen Einsatzort mit Telefonanschluss hat (z.B. im Feuerwehrgerätehaus). Dafür ist die Beschaffung von Antennen zwingend notwendig gewesen.
6. Bei den Ausgaben für die Rollcontainer und den Arbeitsscheinwerfer wird erklärt, dass diese nach DIN-Norm beschafft werden müssen und die hohen Preise aufgrund der aktuellen Angebotslage entstehen. Es wird betont, dass die Preise verschiedener Anbieter vor der Beschaffung verglichen werden.
Ratsmitglied Nitschke merkt an, dass er es für besser halten würde, für die Vorlagenerstellung keine gesonderte Aufstellung des Feuerwehretats zu erstellen, sondern auf den Entwurf des Haushaltsplanes zu verweisen, um Übertragungsfehler zu vermeiden und eine Arbeitserleichterung zu schaffen.
GD Janze erwidert daraufhin, dass es verwaltungsseits bewusst in dieser Form gemacht wurde, um es übersichtlicher zu gestalten.
Gemeindebrandmeister Wermuth bietet an, weitere Fragen zu beantworten. Da keine Fragen gestellt werden, richtet er seinen Dank für die gute Zusammenarbeit an die Verwaltung aus.
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