Annahme einer Spende von insgesamt 1.100 Euro von diversen Spendern und zweckgebundener Erwerb einer Geschwindigkeitsmessanlage
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Querenhorst beschließt:
a) Die Annahme der Spenden von insgesamt 1.100 € gem. § 25 GemHKVO zweckgebunden für den Ankauf einer gebrauchten Geschwindigkeitsmessanlage sowie
b) die Anbringung derselben am Ortseingang aus Richtung Rickensdorf kommen an der L 648.
c) Darüber hinaus beschließt der Rat, die außerplanmäßige Ausgabe in 2016 bis 4.500,00 € für die Beschaffung von zwei weiteren Anlagen. Bei Mehrkosten erfolgt eine Mitteilung per Email.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig
Protokoll:
GD Schulz berichtet, dass Frau Asteroth bisher Spenden in Höhe von 960,00 € Euro für den Erwerb der Geschwindigkeitsmessanlage akquiriert und in der Kasse eingezahlt hat. Weitere Mittel hat sie in Aussicht gestellt. Anmerkung der Verwaltung: Am 26.10.2016 wurden 140,00 € eingezahlt, sodass die Summe aller Spenden insgesamt 1.100,00 € beträgt. Der Kaufvertrag über die gebrauchte Anlage wurde mit Frau Asteroth geschlossen und erfolgte der Eigentumsübergang an die Gemeinde Querenhorst. Von der Peglerstiftung hat die Verwaltung heute die Rückmeldung erhalten, dass die Gemeinde Querenhorst im nächsten Jahr für nur eine Anlage im Vergabeverfahren aufgenommen wurde. Die Stiftung stellt jedoch nur Anlagen an Hauptstraßen auf. GD Schulz äußert Bedenken, derzeit die Anlage an der Hauptstraße abzubauen und in Richtung Rickensdorf anzubringen. Jedoch wurden die Spenden explizit für den Anbau der Geschwindigkeitsmessanlage in Richtung Rickensdorf geworben. GD Schulz bittet darum, im Dorf mitzuteilen, dass es vorkommen kann, dass für einige Zeit keine Geschwindigkeitsmessanlage an der Hauptstraße vorhanden sein wird. Er schlägt jedoch vor, im Haushalt außerplanmäßig Mittel für zwei Anlagen, die an der Helmstedter Straße angebracht werden sollten, bereitzustellen. Die Kosten für zwei Anlagen werden zwischen 3.000,00 und 4.500,00 € betragen.
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