Bildung
a) des Schulausschusses gem. § 110 des Nds. Schulgesetzes (§ 73 NKomVG)
b) der Ausschüsse nach § 71 NKomVG (Anzahl und Art der Ausschüsse)
1. Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze
2. Benennung der Ausschussmitglieder
3. Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung der Ausschüsse
4. Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden
Beschluss:
Der Rat der Samtgemeinde Grasleben beschließt, in der Legislaturperiode 2016 - 2021, die folgenden Fachausschüsse zu bilden:
- Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig
1. Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze: SGB Janze erläutert, dass die Berechnung der Ausschusssitze nach Hare-Niemeyer erfolgt und es sich somit ergibt, dass die CDU-FDP-Gruppe jeweils 4 Sitze und die Bürgerliste jeweils 1 Sitz in den Fachausschüssen erhält. 2. Benennung der Ausschussmitglieder: Der Ratsvorsitzende bittet um die Benennung der Ausschussmitglieder. Schulausschuss Ratsmitglied Nitschke benennt für die CDU-FDP-Gruppe die Ratsmitglieder Gander, Koch, Werner und Wielenberg. Ratsmitglied Stabrey benennt für die Bürgerliste Ratsmitglied Stabrey. Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen Ratsmitglied Nitschke benennt für die CDU-FDP-Gruppe die Ratsmitglieder Bartsch, Klein, Minkley und Nitschke. Ratsmitglied Stabrey benennt für die Bürgerliste Ratsmitglied Beckmann. Finanzausschuss Ratsmitglied Nitschke benennt für die CDU-FDP-Gruppe die Ratsmitglieder Nitschke, Werner, Wielenberg und Worch. Ratsmitglied Stabrey benennt für die Bürgerliste Ratsmitglied Gröger. 3. Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung der Ausschüsse Der Ratsvorsitzende führt die Beschlussfassung über die Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung herbei. Beschluss Der Rat der Samtgemeinde Grasleben beschließt die unter Punkt 1 und 2 aufgeführte Sitzverteilung und Zusammensetzung der Fachausschüsse. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig 4. Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden SGB Janze erwähnt die in der Vorlage ausgeführte Berechnung zur Zuteilung der Ausschussvorsitze und erläutert, dass die CDU-FDP-Gruppe aufgrund dessen den Vorsitz des ersten und zweiten Ausschusses beanspruchen kann. Die Bürgerliste kann somit den Vorsitz des dritten Ausschusses beanspruchen. Ratsmitglied Nitschke teilt mit, dass die CDU-FDP-Gruppe den Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen mit dem Vorsitzenden Klein und den Schulausschuss mit der Vorsitzenden Koch wählt. Ratsmitglied Stabrey teilt mit, dass die Bürgerliste für den Vorsitz des verbleibenden Finanzausschusses Ratsmitglied Gröger benennt.
Protokoll:
a) Bildung des Schulausschusses gem. § 110 des Nds. Schulgesetzes (§ 73 NKomVG) Ratsvorsitzender Bartsch gibt das Wort an den SGB, der erklärt, dass der Schulausschuss lediglich aus dem Grund separat aufgeführt ist, da es sich hierbei um einen Pflichtausschuss handelt. Die tatsächliche Besetzung kann und soll jedoch unter Punkt b) abgehandelt werden. b) Bildung der Ausschüsse nach § 71 NKomVG (Anzahl und Art der Ausschüsse) SGB Janze erläutert, dass die Verwaltung vorschlägt, lediglich die folgenden drei Fachausschüsse zu bilden.
- Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen
Die vorgeschlagene Lösung sei im Vergleich zur vorangegangen Wahlperiode schlanker und zielorientierter. Die Fachausschüsse, in denen wegen der Komplexität und der Masse der Themen sowie aufgrund der Öffentlichkeitswirksamkeit eine Vorberatung erfolgen sollte, blieben erhalten. Jeder Fachbereich in der Verwaltung habe zudem einen Fachausschuss zu betreuen. Umgekehrt würden mit dem Wegfall anderer Fachausschüsse unnötige Doppelstrukturen abgeschafft. Da gegen diesen Vorschlag keine Einwände geäußert werden, führt der Ratsvorsitzende die Beschlussfassung herbei.
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