Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Rat der Samtgemeinde Grasleben (SGR)

Montag, 07. November 2016 , 18:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung durch die / den zuvor festgestellten Altersvorsitzenden

Protokoll:

SGB Janze begrüßt die Anwesenden und gibt einige organisatorische Hinweise. Er bittet alle Ratsmitglieder darum, den zuvor ausgehändigten Vordruck für die Verwendung von Fotos und die unterschriebene Pflichtenbelehrung an die Protokollführerin auszuhändigen.

Er stellt fest, dass Ratsmitglied Bartsch der Altersvorsitzende ist und fragt, ob Bedenken dagegen bestehen, dass dieser die Sitzung leitet. Dies ist nicht der Fall.

Anschließend eröffnet der Altersvorsitzende Bartsch die Sitzung und begrüßt ebenfalls alle Anwesenden, insbesondere auch die Einwohnerinnen und Einwohner sowie Frau Weber-Diedrich und Herrn Fochler als Vertreter der Presse.


TOP 2 Feststellung der ordnungsmäßigen Ladung und der Beschlussfähigkeit nach §§ 59, 65

Protokoll:

Der Altersvorsitzende Bartsch stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 3 a) Verabschiedung von Ratsmitgliedern b) Ehrung von Ratsmitgliedern

Protokoll:

a) Verabschiedung von Ratsmitgliedern

Altersvorsitzender Bartsch und SGB Janze verabschieden die aus dem Samtgemeinderat ausscheidenden Ratsmitglieder Belling, Nitschke und Zängerling.

SGB Janze trägt die Dauer der Ratszugehörigkeit und die bisherigen Tätigkeiten hervor und überreicht je eine Weinflasche und zwei mit dem Samtgemeindewappen gravierte Rotweingläser als Ausdruck des Dankes für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in der Vergangenheit.  

Ratsmitglied Belling gehörte dem Rat für 15 Jahre an (1996-2006 und 2011-2016), davon übernahm sie fünf Jahre lang die Funktion der 2. stellvertretenden Ratsvorsitzenden.

Auch Ratsmitglied Jaeger gehörte dem Rat seit 15 Jahren an.

Ratsmitglied C. Nitschke gehörte dem Rat seit fünf Jahren an.

Ratsmitglied Zängerling gehörte dem Rat ebenfalls seit fünf Jahren an, außerdem war er stellvertretender Ratsvorsitzender.

Weiterhin erwähnt SGB Janze, dass die ausscheidenden Ratsmitglieder Strauß und Luckstein vorab mitgeteilt haben, dass sie nicht an der Sitzung teilnehmen werden.

Im Anschluss an die Verabschiedung werden Fotos für die Presse aufgenommen.

b) Ehrung von Ratsmitgliedern

SGB Janze weist darauf hin, dass es eine separate Ehrungsveranstaltung des NSGB gibt, bei der Ratsmitglieder für langjährige Ratsarbeit geehrt werden. Er betont jedoch, dass er es für angebracht hält, die verdienten Ratsmitglieder auch intern zu ehren.

Daher ehrt er die Ratsmitglieder Bartsch, Beckmann und Gläser für ihre mindestens 20-jährige Ratszugehörigkeit:

Ratsmitglied Bartsch gehört dem Samtgemeinderat seit 35 Jahren an.

Ratsmitglied Gläser gehört dem Samtgemeinderat seit 30 Jahren an, davon war er die letzten 5 Jahre Ratsvorsitzender und fast 30 Jahre Fraktionsvorsitzender.

Ratsmitglied Beckmann gehört dem Samtgemeinderat seit 25 Jahren an.

Auch ihnen dankt er für die gute Zusammenarbeit und den kontinuierlichen Einsatz im Sinne der Samtgemeinde, als Dank überreicht er den zu ehrenden Geschenke. Die Ratsmitglieder Bartsch und Gläser erhalten je eine Weinflasche und zwei mit dem Samtgemeindewappen gravierte Rotweingläser sowie das "Niedersachsen-Buch". Ratsmitglied Beckmann erhält ebenfalls eine Weinflasche und zwei mit dem Samtgemeindewappen gravierte Rotweingläser sowie das Niedersachsenross.

Im Anschluss an die Ehrungen werden Fotos für die Presse aufgenommen.

 
TOP 4 Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder durch den Hauptverwaltungsbeamten gem. §§ 60, 54 Abs. 3, 43 NKomVG

Protokoll:

Für die förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder gibt der Altersvorsitzende Bartsch das Wort an SGB Janze.

Dieser bittet alle Ratsmitglieder, sich von Ihren Plätzen zu erheben und verliest den folgenden Text zur Verpflichtung:

"Hiermit verpflichte ich Sie förmlich gem. § 60 NKomVG, Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Auf die Pflichtenbelehrung gem. § 60 NKomVG, die Ihnen im Wortlaut vorliegt, und auf Ihre Haftpflicht gem. § 54 Abs. 4 NKomVG weise ich in diesem Zusammenhang besonders hin."

Im Anschluss bittet er die nun verpflichteten Ratsmitglieder, sich zu setzen und die unterschriebene Pflichtenbelehrung an die Protokollführerin zu überreichen.

 
TOP 5 Wahl der / des Ratsvorsitzenden gem. § 61 Abs. 1 NKomVG

Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Grasleben wählt Ratsmitglied Bartsch als Ratsvorsitzenden.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig

Ratsvorsitzender Bartsch nimmt die Wahl an, bedankt sich bei den übrigen Ratsmitgliedern und gibt bekannt, dass der Rat nun konstituiert ist.



Protokoll:

Altersvorsitzender Bartsch bittet die Fraktionen um Vorschläge für die Wahl der / des Ratsvorsitzenden.

Ratsmitglied Nitschke schlägt im Namen der CDU-FDP-Gruppe Ratsmitglied Bartsch vor.

Da keine weiteren Vorschläge unterbreitet werden, fragt Altersvorsitzender Bartsch, ob geheime Wahl verlangt wird. Da dies nicht der Fall ist, wird über den Vorschlag per Handzeichen abgestimmt.

 
TOP 6 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Ratsvorsitzender Bartsch stellt die Tagesordnung mit 19 Tagesordnungspunkten fest. Änderungswünsche zur Tagesordnung werden nicht vorgetragen.

 
TOP 7 Wahl der Vertreter/innen der / des Ratsvorsitzenden

Beschluss:

Der Samtgemeinderat wählt Ratsmitglied Gröger zum Stellvertreter des Ratsvorsitzenden.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig

Ratsmitglied Gröger nimmt die Wahl an.



Protokoll:

Der Ratsvorsitzende gibt das Wort an SGB Janze, der erklärt, dass es in der vergangenen Legislaturperiode zwei stellvertretende Ratsvorsitzende gab, dass die Verwaltung in Absprache mit der Gruppe und der Bürgerliste jedoch vorschlägt, nur einen Vertreter zu wählen. Diese Regelung ist in der zu genehmigenden Geschäftsordnung vorgesehen.

Es werden keine Einwände gegen dieses Vorgehen geäußert, weshalb Ratsvorsitzender Bartsch um Vorschläge für die Position der / des stellvertretenden Ratsvorsitzenden bittet.

Ratsmitglied Stabrey schlägt im Namen der Bürgerliste Ratsmitglied Gröger vor. Weitere Vorschläge werden nicht unterbreitet.

Da von niemandem eine geheime Wahl verlangt wird, wird per Handzeichen gewählt.

 
TOP 8 Beschluss über eine neue Geschäftsordnung (§ 69 NKomVG)

Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Grasleben genehmigt die der Vorlage V001_16 angehängte Geschäftsordnung.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig



Protokoll:

Der Ratsvorsitzende gibt das Wort an den SGB. Dieser erklärt, dass der Entwurf der neuen Geschäftsordnung allen Ratsmitgliedern mit der Einladung zu der konstituierenden Sitzung zugegangen ist. Er schlägt vor, direkt zur Abstimmung zu kommen, insofern kein Beratungsbedarf mehr besteht.


Da dies nicht der Fall ist, führt der Ratsvorsitzende die Beschlussfassung herbei.

 
TOP 9 Beschluss über eine neue Hauptsatzung (§ 12 Abs. 1 NKomVG)

Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Grasleben beschließt, § 10 aus der neuen Hauptsatzung zu streichen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

Anschließend lässt Ratsvorsitzender Bartsch über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Samtgemeinde Grasleben beschließt, die der Vorlage V001_16 angehängte Hauptsatzung ohne den Paragraphen 10 zu genehmigen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig



Protokoll:

Der Ratsvorsitzende gibt das Wort an den SGB. Dieser erklärt, dass der Entwurf der neuen Hauptsatzung allen Ratsmitgliedern mit der Einladung zu der konstituierenden Sitzung zugegangen ist. Er schlägt vor, direkt zur Abstimmung zu kommen, insofern kein Beratungsbedarf mehr besteht.

Ratsmitglied Stabrey äußert im Namen der Bürgerliste den Antrag, den Paragraphen 10 (Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen des Rates) aus der Hauptsatzung zu streichen. In ihren Augen sei diese Regelung momentan nicht relevant und die Bürgerliste halte es für besonders problematisch, dass einzelne Ratsmitglieder verlangen können, dass ihre Äußerungen nicht aufgezeichnet werden. Die Bürgerliste befürchte, dass der tatsächliche Diskussionsverlauf infolgedessen nicht korrekt wiedergegeben werden könne und somit eine verzerrte Darstellung der Beratung entstehen könnte.

Ratsherr Nitschke äußert sich im Namen der CDU-FDP-Gruppe ebenfalls zu dem Thema. Er erläutert, dass die Gruppe zwar kein Problem mit der Einführung des Paragraphen sehe, dass sie aber den Antrag der Bürgerliste nachvollziehen könne, da die Thematik aktuell keine Relevanz für den Samtgemeinderat habe. Bei Bedarf könne man einen solchen Paragraphen in eventuell abgeänderter Form später hinzufügen. Insofern werde die CDU-FDP-Gruppe ebenfalls für den Antrag der Bürgerliste stimmen.

Ratsvorsitzender Bartsch lässt über den Antrag der CDU abstimmen.

 
TOP 10 Bekanntgabe der Fraktionen bzw. Gruppen im Samtgemeinderat

Protokoll:

Ratsvorsitzender Bartsch gibt das Wort an SGB Janze, der mitteilt, dass zwei E-Mails über die Bildung von Fraktionen / Gruppen eingegangen sind. 

1. Am 03.11.2016 hat Gregor Nitschke folgende Mitteilung gegeben:

Hiermit gebe ich die Bildung der folgenden Fraktion und Gruppe bekannt, die in der Sitzung am 31.10.2016 beschlossen wurden:

1) Die gewählten Ratsmitglieder des Wahlvorschlags der CDU (Bartsch, Gander, Koch, Martini, Minkley, Nitschke, Werner und Worch) bilden die „CDU-Fraktion im Samtgemeinderat Grasleben“. Als Vorsitzender wurde Herr Nitschke und als stellvertretender Vorsitzender wurde Herr Minkley gewählt.

2) Die CDU-Fraktion im Samtgemeinderat Grasleben und die gewählten Ratsmitglieder Klein und Wielenberg bilden die „CDU-FDP-Gruppe im Samtgemeinderat Grasleben“. Als Vorsitzender wurde Herr Nitschke und als stellvertretender Vorsitzender wurde Herr Minkley gewählt.

2. Am 07.11.2016 hat Sabine Stabrey folgende Mitteilung gegeben:

Hiermit gebe ich die gewählten Ratsmitglieder der Fraktion der Bürgerliste Samtgemeinde bekannt.

1. Vorsitzende Sabine Stabrey, Stellvertreter Walter Gröger, Reinhard Beckmann und Peter Gläser

SGB Janze führt aus, dass Ratsmitglied Stabrey damit zum Ausdruck bringen wollte, dass sich die vier genannten Ratsmitglieder zu der Fraktion Bürgerliste Samtgemeinde zusammen- geschlossen haben.

Vorsitzende Stabrey stimmt dieser Annahme zu.

 
TOP 11 Bestimmung der Beigeordneten für den Samtgemeindeausschuss (SGA) a) Feststellung der auf die einzelnen Fraktionen bzw. Gruppen entfallenden Ausschusssitze nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer b) Benennung der Beigeordneten c) Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des SGA d) Bestimmung der Stellvertreter/innen für den SGA

Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Grasleben beschließt, die Ratsmitglieder Minkley, Koch, Gander und Gröger als Beigeordnete für den Samtgemeindeausschuss zu benennen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig

d) Bestimmung der Stellvertreter/innen für den SGA

Der Ratsvorsitzende bittet um die namentliche Benennung der Stellvertreter der Beigeordneten.

Ratsmitglied Nitschke benennt im Namen der CDU-FDP-Gruppe die Ratsmitglieder Klein, Martini und Nitschke.

Ratsmitglied Stabrey benennt im Namen der Bürgerliste die Ratsmitglieder Stabrey und Beckmann.  

Es wird die gegenseitige Vertretung innerhalb der Fraktionen vereinbart.



Protokoll:

Ratsvorsitzender Bartsch erläutert, dass es nun um die Bildung des Verwaltungsausschusses geht und gibt das Wort an SGB Janze.

a) Feststellung der auf die einzelnen Fraktionen bzw. Gruppen entfallenden Ausschusssitze nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer

SGB Janze erläutert, dass der Samtgemeindeausschuss aus den vier Beigeordneten und dem Hauptverwaltungsbeamten besteht und dass die Berechnung der Ausschusssitze im Samtgemeindeausschuss gem. § 75 Abs. 1 Halbsatz 2 und § 71 Abs. 2-5 nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer erfolgt. Somit ergibt sich folgende Verteilung: Die CDU-FDP-Gruppe erhält 3 Sitze, die Bürgerliste erhält 1 Sitz.

b) Benennung der Beigeordneten

Der Ratsvorsitzende bittet um die namentliche Benennung der Beigeordneten.

Ratsmitglied Nitschke benennt im Namen der CDU-FDP-Gruppe die Ratsmitglieder Minkley, Koch und Gander.

Ratsmitglied Stabrey benennt im Namen der Bürgerliste Ratsmitglied Gröger.

c) Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des SGA

Gemäß § 75 Abs. 1 i. V. m. § 71 Abs. 5 NKomVG muss der Rat die in a) und b) aufgeführte Sitzverteilung und namentliche Besetzung des Hauptausschusses durch Beschluss feststellen, weshalb der Ratsvorsitzende die Abstimmung herbeiführt.

 
TOP 12 Wahl der stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister/innen

Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Grasleben wählt Ratsmitglied Minkley als 1. stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister und Ratsmitglied Gröger als 2. stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:  Einstimmig



Protokoll:

Der Ratsvorsitzende bittet um Vorschläge für die Wahl der zwei stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister.

Ratsmitglied Nitschke schlägt im Namen der CDU-FDP-Gruppe Ratsmitglied Minkley als 1. stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister vor.

Ratsmitglied Stabrey schlägt im Namen der Bürgerliste Walter Gröger als 2. stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister vor.

Da keine geheime Wahl verlangt wird, führt der Ratsvorsitzende die Abstimmung per Handzeichen herbei.

 
TOP 13 Bildung a) des Schulausschusses gem. § 110 des Nds. Schulgesetzes (§ 73 NKomVG) b) der Ausschüsse nach § 71 NKomVG (Anzahl und Art der Ausschüsse) 1. Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze 2. Benennung der Ausschussmitglieder 3. Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung der Ausschüsse 4. Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden

Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Grasleben beschließt, in der Legislaturperiode 2016 - 2021, die folgenden Fachausschüsse zu bilden:

  • Schulausschuss

  • Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen

  • Finanzausschuss

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig

1. Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze:

SGB Janze erläutert, dass die Berechnung der Ausschusssitze nach Hare-Niemeyer erfolgt und es sich somit ergibt, dass die CDU-FDP-Gruppe jeweils 4 Sitze und die Bürgerliste jeweils 1 Sitz in den Fachausschüssen erhält.

2. Benennung der Ausschussmitglieder:

Der Ratsvorsitzende bittet um die Benennung der Ausschussmitglieder.

Schulausschuss

Ratsmitglied Nitschke benennt für die CDU-FDP-Gruppe die Ratsmitglieder Gander, Koch, Werner und Wielenberg.

Ratsmitglied Stabrey benennt für die Bürgerliste Ratsmitglied Stabrey.

Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen

Ratsmitglied Nitschke benennt für die CDU-FDP-Gruppe die Ratsmitglieder Bartsch, Klein, Minkley und Nitschke.

Ratsmitglied Stabrey benennt für die Bürgerliste Ratsmitglied Beckmann.

Finanzausschuss

Ratsmitglied Nitschke benennt für die CDU-FDP-Gruppe die Ratsmitglieder Nitschke, Werner, Wielenberg und Worch.

Ratsmitglied Stabrey benennt für die Bürgerliste Ratsmitglied Gröger.

3. Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung der Ausschüsse

Der Ratsvorsitzende führt die Beschlussfassung über die Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung herbei.

Beschluss

Der Rat der Samtgemeinde Grasleben beschließt die unter Punkt 1 und 2 aufgeführte Sitzverteilung und Zusammensetzung der Fachausschüsse.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig

4. Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden

SGB Janze erwähnt die in der Vorlage ausgeführte Berechnung zur Zuteilung der Ausschussvorsitze und erläutert, dass die CDU-FDP-Gruppe aufgrund dessen den Vorsitz des ersten und zweiten Ausschusses beanspruchen kann. Die Bürgerliste kann somit den Vorsitz des dritten Ausschusses beanspruchen.

Ratsmitglied Nitschke teilt mit, dass die CDU-FDP-Gruppe den Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen mit dem Vorsitzenden Klein und den Schulausschuss mit der Vorsitzenden Koch wählt.

Ratsmitglied Stabrey teilt mit, dass die Bürgerliste für den Vorsitz des verbleibenden Finanzausschusses Ratsmitglied Gröger benennt.



Protokoll:

a) Bildung des Schulausschusses gem. § 110 des Nds. Schulgesetzes (§ 73 NKomVG)

Ratsvorsitzender Bartsch gibt das Wort an den SGB, der erklärt, dass der Schulausschuss lediglich aus dem Grund separat aufgeführt ist, da es sich hierbei um einen Pflichtausschuss handelt. Die tatsächliche Besetzung kann und soll jedoch unter Punkt b) abgehandelt werden.

b) Bildung der Ausschüsse nach § 71 NKomVG (Anzahl und Art der Ausschüsse)

SGB Janze erläutert, dass die Verwaltung vorschlägt, lediglich die folgenden drei Fachausschüsse zu bilden.

  • Schulausschuss

  • Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen

  • Finanzausschuss

Die vorgeschlagene Lösung sei im Vergleich zur vorangegangen Wahlperiode schlanker und zielorientierter. Die Fachausschüsse, in denen wegen der Komplexität und der Masse der Themen sowie aufgrund der Öffentlichkeitswirksamkeit eine Vorberatung erfolgen sollte, blieben erhalten. Jeder Fachbereich in der Verwaltung habe zudem einen Fachausschuss zu betreuen. Umgekehrt würden mit dem Wegfall anderer Fachausschüsse unnötige Doppelstrukturen abgeschafft.  

Da gegen diesen Vorschlag keine Einwände geäußert werden, führt der Ratsvorsitzende die Beschlussfassung herbei.

 
TOP 14 Benennung a) der Mitglieder, des Stimmführers und des Stellvertreters der Samtgemeinde Grasleben für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Vorsfelde und Umgebung (WVV) b) des Vorstandsmitgliedes und seines Stellvertreters im WVV c) des Mitgliedes und seines Stellvertreters im Rechnungsprüfungsausschuss des WVV

Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Grasleben benennt Ratsmitglied Worch als 1. stellvertretenden Stimmführer und Ratsmitglied Beckmann als 2. stellvertretenden Stimmführer für die Verbandversammlungen des Wasserverbandes Vorsfelde.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig

b) Benennung des Vorstandsmitgliedes und seines Stellvertreters im WVV

Ratsvorsitzender Bartsch bittet um die Benennung des Vorstandsmitgliedes und seines Stellvertreters im WVV.

Ratsmitglied Nitschke benennt im Namen der CDU-FDP-Gruppe Ratsmitglied Bartsch.

Ratsmitglied Stabrey benennt im Namen der Bürgerliste Ratsmitglied Gläser als Stellvertreter.

Beschluss

Der Rat der Samtgemeinde Grasleben benennt Ratsmitglied Bartsch als Vorstandsmitglied für den WVV und Ratsmitglied Gläser als seinen Stellvertreter.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig

c) Benennung des Mitgliedes und seines Stellvertreters im Rechnungsprüfungsausschuss des WVV

Ratsvorsitzender Bartsch bittet um Benennung des Mitgliedes und seines Stellvertreters im Rechnungsprüfungsausschuss des WVV.

Ratsmitglied Nitschke äußert, dass die Gruppe dem in der Vorlage aufgeführten Vorschlag zustimmt. Da es keine Einwände gibt, lässt Ratsvorsitzender Bartsch über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Grasleben benennt Samtgemeindebürgermeister Janze als Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss des WVV und den Leiter der Kämmerei als seinen Stellvertreter.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig



Protokoll:

a) Benennung der Mitglieder, des Stimmführers und des Stellvertreters der Samtgemeinde Grasleben für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Vorsfelde und Umgebung (WVV)

Ratsvorsitzender Bartsch bittet um Vorschläge zur Benennung der Mitglieder, des Stimmführers und des Stellvertreters der Samtgemeinde Grasleben für die Verbandsversammlung des WVV.

Kraft Gesetzes nach § 138 Abs. 2 NKomVG ist der Samtgemeindebürgermeister der Stimmführer.

Ratsmitglied Nitschke benennt im Namen der CDU-FDP-Gruppe Ratsmitglied Worch als 1. stellvertretenden Stimmführer.

Ratsmitglied Stabrey benennt im Namen der Bürgerliste Ratsmitglied Beckmann als 2. Stellvertreter.

 
TOP 15 Benennung von Vertretern der Samtgemeinde Grasleben für den Nds. Städte- und Gemeindebund a) für Verbandsversammlungen des Landesverbandes b) für Bezirks- und Kreisversammlungen c) für den Vorstand

Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Grasleben benennt Ratmitglied Minkley als Vertreter für die Verbandversammlungen des NSGB und SGB Janze als seinen Stellvertreter.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig

b) Benennung von Vertretern der Samtgemeinde Grasleben für den Nds. Städte- und Gemeindebund für Bezirks- und Kreisversammlungen

Ratsvorsitzender Bartsch bittet um Benennung von Vertretern der Samtgemeinde Grasleben für Bezirks- und Kreisversammlung des NSGB.

Ratsmitglied Nitschke benennt im Namen der Gruppe Ratsmitglied Bartsch als Stimmführer und Ratsmitglied Wielenberg als 1. Stellvertreter.

Ratsmitglied Stabrey benennt im Namen der Bürgerliste Ratsmitglied Beckmann als 2. Stellvertreter.

Beschluss

Der Rat der Samtgemeinde Grasleben benennt Ratsmitglied Bartsch als Stimmführer, Ratsmitglied Wielenberg als 1. Stellvertreter und Ratsmitglied Beckmann als 2. Stellvertreter für Bezirks- und Kreisversammlungen des NSGB.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:  Einstimmig

c) Benennung von Vertretern der Samtgemeinde Grasleben für den Nds. Städte- und Gemeindebund für den Vorstand

Ratsvorsitzender Bartsch bittet um Benennung eines Vertreters für den Vorstand des NSGB.

Ratsmitglied Nitschke schlägt im Namen der CDU-FDP-Gruppe SGB Janze als Vertreter für den Vorstand vor.

Ratsvorsitzender Bartsch lässt über den Vorschlag abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Samtgemeinde Grasleben benennt SGB Janze als Vertreter für den Vorstand des NSGB.


ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig



Protokoll:

a) Benennung von Vertretern der Samtgemeinde Grasleben für den Nds. Städte- und Gemeindebund für Verbandsversammlungen des Landesverbandes

Ratsvorsitzender Bartsch bittet um Benennung von Vertretern der Samtgemeinde Grasleben für Verbandsversammlung des Landesverbandes des Nds. Städte- und Gemeindebundes (NSGB).

Ratsmitglied Nitschke benennt im Namen der CDU-FDP-Gruppe Ratsmitglied Minkley.

SGB Janze teilt mit, dass die Bürgerliste kein Ratsmitglied als Stellvertreter benennt und bietet daher an, dass er die Stellvertretung von Ratsmitglied Minkley übernimmt.

Da keine Einwände geäußert werden, führt der Ratsvorsitzende die Beschlussfassung herbei.

 
TOP 16 Benennung eines Vertreters und Stellvertreters für die Samtgemeinde Grasleben für a) den Beirat des Naturpark Elm-Lappwald b) die Tourismusgemeinschaft Elm-Lappwald c) die Verbandsversammlung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes d) die Mitgliederversammlung des Kommunalen Schadenausgleiches Hannover

Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Grasleben beschließt, für den Beirat des Naturpark Elm-Lappwald und die Tourismusgemeinschaft Elm-Lappwald SGB Janze als Vertreter und als Stellvertreter/in eine/n Mitarbeiter/in aus dem entsprechenden Fachbereich zu benennen. Des Weiteren beschließt der Rat der Samtgemeinde Grasleben für die Verbandsversammlungen des Kommunalen Arbeitgeberverbandes und die Mitgliederversammlungen des Kommunalen Schadenausgleiches Hannover SGB Janze als Vertreter und seinen allgemeinen Vertreter Kai-Stephan Schulz als Stellvertreter zu benennen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig



Protokoll:

Ratsvorsitzender Bartsch gibt das Wort an SGB Janze. Dieser erläutert, dass verwaltungsseits vorgeschlagen wird, für alle in TOP 16 genannten Vereine / Verbände Vertreter der Verwaltung zu benennen. Konkret sind dies bei Punkt a und b der SGB und als Stellvertreter/in ein/e Mitarbeiter/in aus dem entsprechenden Fachbereich und bei Punkt c und d der SGB und als Stellvertreter sein allgemeiner Vertreter Kai-Stephan Schulz.

Insofern keine Bedenken bestehen, bittet er darum, die Abstimmung en-bloc durchzuführen.

Da keine Einwände geäußert werden, führt der Ratsvorsitzende die Abstimmung herbei.

 
TOP 17 Benennung eines Vertreters und Stellvertreters des Rates der Samtgemeinde Grasleben für a) den Vorstand des Komitees für die Partnerschaft mit dem französischen Canton Oulchy-le-Château b) den Vorstand und die Mitgliederversammlung des Kulturrings der Samtgemeinde Grasleben

Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Grasleben benennt Ratsmitglied Werner als Vorstandsmitglied für die Partnerschaft mit dem französischen Canton Oulchy-le-Château und Ratsmitglied Gröger als seinen Stellvertreter.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig

b) Benennung eines Vertreters und Stellvertreters des Rates der Samtgemeinde Grasleben für den Vorstand und die Mitgliederversammlung des Kulturrings der Samtgemeinde Grasleben

Ratsvorsitzender Bartsch gibt das Wort an SGB Janze, der aufgrund einer missverständlichen Formulierung in der Vorlage erklärt, dass für den Vorstand des Kulturringes nur ein Vertreter und ein Stellvertreter benannt werden müssen und dass für die Mitgliederversammlung zwei Vertreter benannt werden müssen.

Sodann bittet Ratsvorsitzender Bartsch um Vorschläge.

Ratsmitglied Nitschke benennt im Namen der CDU-FDP-Gruppe Ratsmitglied Martini als Vertreter für den Vorstand.

Ratsmitglied Stabrey benennt im Namen der Bürgerliste Ratsmitglied Beckmann als Stellvertreter.

Beschluss

Der Rat der Samtgemeinde Grasleben benennt Ratsmitglied Martini als Vertreter für den Vorstand des Kulturringes und Ratsmitglied Beckmann als seinen Stellvertreter.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig

Ratsmitglied Nitschke benennt im Namen der CDU-FDP-Gruppe Ratsmitglied Martini als Vertreter für die Mitgliederversammlung.

Ratsmitglied Stabrey benennt im Namen der Bürgerliste Ratsmitglied Beckmann als Stellvertreter.

Beschluss

Der Rat der Samtgemeinde Grasleben benennt Ratsmitglied Martini als Vertreter für die Mitgliederversammlung des Kulturringes und Ratsmitglied Beckmann als seinen Stellvertreter.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig



Protokoll:

a) Benennung eines Vertreters und Stellvertreters des Rates der Samtgemeinde Grasleben für den Vorstand des Komitees für die Partnerschaft mit dem französischen Canton Oulchy-le-Château


Ratsvorsitzender Bartsch bittet um Benennung eines Vertreters und Stellvertreters für den Vorstand des Komitees für die Partnerschaft mit dem französischen Canton Oulchy-le-Château.

Ratsmitglied Nitschke benennt im Namen der Gruppe Ratsmitglied Werner.

Ratsmitglied Stabrey benennt im Namen der Bürgerliste Ratsmitglied Gröger als Stellvertreter.

 
TOP 18 Benennung von Vertreterinnen / Vertretern für a) die Arbeitsgruppe Feuerwehr b) die Arbeitsgruppe Freibad c) die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen

Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Grasleben benennt die Ratsmitglieder Beckmann, Gröger, Minkley und Nitschke als Vertreter für die Arbeitsgruppe Feuerwehr.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig

b) Benennung von Vertreterinnen / Vertretern für die Arbeitsgruppe Freibad

Ratsvorsitzender Bartsch bittet um Benennung von Vertreterinnen / Vertretern für die Arbeitsgruppe Freibad.

Ratsmitglied Nitschke benennt im Namen der Gruppe die Ratsmitglieder Martini und Wielenberg.

Ratsmitglied Stabrey benennt im Namen der Bürgerliste die Ratsmitglieder Gröger und Stabrey.

Beschluss

Der Rat der Samtgemeinde Grasleben benennt die Ratsmitglieder Gröger, Martini, Stabrey und Wielenberg als Vertreter für die Arbeitsgruppe Freibad.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig

c) Benennung von Vertreterinnen / Vertretern für die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen

Nachdem der Ratsvorsitzende das Wort an SGB Janze gegeben hat, erläutert dieser, dass er aufgrund eines Delegationsbeschlusses über Einstellungen entscheiden kann, dass es sich aber bewährt hat, Teilnehmer aus der Politik zu Vorstellungsgesprächen einzuladen.

Er schlägt vor, hier keine namentlichen Vertreter zu benennen, sondern so vorzugehen, dass die Verwaltung sich an die Gruppen-/Fraktionssprecher wendet, sobald Vorstellungsgespräche geplant sind.

Gegen diesen Vorschlag werden keine Einwände vorgetragen.



Protokoll:

a) Benennung von Vertreterinnen / Vertretern für die Arbeitsgruppe Feuerwehr

Ratsvorsitzender Bartsch bittet um Benennung von Vertreterinnen / Vertretern für die Arbeitsgruppe Feuerwehr.

Ratsmitglied Nitschke benennt im Namen der Gruppe die Ratsmitglieder Minkley und Nitschke.

Ratsmitglied Stabrey benennt im Namen der Bürgerliste die Ratsmitglieder Beckmann und Gröger.

 
TOP 19 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Der Ratsvorsitzende Bartsch schließt die Sitzung um 18:50 Uhr.

 

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