Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

Gemeinde Querenhorst - Gemeinderat

Donnerstag, 10. November 2016 , 18:30 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Zunächst begrüßt GD Schulz die Anwesenden und gibt bekannt, dass das älteste anwesende Ratsmitglied die Sitzung bis zu TOP 5 leitet. Das älteste anwesende Ratsmitglied ist Ratsmitglied Petrich. Er verzichtet jedoch auf den Altersvorsitz, sodass das nächste anwesende und dazu bereite Ratsmitglied, Bürgermeister Beckmann, die Sitzung leitet. Bürgermeister Beckmann eröffnet die Sitzung und begrüßt auch die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer. Er gibt seiner Freude über die Anwesenheit der Gäste Ausdruck und wertet diese als Wertschätzung des Rates.


TOP 2 Feststellung der ordnungsmäßigen Ladung und der Beschlussfähigkeit gem. §§ 59, 65 NKomVG

Protokoll:

Bürgermeister Beckmann stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung fest. Es wurde mit Datum vom 31.10.2016 zur Sitzung geladen. Des Weiteren stellt er die Beschlussfähigkeit fest. Ratsmitglied Schridde ist beruflich verhindert und fehlt entschuldigt. Er hat vorab schriftlich bekundet, die ihm übertragenen Funktionen anzunehmen.

 
TOP 3 a) Verabschiedung von Ratsmitgliedern b) Ehrung von Ratsmitgliedern

Protokoll:

a) Die ehemaligen Ratsmitglieder Belling, Schatz, Sievers und Viedt scheiden nach einer Ratszugehörigkeit von jeweils 5 Jahren aus dem Rat Querenhorst aus. Der Einladung zur Sitzung ist heute nur Frau Belling gefolgt. Sie wird vom Bürgermeister und dem Gemeindedirektor verabschiedet und erhält ein Präsent.

b) Herr Schulz teilt mit, dass  eine besondere Ehrung auch noch vom NSGB erfolgen wird. Zu ehren ist Ratsmitglied Beckmann für seine 25-jährige Ratszugehörigkeit und für seine 20-jährige ehrenamtliche Tätigkeit als Bürgermeister der Gemeinde Querenhorst. Ratsherr Martini hält zu Ehren von Bürgermeister Beckmann eine Laudatio, die dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt ist. Bürgermeister Beckmann erhält zum Dank für seine langjährigen Verdienste für die Gemeinde Querenhorst ein Präsent. Er bedankt sich für die jahrelange und vertrauensvolle Zusammenarbeit und freut sich auf eine weitere Wahlperiode.

 
TOP 4 Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder durch den Bürgermeister gem. §§ 60, 54 Abs. 3, 43 NKomVG

Protokoll:

Bürgermeister Beckmann nimmt die förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vor.

Dazu bittet er, dass sich alle Ratsmitglieder von ihren Plätzen erheben und verliest den folgenden Text zur Verpflichtung:

"Hiermit verpflichte ich Sie förmlich gem. § 60 NKomVG, Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Auf die Pflichtenbelehrung gem. § 60 NKomVG, die Ihnen im Wortlaut vorliegt, und auf Ihre Haftpflicht gem. § 54 Abs. 4 NKomVG weise ich in diesem Zusammenhang besonders hin."

Er bittet die Ratsmitglieder, sich wieder zu setzen und die Pflichtenbelehrung zu unterzeichnen.

 
TOP 5 Beschluss gem. § 104 NKomVG über den Verzicht auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Querenhorst beschließt, gem. § 104 NKomVG auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses zu verzichten.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig



Protokoll:

In seiner ersten Sitzung kann der Rat vor der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder beschließen, dass für die Dauer der Wahlperiode kein Verwaltungsausschuss gebildet wird. In diesem Falle gehen die Zuständigkeiten des Verwaltungsausschusses auf den Rat über. Die Zuständigkeit für die Vorbereitung der Beschlüsse des Rates geht auf die Bürgermeisterin / den Bürgermeister über.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, wie in den bisherigen Wahlperioden, auch weiterhin auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses zu verzichten.

 
TOP 6 Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters gem. § 105 NKomVG

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Querenhorst wählt Ratsmitglied Thomas Martini als Bürgermeister.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig

Ratsmitglied Martini nimmt die Wahl an und bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

GD Schulz gratuliert Bürgermeister Martini zu seiner Wahl und überreicht ihm einen Blumenstrauß.



Protokoll:

Unter der Leitung des Altersvorsitzenden wählt der Rat nach § 105 Abs. 1 NKomVG aus seiner Mitte die Bürgermeisterin / den Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode.

Ratsherrr Wunsch schlägt für die Wahl zum Bürgermeister Ratsherrn Martini vor. Weitere Vorschläge erfolgen nicht.

Da nur ein Wahlvorschlag erfolgt ist und niemand widerspricht, wird durch Handzeichen gewählt.

 
TOP 7 Feststellung der Tagesordnung

Beschluss:

Bürgermeister Martini stellt die Tagesordnung mit 15 Punkten fest.



Protokoll:

Änderungs- und Ergänzungswünsche zur Tagesordnung werden nicht vorgetragen.

 
TOP 8 Beschluss über eine neue Geschäftsordnung (§ 69 NKomVG)

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Querenhorst beschließt die neue Geschäftsordnung mit den heute vorgetragenen Änderungen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig



Protokoll:

GD Schulz verweist zunächst auf die heute vorgelegte Tischvorlage, die Änderungen der Geschäftsordnung im § 3 "Vorsitz und Vertretung" enthält und erläutert diese. 

 
TOP 9 Beschluss über eine neue Hauptsatzung (§ 12 NKomVG)

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Querenhorst beschließt die der Verwaltungsvorlage Nr. 001 angehängte Hauptsatzung mit den heute vorgetragenen Änderungen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:     Einstimmig



Protokoll:

GD Schulz verweist auf die mit der Einladung übersandte Hauptsatzung und bittet um Änderung in § 4. Er erläutert, dass die angegebene Summe bei Verfügungen über Gemeindevermögen (§ 4c) nachträglich von 10.000 € auf 8.000 € korrigiert werden soll, da sich in § 3 b ebenfalls auf das Gemeindevermögen bezogen wird. Hier wurde festgelegt, dass Rechtsgeschäfte dieser Art ab einer Summe von 8.000 € der Beschlussfassung des Rates bedürfen. Somit könne unter § 4 nicht festgelegt werden, dass es sich bis zu einer Summe von 10.000 € um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Dies würde einen Widerspruch darstellen. Daher wird die Summe hier entsprechend der in § 3 festgelegten Ratszuständigkeit auf 8.000 € reduziert.  

 
TOP 10 Bekanntgabe der Fraktionen und Gruppen im Gemeinderat Querenhorst

Protokoll:

GD Schulz verliest die Email-Nachricht vom 31.10.2016 von Ratsherrn Wunsch in der erklärt wird, dass sich die auf den Wahlvorschlag der Querenhorster Liste gewählten Ratsmitglieder zu einer Fraktion mit dem Namen "Querenhorster Liste" zusammenschließen. Der Fraktionsvorsitzende ist Ratsherr Wunsch.

 
TOP 11 Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Querenhorst wählt Ratsmitglied Jessica Kula als 1. stellvertretende Bürgermeisterin.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig

Ratsmitglied Kula nimmt die Wahl an und bedankt sich für das Vertrauen.

Der Rat der Gemeinde Querenhorst wählt Ratsmitglied Carsten Hütter als 2. stellvertretenden Bürgermeister.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig

Ratsmitglied Hütter nimmt die Wahl ebenfalls an und dankt für das Vertrauen.



Protokoll:

Gem. § 105 Abs. 4 i. V. m. § 81 Abs. 2 NKomVG wählt der Rat aus seiner Mitte bis zu zwei Vertreter/innen des Bürgermeisters. Die Vertreter/innen sind einzeln nacheinander zu wählen.

Ratsherr Wunsch schlägt als 1. Stv. Jessica Kula vor. Als 2. Stv. schlägt er Carsten Hütter vor.

 
TOP 12 Amt der Gemeindedirektorin oder des Gemeindedirektors a) Beschluss nach § 106 Abs. 1 NKomVG über die Übertragung der Verwaltungsgeschäfte auf eine/n Gemeindedirektor/in b) Beschluss über die Bestimmung der Gemeindedirektorin / des Gemeindedirektors (§106 NKomVG) c) Beschluss über die Bestimmung der stv. Gemeindedirektorin / des stv. Gemeindedirektors als allgemeiner Vertreter

Beschluss:

a) Der Rat der Gemeinde Querenhorst beschließt, die Verwaltungsgeschäfte gem. § 106 Abs. 1 NKomVG auf einen Gemeindedirektor zu übertragen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig

b) Der Rat der Gemeinde Querenhorst beschließt, Herrn Kai-Stephan Schulz als Gemeindedirektor zu bestimmen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig

Herr Schulz nimmt das Amt an und bedankt sich für das Vertrauen.

c) Der Rat der Gemeinde Querenhorst beschließt, Herrn Friedrich Rietz als stv. Gemeindedirektor zu bestimmen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig

Herr Rietz hat bereits schriftlich mitgeteilt, das Amt anzunehmen und dankt für das Vertrauen.



Protokoll:

a) Nach § 105 NKomVG ist der vom Rat gewählte Bürgermeister kraft Gesetzes automatisch eingleisiger Bürgermeister, wenn nicht eine anderslautende Festlegung nach § 106 Abs. 1 NKomVG getroffen wird. Daher muss in der konstituierenden Sitzung durch Beschluss festgelegt werden, ob, wie bisher, dem Bürgermeister nur die repräsentative Vertretung der Gemeinde Querenhorst und der Vorsitz im Rat obliegt und daneben die verwaltungsmäßige Vertretung einem Gemeindedirektor übertragen werden soll.

b) Für den Fall, dass der Rat einen entsprechenden Beschluss zu a) gefasst hat, ist der Gemeindedirektor hier namentlich per Beschluss zu bestimmen. Ratsherr Wunsch schlägt vor, Herrn Schulz als Gemeindedirektor zu benennen.

c) GD Schulz verliest die schriftliche Erklärung von Herrn Rietz, dass er bereit sei, wieder als stellvertretender Gemeindedirektor für die Gemeinde Querenhorst zu fungieren.

 
TOP 13 Benennung a) eines Vertreters und Stellvertreters der Gemeinde Querenhorst für die Hauptversammlung der Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (FEAG) b) von Vertretern für die Mitgliederversammlung des Unterhaltungsverbandes Oberaller

Beschluss:

a) Der Rat der Gemeinde Querenhorst benennt für die Hauptversammlung der Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (FEAG) Herrn Martini als Vertreter und als Stellvertreterin Frau Kula.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig

b)  Der Rat der Gemeinde Querenhorst beschließt, dass für den Unterhaltungsverband Oberaller Vertreter und Stellvertreter in der Samtgemeinde Grasleben für die Mitgliederversammlung des Wahlbezirkes V von der Gemeinde Grasleben als flächenmäßig stärkstes Mitglied entsendet werden.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig



Protokoll:

a) Herr Wunsch schlägt vor, als Vertreter für die Hauptversammlung der Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (FEAG) Herrn Martini und als Stellvertreterin Frau Kula zu benennen.

b) GD Schulz erklärt, dass für den Wahlbezirk V des Unterhaltungsverbandes Oberaller für den Bereich der Samtgemeinde Grasleben ein/e Vertreter/in und ein/e Stellvertreter/in für die Mitgliederversammlung zu benennen sind. Vertreter/in und Stellvertreter/in werden auch für die Wahl in den Verbandsausschuss vorgeschlagen. Der Rat hatte sich in der letzten Wahlperiode mit den Gemeinden Grasleben und Rennau darauf geeinigt, dass die Gemeinde Grasleben als flächenmäßig stärkstes Mitglied den Gemeindedirektor als Vertreter und den stv. Gemeindedirektor als Stellvertreter entsendet. Es wird vorgeschlagen, auch in dieser Wahlperiode diese Regelung beizubehalten.

 
TOP 14 Benennung eines Vertreters und Stellvertreters der Gemeinde Querenhorst für a) den Vorstand des Komitees für die Partnerschaft zwischen der Samtgemeinde Grasleben und dem französischen Cânton Oulchy-le-Chateau b) die Mitgliederversammlung des Kulturrings der Samtgemeinde Grasleben

Beschluss:

a) Als Vertreter für das Partnerschaftskomitee mit dem franz. Canton Oulche-le-Château wird Ratsherr Berges und als Stellvertreter Ratsherr Schridde benannt.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:     Einstimmig

b) Für die Mitgliederversammlung des Kulturringes der Samtgemeinde Grasleben wird als Vertreter Ratsherr Schridde und als Stellvertreterin Ratsfrau Kula benannt.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:     Einstimmig



Protokoll:

a) Nach der Satzung des Komitees für die Partnerschaft mit dem franz. Canton Oulchy-le-Château und der Samtgemeinde Grasleben gehört dem Vorstand ein/e Vertreter/in des Rates Querenhorst an. Es ist zusätzlich ein/e Stellvertreter/in zu benennen.

Ratsherr Wunsch schlägt als Vertreter Ratsherrn Berges und als Stellvertreter Ratsherrn Schridde vor.

b) Für die Mitgliederversammlung des Kulturrings der Samtgemeinde Grasleben sind ein/e Vertreter/in und ein/e Stellvertreter/in zu benennen.

Ratsherr Wunsch schlägt als Vertreter Ratsherrn Schridde und als Stellvertreterin Ratsfrau Kula vor.

 
TOP 15 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Bevor Bürgermeister Martini um 19:12 Uhr die Sitzung schließt, hält er eine kurze Rede (Anlage 2 zum Protokoll) und gibt zukünftige Termine bekannt.

 

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