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Eröffnung der Sitzung durch die / den zuvor festgestellten Altersvorsitzende/n
Protokoll:
GD Rietz begrüßt die Anwesenden und übergibt das Wort an den zuvor festgestellten Altersvorsitzenden, Kurt Bartsch. Der Altersvorsitzende begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder, die zahlreich erschienenen Einwohner und Gäste, SGB Janze, Bürgermeisterin Koch, den Kämmerer Herrn Schulz, den Ortsbrandmeister Herrn Navrath, den Ehrengemeindebrandmeister Herrn Feuerschütte sowie den Ortschronist Dieter Trapp und eröffnet die Sitzung.
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TOP 2
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Feststellung der ordnungsmäßigen Ladung und der Beschlussfähigkeit gem. §§ 59, 65 NKomVG
Protokoll:
Er stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit fest. Ratsmitglied Schühlein ist erkrankt und fehlt entschuldigt. Er hat die Wahl in den Gemeinderat angenommen und wird in einer der nächsten Ratssitzungen verpflichtet.
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TOP 3
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a) Verabschiedung von Ratsmitgliedern
b) Ehrung von Ratsmitgliedern
Protokoll:
a) Folgende Ratsmitglieder scheiden aus dem Rat Mariental aus: Ratsmitglied Günther (15 Jahre im Rat), Ratsmitglied Kolkmann (15 Jahre im Rat), Ratsmitglied Luckstein (10 Jahre im Rat), Ratsmitglied Meyer (5 Jahre im Rat) und Ratsmitglied Müller (5 Jahre im Rat). Der Einladung zur heutigen Sitzung ist lediglich Herr Meyer gefolgt. Ihm wird Dank und Anerkennung für die geleistete Ratsarbeit ausgesprochen und ein Präsent überreicht. b) Ratsmitglied Bartsch gehört dem Rat der Gemeinde Mariental bereits seit 40 Jahre an. 21 Jahre und 3 Monate war er Bürgermeister der Gemeinde Mariental. Ratsmitglied Worch hält zu Ehren von Kurt Bartsch eine Laudatio und zählt viele der Dinge auf, die während der Amtszeit von Kurt Bartsch geschaffen wurden. Ratsmitglied Bartsch erhält als Dank und Anerkennung ein Präsent. Des Weiteren wird Ratsmitglied Schmidt für seine 20-jährige Ratszugehörigkeit geehrt. Ihm wird ebenfalls ein Präsent überreicht.
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TOP 4
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Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder durch den Bürgermeister gem. §§ 60, 54 Abs. 3, 43 NKomVG
Protokoll:
Bürgermeister Bartsch nimmt die förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vor. Dazu bittet er, dass sich alle Ratsmitglieder von ihren Plätzen erheben und verliest den folgenden Text zur Verpflichtung: "Hiermit verpflichte ich Sie förmlich gem. § 60 NKomVG, Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Auf die Pflichtenbelehrung gem. § 60 NKomVG, die Ihnen im Wortlaut vorliegt, und auf Ihre Haftpflicht gem. § 54 Abs. 4 NKomVG weise ich in diesem Zusammenhang besonders hin." Er bittet die Ratsmitglieder, sich wieder zu setzen und die Pflichtenbelehrung zu unterzeichnen.
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TOP 5
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Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters gem. § 105 NKomVG
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Mariental wählt Ratsherrn Fred Worch zum Bürgermeister. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig Fred Worch nimmt die Wahl an und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit im Rat. Er erhält von Gemeindedirektor Rietz und dem ehem. Bürgermeister Kurt Bartsch Glückwünsche und einen Blumenstrauß.
Protokoll:
Unter der Leitung des Altersvorsitzenden wählt der Rat nach § 105 Abs. 1 NKomVG aus seiner Mitte den Bürgermeister. Vorschlagsberechtigt für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, auf die mindestens ein Sitz im VA entfällt. Die CDU-Fraktion schlägt für die Wahl zum Bürgermeister Fred Worch vor. Weitere Vorschläge erfolgen nicht. Da nur ein Wahlvorschlag erfolgt ist und niemand widerspricht, wird durch Handzeichen gewählt.
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TOP 6
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Feststellung der Tagesordnung
Protokoll:
Der neue Rat ist in diesem Augenblick konstituiert, betont Bürgermeister Worch. Er stellt die Tagesordnung mit insgesamt 15 Punkten fest.
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TOP 7
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Beschluss über eine neue Geschäftsordnung (§ 69 NKomVG)
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Mariental beschließt die Geschäftsordnung mit der heute besprochenen Änderung in § 3. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig
Protokoll:
Es ist zur Geschäftsordnung noch eine Änderung im "§ 3 Vorsitz und Vertretung" erfolgt, die GD Rietz erläutert.
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TOP 8
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Beschluss über eine neue Hauptsatzung (§ 12 Abs. 1 NKomVG)
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Mariental beschließt die der Verwaltungsvorlage Nr. 001 anliegende Hauptsatzung mit der heute besprochenen Änderung. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig
Protokoll:
GD Rietz verweist auf die mit der Einladung übersandte Hauptsatzung und bittet um Änderung in § 4. Er erläutert, dass die angegebene Summe bei Verfügungen über Gemeindevermögen (§ 4c) nachträglich von 10.000 € auf 8.000 € korrigiert werden soll, da sich in § 3 b ebenfalls auf das Gemeindevermögen bezogen wird. Hier wurde festgelegt, dass Rechtsgeschäfte dieser Art ab einer Summe von 8.000 € der Beschlussfassung des Rates bedürfen. Somit könne unter § 4 nicht festgelegt werden, dass es sich bis zu einer Summe von 10.000 € um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Dies würde einen Widerspruch darstellen. Daher wird die Summe hier entsprechend der in § 3 festgelegten Ratszuständigkeit auf 8.000 € reduziert.
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TOP 9
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Bekanntgabe der Fraktionen und Gruppen im Gemeinderat Mariental
Protokoll:
GD Rietz verliest die Informationen zur Bildung der Fraktionen im Gemeinderat Mariental. Die CDU-Fraktion wird gebildet aus den Ratsmitgliedern Steffi Gander, Kurt Bartsch, Reinhard Schmidt, Kasten Schühlein und Fred Worch. Fraktionsvorsitzender ist Ratsmitglied Reinhard Schmidt und Stellvertretende ist Ratsmitglied Steffi Gander. Die Marientaler Fraktion setzt sich zusammen aus den Ratsmitgliedern Martin Klein und Andy Köhler. Fraktionsvorsitzender ist Martin Klein. Die Fraktion Marientaler Bürgergemeinschaft wird gebildet aus den Ratsmitgliedern Carsten Strauß und Kevin Trunsch. Der Fraktionsvorsitzende ist Carten Strauß.
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TOP 10
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Bildung des Verwaltungsausschusses (VA)
a) Feststellung der auf die einzelnen Fraktionen entfallenden Ausschusssitze nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer
b) Benennung der Beigeordneten
c) Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des VA
d) Bestimmung der Stellvertreter/innen für den VA
Beschluss:
Gem. § 75 Abs. 1 i. V. m. § 71 Abs. 5 NKomVG wird festgestellt, dass der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Mariental aus dem Bürgermeister Fred Worch und den Beigeordneten Kurt Bartsch und Martin Klein gebildet wird. Von der CDU-Fraktion werden als Vertreter für die Beigeordneten Ratsmitglieder Gander und Schmidt benannt, die sich gegenseitig vertreten können. Die Marientaler Fraktion benennt als Vertreter Ratsmitglied Andy Köhler. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig
Protokoll:
a) GD Rietz erklärt zunächst das Verfahren zur Sitzverteilung im VA. Da die CDU-Fraktion den Bürgermeister stellt, ist ihr aufgrund von § 85 Abs. 1 zunächst ein Sitz zuzuteilen. Im Anschluss erhält sie einen Sitz gem. § 71 Abs. 3, da sie über die absolute Mehrheit im Rat verfügt und sich dies im VA widerspiegeln muss. Das Benennungsrecht für den zweiten Beigeordneten ist aufgrund der gleichen Zahlenbruchteile zwischen der Marientaler Fraktion und der Marientaler Bürgergemeinschaft auszulosen. Dazu wird von SG-Angestellte Talke jeweils ein Los mit dem Namen "Marientaler Fraktion" und "Marientaler Bürgergemeinschaft" in den Lostopf gegeben. Das Los wird unter Aufsicht aller Anwesenden von Bürgermeister Fred Worch gezogen. Das Los fällt auf die Marientaler Fraktion. b) Benennung der Beigeordneten Die CDU-Fraktion benennt neben dem Bürgermeister Fred Worch Ratsmitglied Kurt Bartsch als Beigeordneten für den Verwaltungsausschuss. Den 2. Beigeordneten stellt die Marientaler Fraktion. Benannt wird Ratsmitglied Martin Klein.
c) Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses Gemäß § 75 Abs. 1 i. V. m. § 71 Abs. 5 NKomVG muss der Rat die in a) und b) aufgeführte Sitzverteilung und namentliche Besetzung des Verwaltungsausschusses durch Beschluss feststellen. Der Bürgermeister lässt über die Sitzverteilung und die namentliche Besetzung abstimmen. d) Für jedes Mitglied des Verwaltungsausschusses ist ein/e Stellvertreter/in zu bestimmen. Die Fraktionen oder Gruppen können bestimmen, dass sich Vertreter/innen untereinander vertreten. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im VA vertreten, so kann von ihr ein/e zweite/r Vertreter/in bestimmt werden.
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TOP 11
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Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Mariental wählt Ratsmitglied Kurt Bartsch als 1. stellvertretenden Bürgermeister. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig Ratsmitglied Bartsch nimmt die Wahl an und bedankt sich für das Vertrauen.
Der Rat der Gemeinde Mariental wählt Ratsmitglied Martin Klein als 2. stellvertretenden Bürgermeister. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig Ratsmitglied Klein nimmt die Wahl ebenfalls an und dankt für das Vertrauen.
Protokoll:
Gem. § 105 Abs. 4 i. V. m. § 81 Abs. 2 NKomVG wählt der Rat aus den Beigeordneten bis zu zwei Vertreter/innen des Bürgermeisters. Die Vertreter/innen sind einzeln nacheinander zu wählen. Ratsherr Schmidt schlägt im Namen der CDU-Fraktion als 1. Stv. Bürgermeister Kurt Bartsch vor. Als 2. Stv. Bürgermeister schlägt die Marientaler Fraktion Martin Klein vor. Da niemand widerspricht, wird durch Handzeichen gewählt.
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Amt der Gemeindedirektorin oder des Gemeindedirektors
a) Beschluss nach § 106 Abs. 1 NKomVG über die Übertragung der Verwaltungsgeschäfte auf eine/n Gemeindedirektor/in
b) Beschluss über die Bestimmung der Gemeindedirektorin / des Gemeindedirektors (§106 NKomVG)
c) Beschluss über die Bestimmung der stv. Gemeindedirektorin / des stv. Gemeindedirektors als allgemeiner Vertreter
Beschluss:
a) Der Rat der Gemeinde Mariental beschließt, die Verwaltungsgeschäfte gem. § 106 Abs. 1 NKomVG auf einen Gemeindedirektor zu übertragen. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig b) Der Rat der Gemeinde Mariental beschließt, Herrn Friedrich Rietz als Gemeindedirektor zu bestimmen. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig Herr Rietz nimmt das Amt an und bedankt sich für das Vertrauen. c) Der Rat der Gemeinde Mariental beschließt, Frau Ilka Bürig als stv. Gemeindedirektorin zu bestimmen. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig Frau Bürig hat bereits in der interfraktionellen Sitzung und auch schriftlich mitgeteilt, das Amt anzunehmen und dankt für das Vertrauen.
Protokoll:
a) Nach § 105 NKomVG ist der vom Rat gewählte Bürgermeister kraft Gesetzes automatisch eingleisiger Bürgermeister, wenn nicht eine anderslautende Festlegung nach § 106 Abs. 1 NKomVG getroffen wird. Daher muss in der konstituierenden Sitzung durch Beschluss festgelegt werden, ob, wie bisher, dem Bürgermeister nur die repräsentative Vertretung der Gemeinde Mariental und der Vorsitz im Rat obliegt und daneben die verwaltungsmäßige Vertretung einem Gemeindedirektor übertragen werden soll. b) Für den Fall, dass der Rat einen entsprechenden Beschluss zu a) gefasst hat, ist der Gemeindedirektor hier namentlich per Beschluss zu bestimmen. Es wird vorgeschlagen, Herrn Rietz als Gemeindedirektor zu benennen. c) GD Rietz verliest die schriftliche Erklärung von Frau Bürig, dass sie bereit sei, wieder als stellvertretende Gemeindedirektorin für die Gemeinde Mariental zu fungieren.
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TOP 13
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Benennung
a) eines Vertreters bzw. Stellvertreters der Gemeinde Mariental für die Mitgliederversammlung des Unterhaltungsverbandes Schunter
b) eines Vertreters und Stellvertreters der Gemeinde Mariental für die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Elm-Lappwald
c) von zwei Vertretern der Gemeinde Mariental für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Elm-Lappwald
Beschluss:
a) Der Rat der Gemeinde Mariental beschließt, den Gemeindedirektor als Stellvertreter für die Verbandsversammlungen des Unterhaltungsverbandes Schunter zu benennen. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig b) Für die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Elm-Lappwald wird als Vertreter der Gemeinde Mariental Bürgermeister Fred Worch und als Stellvertreter Ratsmitglied Carsten Strauß bestimmt. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig c) Für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Elm-Lappwald wird als zweiter Vertreter - neben Gemeindedirektor Rietz - Ratsmitglied Reinhard Schmidt bestimmt. ABSTIMMUNGSERGHEBNIS: Einstimmig
Protokoll:
a) Für die Mitgliederversammlung des Unterhaltungsverbandes Schunter sind von der Gemeinde Rennau und der Gemeinde Mariental ein/e Vertreter/in und ein/e Stellvertreter/in zu benennen. Diese Personen werden auch für die Wahl in den Verbandsausschuss vorgeschlagen. Der Rat der Gemeinde Rennau hat den größeren Anteil. Daher stellt sie den Vertreter. Dies war bisher der Bürgermeister in Person. Die Gemeinde Mariental stellt den Stellvertreter in Person des Gemeindedirektors. b) Für die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Elm-Lappwald sind ein Vertreter und ein Stellvertreter zu bestimmen. c) Für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Elm-Lappwald sind zwei Vertreter zu benennen, die sich gegenseitig vertreten. Eines der Aufsichtsratsmitglieder ist automatisch der Gemeindedirektor, der zweite Vertreter wird aus den Reihen der Ratsmitglieder benannt.
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TOP 14
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Benennung
a) eines Vertreters und Stellvertreters der Gemeinde Mariental für den Vorstand des Komitees für die Partnerschaft zwischen der Samtgemeinde und dem französischen Canton Oulchy le Chateau
b) eines Vertreters und Stellvertreters der Gemeinde Mariental für die Mitgliederversammlung des Kulturrings der Samtgemeinde Grasleben
c) eines Vertreters und Stellvertreters der Gemeinde Mariental für die Arbeitsgemeinschaft örtlicher Vereine
d) von Vertretern der Gemeinde Mariental für den Kindergartenbeirat "Lappwaldzwerge"
Beschluss:
a) Für das Komitee für die Partnerschaft zwischen der Samtgemeinde Grasleben und dem franz. Canton Oulchy-le-Château wird Ratsmitglied Trunsch als Vertreter und Ratsmitglied Gander als Stellvertreterin für die Gemeinde Mariental benannt. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig b) Für die Mitgliederversammlung des Kulturringes der Samtgemeinde Grasleben wird als Vertreter Bürgermeister Worch und als Stellvertreter Ratsmitglied Bartsch benannt. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig c) Für die Arbeitsgemeinschaft örtlicher Vereine wird als Vertreterin Ratsmitglied Gander und als Stellvertreter Ratsmitglied Strauß bestimmt. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig d) Für den Kindergartenbeirat des Kindergartens Lappwaldzwerge werden für die CDU-Fraktion Ratsmitglied Schmidt, für die Marientaler Bürgergemeinschaft Ratsmitglied Trunsch und für die Marientaler Fraktion Ratsmitglied Köhler als Vertreter benannt. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig
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TOP 15
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Schließung der Sitzung
Protokoll:
Bevor Bürgermeister Worch um 19:28 Uhr die Sitzung schließt, übergibt er das Wort an SGB Janze. SGB Janze bedankt sich bei Kurt Bartsch für die sehr gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren und gratuliert Fred Worch zur Wahl. Sein besonderer Dank gilt den Gemeindedirektoren. Er dankt Frau Talke, die richtig viel Arbeit in die Ausarbeitung der Vorlagen gesteckt hat. Des Weiteren bedankt sich SGB Janze bei Dieter Trapp, der bei allen konstituierenden Sitzungen der Räte dabei war und diese in Bildern festgehalten hat. Bürgermeister Worch betont, er sei froh, dass Kurt Bartsch ihm als 1. Stv. Bürgermeister zur Seite steht. Er berichtet kurz aus der interfraktionellen Sitzung und teilt mit, dass bewusst auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet wurde und dafür interfraktionell im Rat eng zusammengearbeitet werden soll. Er teilt zudem mit, dass geplant ist, wieder eine Bürgersprechstunde einzuführen. Nähere Informationen werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
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