Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

Gemeinde Grasleben - Gemeinderat

Montag, 14. November 2016 , 18:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung durch die / den zuvor festgestellte/n Altersvorsitzende/n

Protokoll:

SGB Janze begrüßt die Anwesenden und gibt einige organisatorische Hinweise. Er bittet alle Ratsmitglieder darum, bei TOP 4 die unterschriebene Pflichtenbelehrung an die Protokollführerin auszuhändigen.

SGB Janze erwähnt, dass Ratsmitglied Stabrey krankheitsbedingt fehlt.

Er stellt fest, dass Ratsmitglied Gröger der Altersvorsitzende ist und fragt, ob Bedenken dagegen bestehen, dass dieser die Sitzung leitet. Dies ist nicht der Fall.

Anschließend eröffnet der Altersvorsitzende Gröger die Sitzung und begrüßt ebenfalls alle Anwesenden.


TOP 2 Feststellung der ordnungsmäßigen Ladung und der Beschlussfähigkeit gem. §§ 59, 65 NKomVG

Protokoll:

Der Altersvorsitzende Gröger stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 3 a) Verabschiedung von Ratsmitgliedern b) Ehrung von Ratsmitgliedern

Protokoll:

a) Verabschiedung von Ratsmitgliedern

Der Altersvorsitzende Gröger erwähnt, dass die Ratsmitglieder Draht, Erdmann und Siemann aus dem Rat ausscheiden und an dieser Stelle verabschiedet werden sollten. Alle zu Verabschiedenden fehlen entschuldigt.

b) Ehrung von Ratsmitgliedern

GD Janze weist drauf hin, dass es eine separate Ehrungsveranstaltung des NSGB gibt, bei der Ratsmitglieder für langjährige Ratsarbeit geehrt werden. Er betont, dass er es jedoch für angebracht hält, verdiente Ratsmitglieder auch intern zu ehren.

Daher ehrt er Ratsmitglied Gröger für seine 25-jährige Ratszugehörigkeit und erwähnt, dass er von 2011 bis 2016 auch stellvertretender Bürgermeister war. Weiterhin erwähnt er, dass die bisherige Zusammenarbeit stets sehr gut und konstruktiv war und bedankt sich für den kontinuierlichen Einsatz für die Gemeinde Grasleben. Er überreicht Ratsmitglied Gröger zwei mit dem Gemeindewappen gravierte Weingläser, eine Flasche Rotwein und einen Verzehrgutschein für die Autostadt Wolfsburg.

 
TOP 4 Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder durch die Bürgermeisterin gem. §§ 60, 54 Abs. 3, 43 NKomVG

Protokoll:

Für die förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder gibt der Altersvorsitzende Gröger das Wort an Bürgermeisterin Koch.

Diese bittet alle Ratsmitglieder, sich von Ihren Plätzen zu erheben und verliest den folgenden Text zur Verpflichtung:

"Hiermit verpflichte ich Sie förmlich gem. § 60 NKomVG, Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Auf die Pflichtenbelehrung gem. § 60 NKomVG, die Ihnen im Wortlaut vorliegt, und auf Ihre Haftpflicht gem. § 54 Abs. 4 NKomVG weise ich in diesem Zusammenhang besonders hin."

Sie gibt jedem Ratsmitglied die Hand und bittet die nun verpflichteten Ratsmitglieder anschließend, sich zu setzen und die unterschriebene Pflichtenbelehrung an die Protokollführerin zu überreichen.

 
TOP 5 Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters gem. § 105 NKomVG

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Grasleben wählt Ratsmitglied Koch als Bürgermeisterin.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig

Bürgermeisterin Koch nimmt die Wahl an und bedankt sich für das Vertrauen. Sie betont, dass sie das Amt mit Freude weiter ausführt und hofft, dass in der kommenden Legislaturperiode alle Ratsmitglieder an einem Strang ziehen.

Nachdem die Ratsmitglieder Gröger und Koch die Plätze getauscht haben, gratuliert SGB Janze der wiedergewählten Bürgermeisterin und überreicht ihr einen Blumenstrauß.



Protokoll:

Altersvorsitzender Gröger bittet die Fraktionen um Vorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters.

Die CDU schlägt Ratsmitglied Koch vor.

Da keine weiteren Vorschläge unterbreitet werden, fragt Altersvorsitzender Gröger, ob geheime Wahl verlangt wird. Da dies nicht der Fall ist, wird über den Vorschlag per Handzeichen abgestimmt.

 
TOP 6 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Bürgermeisterin Koch stellt die Tagesordnung mit 17 Tagesordnungspunkten fest. Änderungswünsche zur Tagesordnung werden nicht vorgetragen.

 
TOP 7 Beschluss über eine neue Geschäftsordnung (§ 69 NKomVG)

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Grasleben genehmigt die der Vorlage V001_16 angehängte Geschäftsordnung mit der als Tischvorlage ausgehändigten Änderung des § 3.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig



Protokoll:

Bürgermeisterin Koch gibt das Wort an SGB Janze. Dieser erläutert die nachträgliche Änderung in § 3 der vorgeschlagenen Geschäftsordnung. Er erklärt, dass es sich lediglich um eine Änderung in der Formulierung handelt, inhaltlich jedoch nichts verändert wurde.

Bürgermeisterin Koch fragt, ob Beratungsbedarf besteht. Da dies nicht der Fall ist, führt sie die Beschlussfassung herbei.

 
TOP 8 Beschluss über eine neue Hauptsatzung (§ 12 Abs. 1 NKomVG)

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Grasleben beschließt, § 10 aus der neuen Hauptsatzung zu streichen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

Im Anschluss lässt Bürgermeisterin Koch über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Gemeinde Grasleben beschließt, die der Vorlage V001_16 angehängte Hauptsatzung ohne den Paragraphen 10 zu genehmigen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   11-Ja-Stimmen, 1 Enthaltung



Protokoll:

Bürgermeisterin Koch gibt das Wort an SGB Janze, der erläutert, dass die angegebene Summe bei dem Punkt Verfügungen über Gemeindevermögen (§4 c) nachträglich von 10.000 € auf 8.000 € korrigiert wurde. Dies sei nötig, da sich in § 3 b) ebenfalls auf Gemeindevermögen bezogen wird. Hier wurde festgelegt, dass Rechtsgeschäfte dieser Art ab einer Summe von 8.000 € der Beschlussfassung des Rates bedürfen. Somit könne unter § 4 nicht festgelegt werden, dass es sich bis zu einer Summe von 10.000 € um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Dies würde einen Widerspruch darstellen. Daher wurde die Summe hier entsprechend der in § 3 festgelegten Ratszuständigkeit auf 8.000 € reduziert.

Es werden keine Rückfragen dazu gestellt.

Ratsmitglied Gröger stellt im Namen der Bürgerliste den Antrag, § 10 der Hauptsatzung zu streichen. Wie auf Samtgemeindeebene sieht die Bürgerliste es auch hier so, dass diese Regelung momentan nicht relevant sei und es besonders problematisch sei, dass einzelne Ratsmitglieder verlangen können, dass ihre Äußerungen nicht aufgezeichnet werden. Die Bürgerliste befürchte, dass der tatsächliche Diskussionsverlauf infolgedessen nicht korrekt wiedergegeben werden könne und somit eine verzerrte Darstellung der Beratung entstehen könnte.

SGB Janze betont, dass durch die Streichung des Paragraphen auch die Tonaufzeichnung zum Zwecke der Protokollführung untersagt wird, was es den Protokollführern ggf. schwieriger machen könnte. Es werde zwar in der Regel ohne Tonaufzeichnungen protokolliert, aber momentan bestehe immerhin die Möglichkeit dazu. Daher sollte überlegt werden, ob § 10 Absatz 4 ggf. beibehalten werden sollte.

Ratsmitglied Storm äußert seine Zustimmung zu dem Antrag der Bürgerliste.

Bürgermeisterin Koch lässt über den Antrag der Bürgerliste abstimmen.

 
TOP 9 Bekanntgabe der Fraktionen und Gruppen im Gemeinderat Grasleben

Protokoll:

Bürgermeisterin Koch gibt das Wort an SGB Janze, der mitteilt, dass zwei E-Mails über die Bildung von Fraktionen eingegangen sind.

1. Am 14.11.2016 hat Veronika Koch folgende Mitteilung gegeben:

Hiermit gebe ich die Bildung der folgenden Fraktion bekannt, die in der Sitzung am 21.10.2016 beschlossen wurde:

Die gewählten Ratsmitglieder des Wahlvorschlags der CDU (Buß, Grudke, Koch, Nitschke, Nothdurft, Thielecke und Werner) bilden die „CDU-Fraktion im Gemeinderat Grasleben“. Als Vorsitzender wurde Herr Grudke und als stellvertretender Vorsitzender wurde Herr Nothdurft gewählt.

2. Am 14.11.2016 hat Sabine Stabrey folgende Mitteilung gegeben:

Für die heute stattfindende Ratssitzung der Gemeinde Grasleben, gebe ich folgende gewählten Ratsmitglieder für die Bürgerliste Grasleben bekannt.

Stefanie Döring-Vogel, Walter Gröger, Enno Jaeger, Sabine Stabrey und Katharina Wolf.

Fraktionsvorsitzende ist Sabine Stabrey, Stellvertreter ist Walter Gröger.

SGB Janze führt aus, dass Ratsmitglied Stabrey damit zum Ausdruck bringen wollte, dass sich die genannten Ratsmitglieder zu der Fraktion Bürgerliste Grasleben zusammengeschlossen haben.

Die anwesenden Mitglieder der Bürgerliste stimmen dieser Annahme zu.

 
TOP 10 Bildung des Verwaltungsausschusses (VA) a) Feststellung der auf die einzelnen Fraktionen entfallenden Ausschusssitze nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer b) Benennung der Beigeordneten c) Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des VA d) Bestimmung der Stellvertreter/innen für den VA

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Grasleben beschließt, die Ratsmitglieder Gröger, Nitschke und Koch als Beigeordnete für den Verwaltungsausschuss zu benennen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig

d) Bestimmung der Stellvertreter/innen für den VA

Die Bürgermeisterin bittet um die namentliche Benennung der Stellvertreter der Beigeordneten.

Ratsmitglied Grudke benennt im Namen der CDU-Fraktion die Ratsmitglieder Nothdurft und Grudke.

Ratsmitglied Gröger benennt im Namen der Bürgerliste die Ratsmitglieder Döring-Vogel und Stabrey.

Auf Antrag der CDU-Fraktion wird die gegenseitige Vertretung innerhalb der Fraktionen vereinbart.



Protokoll:

Bürgermeisterin Koch gibt das Wort an SGB Janze.

a) Feststellung der auf die einzelnen Fraktionen entfallenden Ausschusssitze nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer

SGB Janze erläutert die Tischvorlage und betont, dass aufgrund einiger Nachfragen in der Gemeinde Mariental die Berechnung zur Bildung des Verwaltungsausschusses für alle Gemeinden überprüft wurde. Hierzu fand eine schriftliche Abstimmung mit der Kommunalaufsicht – Landkreis Helmstedt – statt.

Das Ergebnis für die Gemeinde Grasleben bleibt unverändert, lediglich der Rechenweg ist ein anderer.

Die CDU erhält zunächst einen Sitz aufgrund ganzer Zahlen. Im Anschluss erhält sie einen Sitz gem. § 71 Abs. 3, da sie über die absolute Mehrheit im Rat verfügt und sich dies auch im VA widerspiegeln muss.

Da die Bürgermeisterin auf Vorschlag der CDU gewählt wurde, ist diese auf deren Sitze gemäß § 75 Abs. 1 S. 2 anzurechnen. Dies hat zur Folge, dass (neben der Bürgermeisterin) von der CDU ein Beigeordneter zu bestimmen ist.

Die Bürgerliste kann demzufolge einen Beigeordneten bestimmen.

b) Benennung der Beigeordneten

Bürgermeisterin Koch bittet um die namentliche Benennung der Beigeordneten.

Ratsmitglied Grudke benennt im Namen der CDU-Fraktion die Ratsmitglieder Nitschke und Koch.

Ratsmitglied Gröger benennt im Namen der Bürgerliste Ratsmitglied Gröger.

c) Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des VA

Gemäß § 75 Abs. 1 i. V. m. § 71 Abs. 5 NKomVG muss der Rat die in a) und b) aufgeführte Sitzverteilung und namentliche Besetzung des Hauptausschusses durch Beschluss feststellen, weshalb die Bürgermeisterin die Abstimmung herbeiführt.

 
TOP 11 Wahl der zwei stellvertretenden Bürgermeister/innen

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Grasleben wählt Ratsmitglied Gröger als 1. stellvertretenden Bürgermeister und Ratsmitglied Nitschke als 2. stellvertretenden Bürgermeister für die Legislaturperiode 2016 - 2021.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig



Protokoll:

Bevor Bürgermeisterin Koch um Vorschläge bittet, erläutert sie, dass die stellvertretenden Bürgermeister/innen aus den Beigeordneten des Verwaltungsausschusses gewählt werden müssen.

Die Bürgerliste schlägt Ratsmitglied Gröger als 1. Stellvertreter vor.

Die CDU schlägt Ratsmitglied Nitschke als 2. Stellvertreter vor.

Da keine geheime Wahl verlangt wird, führt die Bürgermeisterin die Abstimmung per Handzeichen herbei.

 
TOP 12 Amt der Gemeindedirektorin oder des Gemeindedirektors a) Beschluss nach § 106 Abs. 1 NKomVG über die Übertragung der Verwaltungsgeschäfte auf eine/n Gemeindedirektor/in b) Beschluss über die Bestimmung der Gemeindedirektorin / des Gemeindedirektors (§106 NKomVG) c) Beschluss über die Bestimmung der stv. Gemeindedirektorin / des stv. Gemeindedirektors als allgemeiner Vertreter

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Grasleben beschließt, die Verwaltungsgeschäfte gemäß § 106 Abs. 1 NKomVG auf eine/n Gemeindedirektor/in zu übertragen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig

b) Beschluss über die Bestimmung der Gemeindedirektorin / des Gemeindedirektors (§106 NKomVG)

Bürgermeisterin Koch bittet um Vorschläge für die Benennung der Gemeindedirektorin / des Gemeindedirektors.

Die Bürgerliste schlägt Herrn Gero Janze vor. Die CDU schließt sich diesem Vorschlag an.

Bürgermeisterin Koch fragt, ob dieser damit einverstanden ist, sich zur Wahl zu stellen. Er bejaht dies.

Beschluss

Der Rat der Gemeinde Grasleben beschließt, Herrn Gero Janze als Gemeindedirektor zu bestimmen.

ABSTIMMUNSERGEBNIS:   Einstimmig

Herr Gero Janze nimmt die Wahl an und bedankt sich für das erneute Vertrauen.

c) Beschluss über die Bestimmung der stv. Gemeindedirektorin / des stv. Gemeindedirektors als allgemeiner Vertreter (§106 NKomVG):

Bürgermeisterin Koch bittet um Vorschläge.

Die CDU schlägt Herrn Frank Nitsche vor. Dieser bestätigt, dass er das Amt wieder übernehmen würde.

Beschluss

Der Rat der Gemeinde Grasleben beschließt, Herrn Frank Nitsche als stellvertretenden Gemeindedirektor zu bestimmen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig

Herr Frank Nitsche nimmt die Wahl an und bedankt sich ebenfalls.

Bürgermeisterin Koch verliest den Text der Ernennungsurkunden und übergibt diese an GD Janze und seinen Stellvertreter Nitsche.



Protokoll:

a) Beschluss nach § 106 Abs. 1 NKomVG über die Übertragung der Verwaltungsgeschäfte auf eine/n Gemeindedirektor/in

Bürgermeisterin Koch gibt das Wort an SGB Janze. Dieser erläutert, dass die vom Rat gewählte Bürgermeisterin nach § 105 NKomVG kraft Gesetzes automatisch „eingleisige“ Bürgermeisterin ist (d.h., Bürgermeisterin und Gemeindedirektorin in Personalunion), wenn nicht eine anderslautende Festlegung nach § 106 Abs. 1 NKomVG erfolgt.     

Daher muss in der konstituierenden Sitzung durch Beschluss nach § 66 NKomVG festgelegt werden, ob, wie bisher, der Bürgermeisterin nur die repräsentative Vertretung der Gemeinde und der Vorsitz im Rat und Verwaltungsausschuss obliegt und daneben die verwaltungsmäßige Vertretung durch eine/n in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufende/n Gemeindedirektor/in übertragen werden soll.

Da hierzu keine Fragen geäußert werden, lässt Bürgermeisterin Koch über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 
TOP 13 Bildung der Fachausschüsse a) Bestimmung der Anzahl und Art der Ausschüsse b) Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze c) Benennung der Ausschussmitglieder d) Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung der Ausschüsse e) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Grasleben beschließt, in der Legislaturperiode 2016 - 2021 die folgenden Fachausschüsse zu bilden:

  • Finanzausschuss

  • Bau- und Umweltausschuss

  • Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig

b) Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze

Bürgermeisterin Koch erläutert, dass die CDU 3 Sitze und die Bürgerliste 2 Sitze pro Ausschuss beanspruchen kann.

c) Benennung der Ausschussmitglieder

Bürgermeisterin Koch bittet um namentliche Benennung der Ausschussmitglieder.

Finanzausschuss

Die CDU benennt die Ratsmitglieder Nitschke, Werner und Koch.

Die Bürgerliste benennt die Ratsmitglieder Gröger und Döring-Vogel.

Bau- und Umweltausschuss

Die CDU benennt die Ratsmitglieder Grudke, Nitschke und Thielecke.

Die Bürgerliste benennt die Ratsmitglieder Jaeger und Stabrey.

Ratsmitglied Storm macht von seinem Recht des Grundmandates Gebrauch und wählt dafür den Bau- und Umweltausschuss.  

Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur

Die CDU benennt die Ratsmitglieder Nothdurft, Buß und Thielecke.

Die Bürgerliste benennt die Ratsmitglieder Döring-Vogel und Wolf.

d) Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung der Ausschüsse

Die Bürgermeisterin führt die Beschlussfassung über die Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung herbei.

Beschluss

Der Rat der Gemeinde Grasleben beschließt die unter Punkt b und c aufgeführte Sitzverteilung und Zusammensetzung der Fachausschüsse.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig

e) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden

Bürgermeisterin Koch gibt das Wort an GD Janze. Dieser erwähnt die in der Vorlage aufgeführte Berechnung zur Zuteilung der Ausschussvorsitze und erläutert, dass die CDU-Fraktion aufgrund dessen den Vorsitz des ersten und dritten Ausschusses beanspruchen kann. Die Bürgerliste kann somit den Vorsitz des zweiten Ausschusses beanspruchen.

Die CDU-Fraktion teilt mit, dass sie den Bau- und Umweltausschuss mit dem Vorsitzenden Nitschke wählt.

Die Bürgerliste teilt mit, dass sie den Finanzausschuss mit dem Vorsitzenden Gröger wählt.

Abschließend teilt die CDU-Fraktion mit, dass sie für den Vorsitz des verbleibenden Ausschusses für Jugend, Sport , Kultur Ratsmitglied Nothdurft benennt.  



Protokoll:

Bürgermeisterin Koch gibt das Wort an GD Janze.

a) Bestimmung der Anzahl und Art der Ausschüsse

GD Janze erläutert, dass die folgenden drei Ausschüsse gebildet werden sollen: 

  • Finanzausschuss
  • Bau- und Umweltausschuss
  • Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur

Da hierzu keine Einwände vorgetragen werden, bittet Bürgermeisterin Koch um Abstimmung.

 
TOP 14 Benennung eines Vertreters und Stellvertreters der Gemeinde Grasleben für a) die Hauptversammlung der Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (FEAG) b) die Gesellschafterversammlung der Kreiswohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH c) die Mitgliederversammlung des Unterhaltungsverbandes Oberaller

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Grasleben beschließt, für die Hauptversammlung der Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (FEAG), die Gesellschafterversammlung der Kreis- wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH und die Mitgliederversammlung des Unterhaltungsverbandes Oberaller Gemeindedirektor Janze als Vertreter und den stellvertretenden Gemeindedirektor Nitsche als Stellvertreter zu benennen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig



Protokoll:

Nachdem Bürgermeisterin Koch ihm das Wort erteilt hat, erläutert GD Janze, dass verwaltungsseits vorgeschlagen wird, für alle in TOP 14 genannten Institutionen den Gemeindedirektor als Vertreter und den stellvertretenden Gemeindedirektor als Stellvertreter zu benennen.

Insofern keine Bedenken bestehen, regt er an, die Abstimmung en-bloc durchzuführen.

Da keine Einwände geäußert werden, führt die Bürgermeisterin die Abstimmung herbei.

 
TOP 15 Benennung eines Vertreters und Stellvertreters der Gemeinde Grasleben für a) den Vorstand des Komitees für die Partnerschaft zwischen der Samtgemeinde und dem französischen Canton Oulchy le Chateau b) die Mitgliederversammlung des Kulturrings der Samtgemeinde Grasleben c) den Museumsverein Der Markgrafscher Hof d) die Mitgliederversammlung des Vereins Grasleben für alle e.V. e) den Beirat der Braunschweigischen Landschaft

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Grasleben benennt Ratsmitglied Werner als Vorstandsmitglied für die Partnerschaft mit dem französischen Canton Oulchy-le-Château und Ratsmitglied Gröger als seinen Stellvertreter.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig

b) Benennung eines Vertreters und Stellvertreters der Gemeinde Grasleben für die Mitgliederversammlung des Kulturringes der Samtgemeinde Grasleben

Die Bürgermeisterin bittet um Vorschläge.

Die CDU benennt Ratsmitglied Buß.

Die Bürgerliste benennt Ratsmitglied Gröger als Stellvertreter.

Beschluss

Der Rat der Gemeinde Grasleben benennt Ratsmitglied Buß als Vertreter für die Mitgliederversammlung des Kulturringes und Ratsmitglied Gröger als seinen Stellvertreter.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig

c) Benennung eines Vertreters und Stellvertreters der Gemeinde Grasleben für den Museumsverein "Der Markgrafscher Hof"

Bürgermeisterin Koch bittet um Vorschläge.

Die Bürgerliste benennt Ratsmitglied Döring-Vogel.

Die CDU benennt Ratsmitglied Grudke als Stellvertreter.

Beschluss

Der Rat der Gemeinde Grasleben benennt Ratsmitglied Döring-Vogel als Vertreterin für den Museumsverein "Der Markgrafsche Hof" und Ratsmitglied Grudke als ihren Stellvertreter.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig

d) Benennung eines Vertreters und Stellvertreters der Gemeinde Grasleben für die Mitgliederversammlung des Vereins „Grasleben für alle e.V. 

Die Bürgermeisterin bittet um Vorschläge.

Die CDU benennt Ratsmitglied Nitschke.

Die Bürgerliste benennt Ratsmitglied Wolf als Stellvertreterin.

Beschluss

Der Rat der Gemeinde Grasleben benennt Ratsmitglied Nitschke als Vertreter für die Mitgliederversammlung des Vereins Grasleben für alle e.V. und Ratsmitglied Wolf als Stellvertreterin.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig

e) Benennung eines Vertreters und Stellvertreters für den Beirat der Braunschweigischen Landschaft

Bürgermeisterin Koch bittet um Benennung von Vertretern.

Die CDU benennt Ratsmitglied Thielecke.

Die Bürgerliste benennt Ratsmitglied Wolf als Stellvertreterin.  

Beschluss

Der Rat der Gemeinde Grasleben benennt Ratsmitglied Thielecke als Vertreter für den Beirat der Braunschweigischen Landschaft und Ratsmitglied Wolf als seine Stellvertreterin.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig



Protokoll:

a) Benennung eines Vertreters und Stellvertreters der Gemeinde Grasleben für den Vorstand des Komitees für die Partnerschaft zwischen der Samtgemeinde und dem französischen Canton Oulchy le Chateau

Bürgermeisterin Koch bittet um Benennung von Vertretern für den Vorstand des Komitees für die Partnerschaft mit dem französischen Canton Oulchy le Chateau.

Die CDU benennt Ratsmitglied Werner.

Die Bürgerliste benennt Ratsmitglied Gröger als Stellvertreter.

 
TOP 16 Benennung von drei Vertretern und Stellvertretern der Gemeinde Grasleben für a) den Beirat des Kindergartens St. Maria in Grasleben b) den Kindergartenausschuss St. Norbert in Grasleben

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Grasleben benennt die Ratsmitglieder Koch, Werner und Gröger als Vertreter für den Beirat des Kindergartens St. Maria und den Kindergartenausschuss St. Norbert und die Ratsmitglieder Buß, Nothdurft und Döring-Vogel als Stellvertreter.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig  

Bürgermeisterin Koch bedankt sich bei allen Ratsmitgliedern für die Bereitschaft, in den verschiedenen Gremien mitzuarbeiten.



Protokoll:

Bürgermeisterin Koch bittet um Benennung von je drei Vertretern und Stellvertretern für den Beirat des Kindergartens St. Maria in Grasleben und den Kindergartenausschuss St. Norbert in Grasleben.

Verwaltungsseits wird empfohlen, wie bisher für beide Gremien die gleichen Personen zu benennen.

Die CDU benennt die folgenden Ratsmitglieder als Vertreter und Stellvertreter:

Ratsmitglied Koch (Stellvertreter Ratsmitglied Buß)

Ratsmitglied Werner (Stellvertreter Ratsmitglied Nothdurft)

Die Bürgerliste benennt die folgenden Ratsmitglieder als Vertreter und Stellvertreter:

Ratsmitglied Gröger (Stellvertreterin Ratsmitglied Döring-Vogel)

 
TOP 17 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeisterin Koch bedankt sich für die gelungene Sitzung und bringt zum Ausdruck, dass sie ein gutes Gefühl für die zukünftige Zusammenarbeit habe.

Um 18:46 Uhr schließt sie die Sitzung.

 

Zur�ck zur �bersicht