Bericht der Bürgermeisterin und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten
Protokoll:
Bürgermeisterin Koch teilt Folgendes mit:
Volkstrauertag
Bürgermeisterin Koch bedauert die Nichtanwesenheit der Ratsmitglieder beim Volkstrauertag. Sie führt aus, dass sie die Teilnahme am Volkstrauertag als „Pflichttermin“ für Ratsmitglieder ansieht und sich im kommenden Jahr über eine erhöhte Teilnahme freuen würde. Der Termin werde von ihr als Anreiz genutzt, um auch einen Brückenschlag zu der aktuellen Situation in der Welt und somit einen Bezug zur Gegenwart herzustellen.
Weihnachtsmarkt
Der Weihnachtsmarkt der Gemeinde Grasleben war, gemessen an der Stand- und Besucherzahl, ein voller Erfolg. Auch der Landrat und die Presse waren vor Ort. Sie teilt mit, dass Katharina Thieme-Hohe angeregt hatte, einen Baum auf dem Dorfplatz zu pflanzen, was durch eine Spende der Firma Sport-Thieme möglich gemacht wurde. Sie spricht ihren Dank an die Feuerwehr aus, die bei dem Aufbau geholfen hat.
GD Janze gibt folgende Mitteilungen bekannt:
Entlastungsstraße Grasleben
In den letzten Wochen und Monaten wurden intensive Gespräche mit dem Landkreis und dem Land Niedersachsen geführt. Sowohl Landkreis mit dem neuen Landrat Radeck als auch das Land halten eine Entlastungsstraße für Grasleben für zwingend notwendig. Mittlerweile liegen mündliche Zusagen seitens des Landes und des Landkreises vor, dass Mittel für eine Entlastungsstraße zur Verfügung gestellt werden.
Das Land würde 75 % der Baukosten der Straße, inklusive Planungskosten, übernehmen. Die übrigen 25 % sind vom Landkreis und der Gemeinde zu gleichen Teilen zu tragen. Die Übernahme der Planungskosten wird allerdings nur bei Realisierung des Projektes zugesichert. Der Landkreis hat zugesagt, die Mittel in das Straßenbauprogram für die Jahre 2016 bis 2021 aufzunehmen. Hierüber hat der Kreistag im Februar zu entscheiden. Soweit eine Zustimmung erfolgt, würde zum 01.01.2018 eine Umstufung der bisherigen L651 (Magdeburger Straße) in eine Kreisstraße erfolgen. Die konkreten Planungen würden dann im Jahr 2019 beginnen. Wie dies im Einzelnen erfolgen wird, muss abgestimmt werden. Aktuell mache es absolut keinen Sinn, über Detailfragen wie Trassenführung etc. zu diskutieren. In die Überlegungen sollte frühestens Mitte 2017 eingestiegen werden, wenn der Kreistag der Planung zugestimmt hat. Dann könne mit Fachleuten über mögliche Trassenführungen gesprochen werden. Ziel sei es, transparent zu handeln und die Bürgerinnen und Bürger durch Gesprächsrunden o.ä. einzubinden.
Insgesamt wäre es – trotz des langen Zeitfensters – ein großer Erfolg, wenn der Kreistag die Mittel in dieser Form bewilligt und wieder konkret über eine Umsetzung nachgedacht werden kann.
Ratsmitglied Nitschke erfragt, warum die Gemeinde überhaupt einen Teil der Kosten tragen muss, wenn es sich nach der Umstufung um eine Kreisstraße handelt. Daraufhin erklärt GD Janze, dass die Gemeinde dem Landkreis entgegenkommen muss, um eine Realisierung des Projektes weiter zu fördern. Der Landkreis sei dabei vom Grundsatz für die Planung zuständig, handelt aber im Sinne der Gemeinde, die auch eine gewisse Zuarbeit leisten müsse.
Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe, hier: Finanzierung von Kindertagesstätten und Ganztagsgrundschulen
Die aktuell noch gültige Vereinbarung vom 20.11.2011 des Landkreises Helmstedt mit den kreisangehörigen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden über die Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben der Jugendhilfe regelt die Wahrnehmungszuständigkeit für das Krippen-, Kindergarten- und Hortwesen im Landkreis Helmstedt. Alle kreisangehörigen Kommunen haben die bestehende Vereinbarung fristgerecht zum 30.06.2016 mit Wirkung zum 31.12.2016 gekündigt.
Grundsätzlich obliegt dem Landkreis Helmstedt als Träger der örtlichen Jugendhilfe die Planungsverantwortung und vor allem die Gewährleistungspflicht gem. § 79 SGB VIII, auch bei Wahrnehmung der Aufgaben durch die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden.
Es besteht jedoch im Landkreis Helmstedt Einvernehmen, dass die Gemeinden die genannten Aufgaben weiterhin übernehmen. Einigkeit konnte jedoch noch nicht bezüglich einer auskömmlichen Finanzierung erzielt werden.
Vom Grundsatz ist der Landkreis bereit, die Mittel für die Gemeinden zu erhöhen. Hier geht es insbesondere um einen Zuschuss zu den Betriebskosten, aber auch um einen Zuschuss zu den Investitionskosten bei Neubauten.
Um den Prozess abzuschließen, sind weitere Gespräche erforderlich. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe auf Landkreis-Ebene eingerichtet. Es besteht Einvernehmen zwischen dem Landkreis und den Gemeinden, dass die Aufgaben trotz Kündigung des Vertrages zunächst wie bisher weiterlaufen. Es ist davon auszugehen, dass sich für das erste Quartal 2017 eine Lösung abzeichnet. Ein neuer Vertrag könnte dann rückwirkend ab dem 01.01.2017 geschlossen werden.
Hierzu ist eine Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Grasleben notwendig.
Schließung der Samtgemeinde-Verwaltung
Vom 27.12. bis 30.12.2016 wird die Samtgemeinde-Verwaltung in Grasleben den Bürgerinnen und Bürgern nicht zur Verfügung stehen und geschlossen sein.
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