Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

Gemeinde Grasleben - Gemeinderat

Montag, 05. Dezember 2016 , 18:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeisterin Koch begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit 11 Tagesordnungspunkten festgestellt.

 
TOP 4 Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung von Ratsmitglied Stabrey durch die Bürgermeisterin gem. §§ 60, 54 Abs. 3, 43 NKomVG

Protokoll:

Da Ratsmitglied Stabrey in der konstituierenden Sitzung krankheitsbedingt gefehlt hat, muss ihre förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung durch die Bürgermeisterin nachgeholt werden.

Diese bittet Ratsmitglied Stabrey, sich von Ihrem Platz zu erheben und verliest den folgenden Text zur Verpflichtung:

"Hiermit verpflichte ich Sie förmlich gem. § 60 NKomVG, Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Auf die Pflichtenbelehrung gem. § 60 NKomVG, die Ihnen im Wortlaut vorliegt, und auf Ihre Haftpflicht gem. § 54 Abs. 4 NKomVG weise ich in diesem Zusammenhang besonders hin."

Sie gibt Ratsmitglied Stabrey die Hand und bittet das nun verpflichtete Ratsmitglied anschließend, sich zu setzen. Die unterschriebene Pflichtenbelehrung wird der Protokollführerin überreicht.

 
TOP 5 Genehmigung des Protokolls der 1. öffentlichen Sitzung vom 14.11.2016

Beschluss:

Das Protokoll Nr. 1 vom 14.11.2016 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:      10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

 
TOP 6 Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

GD Janze berichtet, dass die Sitzungstermine für das Jahr 2017 gemäß der Vorlage Nr. 3 im Verwaltungsausschuss bekannt gegeben wurden. Die Verwaltung habe sich bei der Aufstellung an die Chronologie des letzten Jahres gehalten. Er betont, dass eine kurzfristige Einberufung oder Absage von Sitzungen wie gewohnt je nach Bedarf möglich sei.

Weiterhin gibt er bekannt, dass die Richtlinie zur Vergabe von Altenwohnungen (Vorlage Nr. 4) vom Verwaltungsausschuss einstimmig beschlossen wurde.

 
TOP 7 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es sind keine Einwohnerinnen und Einwohner anwesend.

 
TOP 8 Änderung der Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch Artikel 12 Steuerrechtsänderungsgesetz 2015; Anwendung der Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 UStG

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Grasleben beschließt, dass die Gemeinde Grasleben ab dem 01.01.2017 von der Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG Gebrauch macht und bis zum 31.12.2020 die bisherigen Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung weiterhin anwendet.

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig



Protokoll:

GD Janze erläutert die Vorlage Nr. 2 und erklärt, dass sich die Verwaltung erhoffe, während der Übergangsregelung Handlungsanweisungen zur Auslegung des neuen Gesetzes vom Land zu erhalten. Dies sei bisher nicht geschehen. Daher sei es unbedingt angezeigt, von der Übergangsregelung Gebrauch zu machen. Der Gemeinderat muss den Beschluss fassen, damit die Verwaltung die Optionserklärung beim Finanzamt einreichen kann.

Ratsmitglied Nitschke äußert seine absolute Zustimmung zu dieser Aussage, da nicht klar wäre, wie es in der Praxis ab 2017 gehandhabt werden sollte.

Bürgermeisterin Koch teilt mit, dass der Verwaltungsausschuss einstimmig empfiehlt, den in der Vorlage formulierten Beschlussvorschlag zu beschließen.


TOP 9 Bericht der Bürgermeisterin und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Bürgermeisterin Koch teilt Folgendes mit:

Volkstrauertag

Bürgermeisterin Koch bedauert die Nichtanwesenheit der Ratsmitglieder beim Volkstrauertag. Sie führt aus, dass sie die Teilnahme am Volkstrauertag als „Pflichttermin“ für Ratsmitglieder ansieht und sich im kommenden Jahr über eine erhöhte Teilnahme freuen würde. Der Termin werde von ihr als Anreiz genutzt, um auch einen Brückenschlag zu der aktuellen Situation in der Welt und somit einen Bezug zur Gegenwart herzustellen.

Weihnachtsmarkt

Der Weihnachtsmarkt der Gemeinde Grasleben war, gemessen an der Stand- und Besucherzahl, ein voller Erfolg. Auch der Landrat und die Presse waren vor Ort. Sie teilt mit, dass Katharina Thieme-Hohe angeregt hatte, einen Baum auf dem Dorfplatz zu pflanzen, was durch eine Spende der Firma Sport-Thieme möglich gemacht wurde. Sie spricht ihren Dank an die Feuerwehr aus, die bei dem Aufbau geholfen hat.

GD Janze gibt folgende Mitteilungen bekannt:

Entlastungsstraße Grasleben

In den letzten Wochen und Monaten wurden intensive Gespräche mit dem Landkreis und dem Land Niedersachsen geführt. Sowohl Landkreis mit dem neuen Landrat Radeck als auch das Land halten eine Entlastungsstraße für Grasleben für zwingend notwendig. Mittlerweile liegen mündliche Zusagen seitens des Landes und des Landkreises vor, dass Mittel für eine Entlastungsstraße zur Verfügung gestellt werden.

Das Land würde 75 % der Baukosten der Straße, inklusive Planungskosten, übernehmen. Die übrigen 25 % sind vom Landkreis und der Gemeinde zu gleichen Teilen zu tragen. Die Übernahme der Planungskosten wird allerdings nur bei Realisierung des Projektes zugesichert. Der Landkreis hat zugesagt, die Mittel in das Straßenbauprogram für die Jahre 2016 bis 2021 aufzunehmen. Hierüber hat der Kreistag im Februar zu entscheiden. Soweit eine Zustimmung erfolgt, würde zum 01.01.2018 eine Umstufung der bisherigen L651 (Magdeburger Straße) in eine Kreisstraße erfolgen. Die konkreten Planungen würden dann im Jahr 2019 beginnen. Wie dies im Einzelnen erfolgen wird, muss abgestimmt werden. Aktuell mache es absolut keinen Sinn, über Detailfragen wie Trassenführung etc. zu diskutieren. In die Überlegungen sollte frühestens Mitte 2017 eingestiegen werden, wenn der Kreistag der Planung zugestimmt hat. Dann könne mit Fachleuten über mögliche Trassenführungen gesprochen werden. Ziel sei es, transparent zu handeln und die Bürgerinnen und Bürger durch Gesprächsrunden o.ä. einzubinden.

Insgesamt wäre es – trotz des langen Zeitfensters – ein großer Erfolg, wenn der Kreistag die Mittel in dieser Form bewilligt und wieder konkret über eine Umsetzung nachgedacht werden kann.

Ratsmitglied Nitschke erfragt, warum die Gemeinde überhaupt einen Teil der Kosten tragen muss, wenn es sich nach der Umstufung um eine Kreisstraße handelt. Daraufhin erklärt GD Janze, dass die Gemeinde dem Landkreis entgegenkommen muss, um eine Realisierung des Projektes weiter zu fördern. Der Landkreis sei dabei vom Grundsatz für die Planung zuständig, handelt aber im Sinne der Gemeinde, die auch eine gewisse Zuarbeit leisten müsse.

Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe, hier: Finanzierung von Kindertagesstätten und Ganztagsgrundschulen

Die aktuell noch gültige Vereinbarung vom 20.11.2011 des Landkreises Helmstedt mit den kreisangehörigen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden über die Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben der Jugendhilfe regelt die Wahrnehmungszuständigkeit für das Krippen-, Kindergarten- und Hortwesen im Landkreis Helmstedt. Alle kreisangehörigen Kommunen haben die bestehende Vereinbarung fristgerecht zum 30.06.2016 mit Wirkung zum 31.12.2016 gekündigt.

Grundsätzlich obliegt dem Landkreis Helmstedt als Träger der örtlichen Jugendhilfe die Planungsverantwortung und vor allem die Gewährleistungspflicht gem. § 79 SGB VIII, auch bei Wahrnehmung der Aufgaben durch die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden.

Es besteht jedoch im Landkreis Helmstedt Einvernehmen, dass die Gemeinden die genannten Aufgaben weiterhin übernehmen. Einigkeit konnte jedoch noch nicht bezüglich einer auskömmlichen Finanzierung erzielt werden.

Vom Grundsatz ist der Landkreis bereit, die Mittel für die Gemeinden zu erhöhen. Hier geht es insbesondere um einen Zuschuss zu den Betriebskosten, aber auch um einen Zuschuss zu den Investitionskosten bei Neubauten.

Um den Prozess abzuschließen, sind weitere Gespräche erforderlich. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe auf Landkreis-Ebene eingerichtet. Es besteht Einvernehmen zwischen dem Landkreis und den Gemeinden, dass die Aufgaben trotz Kündigung des Vertrages zunächst wie bisher weiterlaufen. Es ist davon auszugehen, dass sich für das erste Quartal 2017 eine Lösung abzeichnet. Ein neuer Vertrag könnte dann rückwirkend ab dem 01.01.2017 geschlossen werden.

Hierzu ist eine Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Grasleben notwendig.

Schließung der Samtgemeinde-Verwaltung

Vom 27.12. bis 30.12.2016 wird die Samtgemeinde-Verwaltung in Grasleben den Bürgerinnen und Bürgern nicht zur Verfügung stehen und geschlossen sein.

 
TOP 10 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Ratsmitglied Gröger teilt mit, dass der Ortsheimatpfleger Walter Bradt im März aus Grasleben wegziehen wird. Er regt an, dass sich zeitnah um einen Nachfolger gekümmert werden sollte. Die anderen Ratsmitglieder und GD Janze stimmen dem zu und einigen sich darauf, sich im Ort umzuhören, um eine rechtzeitige Übergabe mit einem Nachfolger zu ermöglichen.

 
TOP 11 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeisterin Koch schließt die Sitzung um 18:53 Uhr.

 

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