Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Rat der Samtgemeinde Grasleben (SGR)

Montag, 19. Dezember 2016 , 18:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ratsvorsitzender Bartsch begrüßt die Anwesenden, insbesondere Herrn Fochler von der Braunschweiger Zeitung und die Einwohner.

Sodann eröffnet er die Sitzung.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Ratsvorsitzender Bartsch stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Die Ratsmitglieder Beckmann, Gander und Werner fehlen entschuldigt. Alle anderen Ratsmitglieder sind anwesend und die Beschlussfähigkeit ist somit gegeben.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

Beschluss:

Die Tagesordnung wird mit 21 Tagesordnungspunkten festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der 1. öffentlichen Sitzung vom 07.11.2016

Beschluss:

Das Protokoll Nr. 1 vom 07.11.2016 wird genehmigt.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:         Einstimmig

 
TOP 5 Bericht über wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses

Protokoll:

Ratsvorsitzender Bartsch gibt das Wort an SGB Janze. Dieser berichtet über folgende Beschlüsse:

1. Kl. Verbandsversammlung des Wasserverbandes Vorsfelde

Der SGA hatte den Stimmführer beauftragt, den vom Vorstand beantragten Abwasserpreisen zum 01.01.2017 zuzustimmen. Diese gelten für voraussichtlich 3 Jahre.

In der Verbandsversammlung wurde den Anpassungen einstimmig zugestimmt. Dies bedeutet im Einzelnen für die Samtgemeinde Grasleben:

- Der Niederschlagwasserpreis für die Grundstücksentwässerung sinkt von 0,49 Euro/m² auf 0,28 Euro/m²

- Der Niederschlagwasserpreis für die Straßenentwässerung steigt von 0,06 Euro/m² auf 0,10 Euro/m²

- Der Schmutzwasserpreis in Höhe von 3,85 Euro/m³ steigt auf 4,34 Euro/m³.

In der kleinen Verbandsversammlung wurde darauf hingewiesen, dass es seitens der Samtgemeinde Grasleben gewünscht wird, diese Anpassung medial für alle Bürgerinnen und Bürger zu kommunizieren.

Gleichzeitig wurde nochmals darauf hingewiesen, dass der WVV dringend Maßnahmen entwickeln müsse, um die Trinkwasserhärte in der Samtgemeinde Grasleben zu reduzieren. Der Härtegrad des Wassers führt in der SG Grasleben zu einer erheblichen Verschlechterung der Lebensqualität.

Verbandsvorsteher Ludwig sicherte zu, sich um beides zu kümmern.

2. Zusammenlegung der Wahlbezirke in Mariental

Der SGA hat in seiner Sitzung der Zusammenlegung der Wahlbezirke Mariental-Dorf und Mariental Horst zugestimmt. Das bedeutet, dass es bei den zukünftigen Wahlen in Mariental nur noch ein Wahllokal in Mariental-Horst geben wird. Die Maßnahme war erforderlich, da nur noch 30-60 Wähler in Mariental von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Die entstehenden Kosten durch ein separates Wahllokal stehen bei dieser Wähleranzahl in keinem angemessenen Verhältnis, insbesondere ist jedoch auch gem. allgemeiner Definition das Wahlgeheimnis bei einer Wähleranzahl von unter 50 gefährdet, so dass entsprechend entschieden werden musste.

 
TOP 6 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Keiner der anwesenden Einwohner meldet sich zu Wort.

 
TOP 7 Mitgliedschaft im Verein -Kommunen in der Metropolregion e.V.- als Gesellschafter der -Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH-

Protokoll:

Ratsvorsitzender Bartsch gibt das Wort an SGB Janze. Dieser erläutert, dass die Vertreter der Metropolregion, Herr Nowak und Frau Flores, aufgrund eines Wunsches des alten Rates in dieser Sitzung einen Vortrag halten werden. Im Anschluss gibt er das Wort an Herrn Nowak.

Im Rahmen einer Präsentation stellt dieser die Tätigkeitsfelder der Metropolregion und die Vorteile einer Mitgliedschaft dar. Hierbei betont er hauptsächlich die Handlungsfelder Digitalisierung und Elektromobilität. Er betont, dass die Samtgemeinde von gemeinsamen Projekten der Mitglieder der Metropolregion profitieren kann, dass aber ggf. auch Hilfestellung bei individuellen Anträgen gegeben werden kann. Die Möglichkeit der Unterstützung für spezifische Vorhaben müsse gesondert besprochen werden. Herr Nowak schlägt vor, hierfür ein Gespräch mit SGB Janze zu vereinbaren. Dieser stimmt dem Vorschlag zu.

Ratsmitglied Gläser äußert vorrangig Interesse an einer Unterstützung im Bereich Tourismus und speziell im Radwegeverkehr.

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Nitschke erläutert Herr Nowak, dass der demographische Wandel und die Wahrnehmung der Samtgemeinde als Randgebiet seiner Ansicht nach große Schwachstellen sind. Durch den Zusammenschluss mit größeren kommunalen Partnern könnte die Samtgemeinde durch eine erhöhte öffentliche Wahrnehmung profitieren.

Ratsvorsitzender Bartsch dankt Herrn Nowak und Frau Flores für ihr Kommen und verabschiedet sie aus der Sitzung.

Nachdem Herr Nowak und Frau Flores den Sitzungssaal verlassen haben, stellt Ratsmitglied Nitschke im Namen der CDU-FDP-Gruppe den Antrag, das Thema in die Fraktionen / Gruppen zurückzuweisen, da noch Beratungsbedarf besteht.

Ratsmitglied Stabrey stimmt im Namen der Bürgerliste zu.


TOP 8 Änderung der Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch Artikel 12 Steuerrechtsänderungsgesetz 2015; Anwendung der Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 UStG

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt, ab dem 01.01.2017 von der Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG Gebrauch zu machen und bis zum 31.12.2020 die bisherigen Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:         Einstimmig



Protokoll:

Ratsvorsitzender Bartsch verweist auf die Vorlage Nr. 2. Da kein weiterer Beratungsbedarf besteht, erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.


TOP 9 Erweiterung des Hortes in der Grundschule Grasleben

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt, der Erweiterung des Hortes der ev.-luth. Kirchengemeinde St. Maria Grasleben in den Räumen der Grundschule Grasleben um eine zweite Regelgruppe zuzustimmen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:         Einstimmig



Protokoll:

Ratsmitglied Stabrey weist auf ihr Mitwirkungsverbot als Leiterin des Hortes hin zu diesem TOP hin und nimmt im Zuschauerraum Platz. SGB Janze erläutert die Vorlage Nr. 6. Da keine Rückfragen geäußert werden, führt der Ratsvorsitzende die Beschlussfassung herbei.

 
TOP 10 Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Schulräumen für die außerschulische Benutzung

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Schulräumen für die außerschulische Benutzung in der vorliegenden Form. Diese tritt am 01.01.2017 in Kraft.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:         Einstimmig



Protokoll:

Da dieser Tagesordnungspunkt auf einem Antrag der CDU-FDP-Gruppe basiert, bittet SGB Janze Ratsmitglied Nitschke um kurze Erläuterung. Dieser stellt den Inhalt der Vorlage Nr. 9 vor und erklärt ergänzend, dass örtliche Vereine und die Gemeinde durch die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung finanziell entlastet werden sollen.


TOP 11 Delegationsbeschluss zur Urlaubsgewährung auf den allgemeinen Vertreter des HVB

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt, die Urlaubsgewährung nach § 68 NBG i.V.m. der Niedersächsischen Erholungsurlaubsverordnung (NEUrlVO) und der Sonderurlaubsverordnung (SUrlVO) auf den allgemeinen Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters zu delegieren.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:         Einstimmig



Protokoll:

Ratsvorsitzender Bartsch gibt das Wort an SGB Janze, der den Sachstand der Vorlage Nr. 10 erläutert. Da kein weiterer Beratungsbedarf besteht, führt Ratsvorsitzender Bartsch die Beschlussfassung herbei.


TOP 12 Annahme und Vermittlung von Spenden; Spende der Fa. Thieme GmbH & Co. KG an die Freiwillige Feuerwehr Grasleben

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt, die Spende der Fa. Thieme GmbH & Co. KG in Höhe von 3.000,00 € für die Freiwillige Feuerwehr Grasleben anzunehmen und zweckentsprechend zu vermitteln.

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig



Protokoll:

Da kein Erläuterungsbedarf besteht, führt Ratsvorsitzender Bartsch die Beschlussfassung herbei.


TOP 13 Annahme und Vermittlung von Spenden; Sachspenden der Fa. esco an die Freiwillige Feuerwehr Grasleben

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt, die Sachspenden der Fa. Esco in Höhe von 2.151,99 € (Feuerwehrjacken) und in Höhe von 2.218,87 € (unterschiedliche Materialien wie Rohr-Dichtkissen und Füllschläuche) für die Freiwillige Feuerwehr Grasleben anzunehmen und zweckentsprechend zu vermitteln.

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig



Protokoll:

Da kein Gesprächsbedarf besteht, führt Ratsvorsitzender Bartsch die Beschlussfassung herbei.


TOP 14 Annahme und Vermittlung von Kettenzuwendungen im Jahr 2016; Einzelzuwendungen der Firmen Thieme GmbH & Co. KG und Esco GmbH und Co. KG

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt, die Kettenzuwendungen von der Fa. Thieme GmbH & Co KG im Zeitraum vom 01.01. bis 29.11.2016 in Höhe von insgesamt 3.300 € und die Kettenzuwendungen der Fa. Esco GmbH & co. KG im Zeitraum vom 29.12.2015 bis 29.11.2016 in Höhe von insgesamt 5.926,72 € anzunehmen und zweckentsprechend zu vermitteln.

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig



Protokoll:

Da kein Beratungsbedarf besteht, führt Ratsvorsitzender Bartsch die Beschlussfassung herbei.


TOP 15 Globale Dienstreisegenehmigung für den Hauptverwaltungsbeamten der Samtgemeinde Grasleben für das Land Niedersachsen

Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Grasleben beschließt, § 2 des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) dahingehend auszulegen, dass Dienstreisen des Hauptverwaltungsbeamten (HVB) innerhalb des Landes Niedersachsen keiner Genehmigungspflicht der Vertretung unterliegen. Hilfsweise wird dem HVB eine globale Dienstreisegenehmigung für das Land Niedersachsen erteilt.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:         Einstimmig



Protokoll:

Ratsvorsitzender Bartsch führt die Beschlussfassung herbei, da kein Beratungsbedarf besteht.


TOP 16 Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes; Abschluss der Heranziehungsvereinbarungen mit dem Landkreis Helmstedt

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beauftragt den HVB, die anliegende Vereinbarung über die Heranzie-hung zur Durchführung von Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit dem Landkreis Helmstedt für das Jahr 2017 zu schließen. Der HVB wird ermächtigt, Ände-rungen in der Vereinbarung, die den Sinn der Vereinbarung nicht berühren, in Abstimmung mit den übrigen kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Helmstedt vorzunehmen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:         Einstimmig



Protokoll:

Der Ratsvorsitzende gibt das Wort an SGB Janze, der den Sachstand laut Vorlage Nr. 20 erläutert.

Ratsmitglied Nitschke merkt an, dass die Betreuung von Asylbewerbern ursprünglich eine Aufgabe des Landkreises ist und die Samtgemeinde bei der Übernahme der Tätigkeiten auch eine entsprechende finanzielle Ausstattung erwarten können muss.


TOP 17 Vereinbarung über die Heranziehung zur Durchführung von Aufgaben nach dem Kindertagesstättengesetz (KiTaG) in Hinblick auf den Hort mit dem Landkreis Helmstedt

Beschluss:

Der Samtgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.



Protokoll:

Nachdem ihm das Wort erteilt wurde, erläutert SGB Janze die Vorlage Nr. 21. Er erklärt, dass die Verwaltung es anstrebt, die Durchführung von Aufgaben nach dem Kindertagesstättengesetz weiterhin auszuführen, dass sie hierfür jedoch zwingend entsprechende finanzielle Mittel erhalten muss. Daher sollen weitere Verhandlungen bzgl. der Hortförderung mit dem Landkreis erfolgen.

Er teilt weiterhin mit, dass der angegebene Wert von 28.000 Euro auf Seite 3 der Vorlage durch einen Wert von 31.200 € ersetzt werden muss.

Auf Nachfrage erklärt SGB Janze, dass er bereits Kontakt mit dem Landkreis aufgenommen hat und ihm mitgeteilt wurde, dass es sich bei dem neuen, sehr geringen Betrag von 9.000 € für den Hort möglicherweise um einen Fehler handele, der durch eine Änderung in der Berechnungssystematik erfolgt sei. Der Landkreis werde diese Summe noch einmal überprüfen.


TOP 18 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 einschließlich Haushaltsplan 2017 mit Anlagen

Beschluss:

a) Der Samtgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2017 einschl. Haushaltsplan 2017 in der zuletzt beratenen Version (Anlage 1).

b) Das Haushaltssicherungskonzept wird in der vorliegenden fortgeschriebenen Form beschlossen (siehe Anlage Entwurf Haushaltsplan).

c) Der Stellenplan 2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe Entwurf Haushaltsplan 2017).

d) Die Ergebnis- und Finanzplanung wird zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe Anlage 2).

e) Das Investitionsprogramm bis zum Jahr 2020 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe Anlage 3).

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:         Einstimmig



Protokoll:

Ratsvorsitzender Bartsch gibt das Wort an SGOAR Schulz, der anhand einer Präsentation die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplanentwurfs 2017 vorträgt. Er verweist auch auf die als Tischvorlage ausgeteilte nachträgliche Änderungsliste. Präsentation und Tischvorlage werden diesem Protokoll beigefügt.

Am Ende der Präsentation spricht SGB Janze der Freiwilligen Feuerwehr seine Wertschätzung für die konstruktiven Gespräche im Vorfeld der Sitzung aus. Darüber hinaus dankt er der Politik für die gute Zusammenarbeit und SGOAR Schulz für die sehr gute Aufstellung des Haushaltsplanes.

Er gibt den Hinweis, dass die vorliegende Änderungsliste als Grundlage für die Beschlussfassung dient. In diesem Zusammenhang erwähnt er auch, dass die geplante Investition für einen Beckenlift im Freibad gestrichen wurde, da es nach Prüfung durch die Verwaltung nicht sinnvoll erscheint, den Lift ohne die Umsetzung eines dazugehörigen Gesamtkonzeptes zu beschaffen.

Ratsmitglied Gläser betont, dass er die Streichung des Lifts bedauert. Er bittet darum, schriftlich festzuhalten, dass der Ansatz für die Umsetzung eines Inklusionskonzeptes in die Haushaltsplanung 2018 aufgenommen werden muss. Bis dahin sollten Politik und Verwaltung sich Gedanken über die Umsetzung gemacht haben.

SGB Janze erwidert daraufhin, dass eine Umbauplanung bereits vorliegt, jedoch zu kostenintensiv ist. Für eine Umsetzung muss auf entsprechende Fördermöglichkeiten gewartet werden.

Dem stimmt auch Ratsmitglied Nitschke zu. Er sieht keine Notwendigkeit, einen geplanten Ansatz für 2018 schriftlich festzuhalten, sondern je nach Verfügbarkeit von Förderprogrammen zu entscheiden.

Ratsmitglied Nitschke teilt mit, dass die CDU-FDP-Gruppe dem Haushaltsplan trotz des Defizites zustimmen wird. Er betont, dass der Gruppe bewusst sei, dass die unzureichende finanzielle Ausstattung vor Ort ein großes Problem darstelle, da kleine Kommunen von Land und Bund nicht ausreichend unterstützt werden. Hieran könne der Rat vor Ort nichts ändern. Die Steigerung der Personalkosten sei aus Sicht der Gruppe unausweichlich. Der Personalbedarf steige unter anderem auch, weil Außenstehende zunehmend Leistungen fordern. Als Beispiel nennt er den Landkreis bzgl. des Hortbetriebes oder der Betreuung der Asylbewerber. Die CDU-FPD-Gruppe trage diese Entwicklung mit. Bezüglich Investitionen, beispielsweise für die Feuerwehr, müsse der Rat letztlich akzeptieren, dass diese nötig sind.

Ratsmitglied Gläser betont, dass er den Tourismus als wichtiges Handlungsfeld ansieht und erkundigt sich, ob sich die Auswahl der wesentlichen Produkte bewährt habe oder ob hier Anpassungen vorgenommen werden müssen.

SGOAR Schulz erläutert, dass die wesentlichen Produkte vor allem innerorganisatorisch wichtig sind und dass anhand dieser Produkte die Ziele der Samtgemeinde gesteuert werden. Wenn der Ausbau des Tourismus dazugehören soll, könne man darüber sprechen – das müsse jedoch letztlich der Rat selbst entscheiden. Er selbst sieht die Entwicklung von Baugebieten zur Einwohnersicherung als eines der wichtigsten Ziele.


TOP 19 Bericht des Samtgemeindebürgermeisters und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

SGB Janze berichtet über die folgenden Angelegenheiten:

Einheitsgemeinde mit Velpke

Es wird keine weiteren Verhandlungen bezüglich der Bildung einer Einheitsgemeinde mit der Samtgemeinde Velpke geben, da von dort aus derzeit kein Interesse besteht.

Kommunen aus Niedersachsen und Sachsen-Anhalt unterzeichnen eine Kooperationsvereinbarung zum Thema Tourismus.

Zur Unterstützung der Wirtschaftssäule Tourismus in der Region zwischen den großen Städten Magdeburg, Braunschweig und Wolfsburg unterzeichneten zehn Vertreter der beteiligten Leader-Arbeitsgemeinschaften und der Ile-Region mit den Landräten Gerhard Radeck (Landkreis Helmstedt) und Hans Walker (Landkreis Börde) eine Kooperationsvereinbarung im Paläon. Es handelt sich dabei um das erste länder- und kreisübergreifende Projekt dieser Art zwischen Sachsen-Anhalt und Niedersachsen.

Die Samtgemeinde Grasleben ist über Leader, Grünes Band im Landkreis Helmstedt, beteiligt.

Bewilligung Ölper-Radroute

Die LAG „Grünes Band im Landkreis Helmstedt“ hat am 26.10.2016 in Rennau über die Bewilligung des Projektes „Lückenschluss Radroutenanbindung an das Radwegenetz Elm-Lappwald durch Ausschilderung der Nordkreisroute und Ölper-Route“ zur Umsetzung des REK „Grünes Band im Landkreis Helmstedt“ abgestimmt. Die Samtgemeinde Grasleben und die Samtgemeinde Velpke erhalten eine Förderung von rund 29.000 Euro. Die verbleibenden Eigenmittel sind von den Gemeinden zu tragen. Die Samtgemeinde Grasleben hatte hierzu bereits einen Beschluss gefasst.

Klimamanagement

Über den Eingang eines Zuwendungsbescheides für den Klimamanager wurde bereits berichtet. Die Antragstellung erfolgte in Kooperation mit der SG Velpke, die federführende Gemeinde ist. Die entsprechende Abstimmung zur Ausschreibung der Stelle ist nunmehr erfolgt. Der Klimaschutzmanager wird 2 Jahre zu ¾ in der SG Velpke und zu ¼ in der SG Grasleben tätig sein, um die Klimaschutzkonzepte umzusetzen. Der Klimamanager wird zu 80 % vom Bund gefördert.

Auszubildende 2017

Das Verfahren zur Einstellung einer Auszubildenden oder eines Auszubildenden im Jahr 2017 wurde gestartet. Die Bewerbungsfrist endet am 15.01.2017. Die Vorstellungsgespräche finden am 02.02. statt. Details sind der Internetseite der Samtgemeinde Grasleben zu entnehmen.

Breitbandversorgung im Landkreis Helmstedt

Entnommen aus der Presseinformation des Landkreises Helmstedt vom 16.12.2016

Der Kreistag hat unlängst den Vorschlägen der Verwaltung zur sogenannten Breitbandinitiative zugestimmt. Danach soll ein Antrag auf Förderung beim Bund gestellt werden. Die dazugehörige Kooperationsvereinbarung mit den Städten und Gemeinden ist bereits auf den Weg gebracht worden.

Ziel dieser Breitbandinitiative ist es, landkreisweit schnelles Internet anzubieten. Das heißt, dass die sogenannten „weißen Flecken“ – also Ortslagen, in denen auch in den nächsten drei Jahren weniger als 50 MBit/s im Download angeboten werden – im gesamten Landkreis Helmstedt beseitigt werden sollen. Dabei setzt der Landkreis Helmstedt auf Glasfasertechnik nach dem NGA-Prinzip (Next generation access), die noch wesentlich höhere Datendurchsatzraten als 100 MBit/s ermöglicht. Damit soll der Landkreis sowohl als Gewerbe- wie auch als Wohnstandort zukunftssicher aufgestellt werden. Die Versorgung mit Internetdienstleistungen zählt inzwischen zu den Aufgaben der Daseinsvorsorge. Für diese sind originär die Städte und Gemeinden zuständig. Da es im Landkreis Helmstedt mit Blick auf die jeweiligen Flächen und Einwohnerzahlen kaum Sinn macht, dass jede einzelne Gemeinde für ihr Gebiet ein eigenes Projekt durchführt, wurde den Gemeinden vom Landkreis im Vorfeld angeboten, dies federführend für alle zu übernehmen. Dazu ist eine formelle Aufgabenübertragung erforderlich, die mit der vom Kreistag beschlossenen Kooperationsvereinbarung erfolgen soll. Die Bürgermeister hatten zuvor bereits ihre grundsätzliche Zustimmung erklärt.

Rechtlich dürfen die Kommunen nur dort tätig werden, wo die am freien Markt tätigen Anbieter keine eigenen Angebote machen“, erklärt Jörg Pohl, Wirtschaftsförderer des Landkreises, der für die Fördermittelbearbeitung zuständig ist. In den für die Fördermittelbeantragung vorgeschalteten Verfahren wurden letztendlich rd. 5.200 unterversorgte Haushalte im Landkreis Helmstedt ermittelt.

Das Breitbandprojekt des Landkreises deckt mit der Erschließung dieser Bereiche im Wesentlichen die für die Telekommunikationsunternehmen unwirtschaftlichen Gebiete ab. Alle anderen Bereiche werden im Laufe der nächsten drei Jahre von den einschlägigen Telekommunikationsunternehmen versorgt. Diese haben sich dazu auch verpflichtet, so dass sichergestellt werden soll, dass die Kunden auch flächendeckend schnellen Internetzugang bekommen können.

Damit sich das Vorhaben für den Landkreis finanziell darstellen lässt, sind Fördermittel zwingend notwendig. Bis Ende Februar 2017 wird in einem umfangreichen und komplexen Verfahren ein Antrag auf Bundesfördermittel gestellt. Das vom Landkreis beauftragte Beratungsunternehmen rechnet mit einem Investitionsvolumen von rd. 23 Mio. Euro. Fördermittel werden in Höhe von etwa 10 bis 15 Mio. Euro erwartet. Die verbleibenden Millionen, für die der Landkreis in Vorleistung gehen will, sollen sich über eine Laufzeit von 20 bis 25 Jahren durch die Vermietung der Leerrohre mit Glasfaserleitungen amortisieren.

Für die Anmietung dieser Leitungen wird zu gegebener Zeit ein Betreiber, also ein Telekommunikationsdienstleister per Ausschreibung zu suchen sein. In Anbetracht der Größenordnung ist mit einer europaweiten Ausschreibung zu rechnen. Dieses Unternehmen wird dann an die Haushalte herantreten und diesen Vertragsangebote unterbreiten. „Dieses sogenannte Betreibermodell hat sich zuletzt bewährt, unter anderem auch beim Nachbarn Landkreis Wolfenbüttel“, so Pohl. Gegenstand des Landkreiskonzeptes ist das „FTTB-Modell“. FTTB steht dabei für „fibre to the buildung“. Das bedeutet, dass die Glasfaserkabel auf Wunsch der Endkunden bis an deren Gebäude verlegt werden können. Das gilt vor allem in einer ersten Werbephase. Danach müssen die Hauseigentümer dann selbst für den Hausanschluss bezahlen. Nach Antragstellung bis Ende Februar 2017 wird zunächst der Fördermittelbescheid abzuwarten sein. Auch müssen die notwendigen Finanzmittel zunächst durch die Genehmigung des Kreishaushaltes durch das Innenministerium abgesichert sein.

Baubeginn soll dann in der zweiten Jahreshälfte 2017 sein. Die Baumaßnahmen werden sich kreisweit mindestens bis Ende 2018 hinziehen.

Besetzung der Hausmeisterstelle in der Grundschule Grasleben

Die Stelle des Hausmeisters in der Grundschule Grasleben wird zum 02.01.2017 wieder besetzt sein. Es konnte eine erfahrene Kraft gewonnen werden, die sich bereits über Jahre in der Gemeinde Mariental bewährt hat.

Die Samtgemeinde hatte bei dieser sensiblen und wichtigen Stelle größten Wert darauf gelegt, eine zuverlässige und bereits bewährte Person zu finden. Dieses Ziel wurde erfolgreich erreicht, so dass die bisherigen Vertretungsregelungen zum Jahresende eingestellt werden können.

Stelle Bundesfreiwilligendienst

Die Stelle „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ wird voraussichtlich wieder neu ausgeschrieben werden müssen, da die Stelleninhaberin voraussichtlich auf eigenen Wunsch ausscheiden wird. Die bisherige Stelleninhaberin hat die Samtgemeinde Grasleben intensiv bei der Betreuung von Asylbewerbern unterstützt.

 
TOP 20 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Ratsvorsitzender Bartsch spricht seinen Dank an Rat und Verwaltung für die gute Zusammenarbeit aus und wünscht allen Anwesenden frohe Weihnachten und ein friedvolles Jahr 2017.

 
TOP 21 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Der Ratsvorsitzende schließt die Sitzung um 20:16 Uhr.

 

Zur�ck zur �bersicht