Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 einschl. Haushaltsplan und weiterer Anlagen
Beschluss:
a) Der Gemeinderat Rennau beschließt die Haushaltssatzung 2017 einschl. Haushaltsplan 2017 in der aktuell beratenen Version (Anlage 1).
b) Das Haushaltssicherungskonzept 2015 und Folgejahre wird in der vorliegenden Form - Fortschreibung 2017 - beschlossen (vgl. HH-Entwurf 2017).
c) Die Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2018 - 2020 wird zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 2).
d) Das Investitionsprogramm 2018 - 2020 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (vgl. HH-Entwurf 2017).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Protokoll:
GD Nitsche berichtet zunächst davon, dass der Ergebnishaushalt der Gemeinde von zwei großen Maßnahmen geprägt ist, und zwar von dem Umbau des Schützenhauses in Ahmstorf und der Sanierung des Sportheimes Rottorf. Er erklärt, dass sich bezüglich der letztgenannten Maßnahme erneut eine Veränderung ergeben habe. Aufgrund jetzt festgestellter immenser konstruktiver Mängel und der ungenügenden vorhandenen Bausubstanz müsse der WC- und Umkleidetrakt komplett erneuert werden, wodurch nun zusätzlich 97.000 €, statt der im Verwaltungsausschuss angekündigten 63.000 €, im Haushalt veranschlagt werden müssen. Ein detaillierter Sachstandsbericht wird dem Protokoll beigefügt. Er bittet die Ratsmitglieder, dem neuen Betrag und der grundhaften Erneuerung des Umkleide- und WC-Traktes so zuzustimmen.
Da die Ratsmitglieder sich darum sorgen, dass Ähnliches auch bei der Sanierung des restlichen Gebäudes auftreten könnte, erläutert Herr Nitsche, dass es sich bei den Maßnahmen im übrigen Gebäudeteil nur um eine Dacheindeckung handelt. Trotz dessen könne die Verwaltung jedoch natürlich nicht garantieren, dass keine weiteren Probleme auftreten.
Nachdem Ratsmitglied Wielenberg sich nach den Baugebieten der Gemeinde erkundigt hat, regt Ratsmitglied Gläser an, Kosten für den Bau von Erschließungsstraßen auf alle Einwohner umzulegen. Daraufhin erläutert GD Nitsche, dass die Kosten bei der erstmaligen Herstellung von Straßen laut Baugesetzbuch zu 90 % auf die direkten Anlieger umgelegt werden und 10 % von der Kommune getragen werden müssen. Kosten, die auf alle Grundstückseigentümer einer Gemeinde umgelegt werden können, sind lediglich wiederkehrende Beiträge, z.B. für Straßenerneuerungen. Die Möglichkeit der Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen soll in Niedersachsen neu eingeführt werden. Erschließungsbeiträge nach BauGB würden nicht als wiederkehrende Beiträge erhoben werden. Lediglich ein Erschließungsträger kann bei der erstmaligen Herstellung von Straßen (Erschließungsanlagen) 100 % der Kosten umlegen. Da die Gemeinde Rennau ihre Grundstücke selbst erschließt, muss sie 10 % der Kosten tragen. Diese finanziellen Mittel generiert sie idealerweise aus dem Verkauf der Grundstücke. Zurzeit ist die Nachfrage in der Gemeinde Rennau, vor allem von Bauwilligen aus der Region Wolfsburg, sehr stark.
Ratsmitglied Wielenberg erkundigt sich danach, ob eine Fusion zu einer Einheitsgemeinde Grasleben Sinn ergeben würde, woraufhin Herr Schulz erklärt, dass das Ministerium für Inneres die Bildung einer Einheitsgemeinde Grasleben aufgrund zu geringer Einwohnerzahlen in der Vergangenheit bereits als nicht umsetzbar abgelehnt hat.
Auf Nachfrage von Ratsmitglied Rubow erläutert Herr Schulz, dass der Landkreis Helmstedt die finanzielle Kommunalaufsichtsbehörde für die Gemeinde Rennau darstellt und dort zwei Mitarbeiter für die Haushaltsgenehmigung zuständig sind.
Herr Schulz verweist abschließend auf die als Tischvorlage ausgeteilte Änderungsliste und betont insbesondere die veränderten Summen im Ergebnis- und Finanzhaushalt, die durch die erhöhten Mittel für die Sanierung des Sportheims entstanden sind. Des Weiteren erwähnt er, dass die 27.900 € an außerordentlichen Erträgen sich aus Grundstücksverkäufen ergeben und dass die Konten der Gemeinde vorerst um 400.000 € überzogen werden, bis die Rückzahlung von LEADER für die Sanierung des Sportheimes Rottorf erfolgt. Die Änderungsliste wird dem Protokoll beigefügt.
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