Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

Gemeinde Grasleben - Bau- und Umweltausschuss

Mittwoch, 01. März 2017 , 17:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Vorsitzender Claudius Nitschke begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Frau Stabrey kann der Sitzung nicht beiwohnen. Die Vertretung erfolgt durch Ratsmitglied Walter Gröger.

Die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit werden festgestellt.

 
TOP 3 Wahl der / des stellvertretenden Vorsitzenden

Protokoll:

Herr Gröger beantragt, den Tagesordnungspunkt abzusetzen, da das Mitglied das voraussichtlich gewählt werden soll (Frau Stabrey), nicht anwesend ist.

 
TOP 4 Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit 12 Punkten festgestellt. Änderungsanträge zur Tagesordnung liegen nicht vor.

 
TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende Claudius Nitschke bittet die anwesenden Einwohner, Fragen an die Verwaltung zu richten. Zu diesem Zeitpunkt gibt es keine Fragen der Einwohner. GD Janze schlägt den Ausschussmitgliedern und den anwesenden Einwohnern vor, die Einwohnerfragestunde während des TOP 8 abzuhalten, da er davon ausgeht, dass die Einwohner überwiegend Fragen bezüglich der verkehrsberuhigenden Maßnahmen für das Straßennetz Mittel-, Schul- und Kirchstraße haben. Zu diesem Vorschlag bestehen keine Einwände.

 
TOP 6 Erweiterung der Kindertagesstätte St. Norbert Grasleben; Erste Information mit Vorstellung des Bauvorhabens durch Vertreter der katholischen Kirche

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss der Gemeinde Grasleben, die Erweiterung der Kindertagesstätte St. Norbert Grasleben um eine zusätzliche Betreuungsgruppe durch einen entsprechenden Anbau an die bisherigen Gruppenräume zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig     



Protokoll:

Einleitend erläutert GD Janze die Historie sowie die Beweggründe zu diesem Tagesordnungspunkt und weist daraufhin, dass eine intensive Auseinandersetzung mit dieser Maßnahme bislang nicht erfolgt ist und nun erstmalig im Bauausschuss diskutiert werden soll. Im Anschluss an die Einleitung ergreift Herr Theisen als Vertreter der katholischen Kirche das Wort und erläutert ausführlich und anschaulich die geplante Maßnahme. Nach der Präsentation ergänzt GD Janze, dass für diese Maßnahme eine Förderung vom Landkreis Helmstedt möglich ist und dahingehende Gespräche bereits geführt und weitere Förderungsmöglichkeiten geprüft werden.

Ratsmitglied Storm fragt, wie viele Betreuungsplätze zusätzlich zur Verfügung stehen werden. Herr Theisen erklärt, dass dies abhängig von der geplanten Nutzung des neuen Gruppenraums ist. Wenn der neue Gruppenraum einer Nutzung als Kindergarten zugeführt wird, werden zusätzlich 25 Plätze bereitstehen. Bei einer gänzlichen Zuführung als Krippe stehen zusätzlich 15 Plätze zur Verfügung. Als Ideallösung wird die Einrichtung einer altersübergreifenden Gruppe empfohlen, da dort Kinder von 0-6 Jahren -je nach Bedarf- betreut werden können. Hierbei muss bedacht werden, dass sich die Gruppengröße reduziert, wenn Kinder unter drei Jahren betreut werden. Ein Kind unter 3 Jahren beansprucht zwei Plätze.     

Ausschussmitglied Storm fragt, auf welcher Grundlage der zusätzliche Bedarf an Betreuungsplätzen ermittelt worden ist. GD Janze erklärt, das sich dies anhand der Geburtenzahlen aus den vergangenen Jahren herleiten lässt. Außerdem lassen neue Baugebiete wie Ahmstorf und Grasleben vermuten, dass der Bedarf in Zukunft zwangsläufig steigen wird.  SG-Angestellte Petra Poppitz ergänzt, dass anhand faktischer Daten aus dem Einwohnermeldeamt aus dem Jahr 2016 und den sich daraus ableitenden Tendenzen der Bedarf ermittelt wurde.

Auf die Nachfrage von Ausschussmitglied Gröger zur Entwicklung des Hortes in der Grundschule teilt Frau Poppitz mit, dass die vorhandene Hortgruppe voll ausgelastet ist. Aufgrund der vorliegenden Warteliste soll zum neuen Schuljahr 2017/2018 eine weitere Gruppe eingerichtet werden.

Ausschussmitglied Thielecke fragt, wem der Anbau an den katholischen Kindergarten gehören wird. Herr Theisen erklärt, dass das gesamte Gebäude der katholischen Kirche gehört, wobei es eine vertraglich geregelte Zweckbindung von 25 Jahren gibt.


TOP 7 Verkehrsberuhigende Maßnahmen für das Straßennetz Mittel-, Schul- und Kirchstraße; Verabschiedung des Bauprogramms

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss der Gemeinde Grasleben, die Verkehrsberuhigenden Maßnahmen für die Gemeindestraßen „Mittelstraße, Schulstraße und Kirchstraße“ nach dem vorliegenden Straßenbauentwurf des Ingenieurbüros Weinkopf vom 30.11.2016 durchzuführen und den vorgelegten Entwurf als Bauprogramm zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:   1 Ja-Stimme, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen



Protokoll:

Einleitend berichtet GD Janze, dass die Verwaltung durch Beschlüsse des alten Rates mit der Planung dieser Maßnahme beauftragt wurde und bittet Fachbereichsleiter Frank Nitsche, die Maßnahmen im Detail zu erläutern.  

Herr Nitsche berichtet über die schwierige Verkehrssituation vor Ort, erklärt, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden, so z.B. die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h und erläutert bezugnehmend auf die Verwaltungsvorlage Nr. 10 anhand der Entwürfe ausführlich die durch das Ingenieurbüro Weinkopf und Verwaltung geplanten baulichen Maßnahmen in der Mittel-, Schul- und Kirchstraße.

Ausschussmitglied Jaeger fragt, wie breit die Straße im Bereich der Aufpflasterungen sein wird. Herr Nitsche erklärt, dass die Straßen im Bereich der Aufpflasterungen im Durchschnitt 5m breit sind. 

Herr Storm fragt, wo die Bürger gehen sollen, wenn auf dem Kundenparkplatz der Fleischerei Dröge Autos stehen. Es sei schlichtweg kein Platz für die Fußgänger, diese müssen auf die Straße ausweichen.  Herr Nitsche erklärt anhand der Entwürfe, dass der Fußweg entlang des Schaufensters der Fleischerei Dröge verläuft und die Fußgänger diesen eigenverantwortlich zu nutzen haben.

Herr Storm unterbricht die Erläuterungen und teilt mit, dass er mehrfach auf den Missstand an diesem „Knotenpunkt“ hingewiesen habe aber die Verwaltung nicht darauf eingegangen sei, stattdessen neuerlich Vorschläge unterbreitet, die aus seiner Sicht nicht alle Erfordernisse bedenken.

GD Janze erklärt widerholt, dass die vorliegenden Planungsunterlagen und Entwürfe der Auftrag des alten Rates an die Verwaltung gewesen ist und dies entsprechend umgesetzt wurde. Weiter erläutert er, dass immer unterschiedliche Meinungen und Ansichten existieren werden und hinreichend darüber diskutiert wurde, jetzt aber Kompromisse gefunden werden müssen. Die Planungsunterlagen, so wie sie jetzt im Entwurf vorliegen, seien eine gelungene Kompromisslösung.

Der Ausschussvorsitzende Claudius Nitschke unterbricht die Sitzung für die Einwohnerfragestunde.

Ein Einwohner fragt, ob bereits Kontrollen in diesem Bereich erfolgt sind bzw. mehr Kontrollen möglich sind. GD Janze erklärt, dass die Zuständigkeit für Geschwindigkeitsmessungen und/oder Verkehrskontrollen beim Landkreis Helmstedt liegt. Die Verwaltung sei in den vergangenen Jahren mehrfach mit der Bitte um Verkehrskontrollen an den Landkreis Helmstedt herangetreten, welche der Landkreis aber aus Kapazitätsgründen abgelehnt hat.

Ein Bürger gibt zu bedenken, dass die bauliche Veränderung der Durchfahrtsbreite eine Staugefahr provoziere und fragt, ob das Ziel der Verwaltung sei. Frank Nitsche erklärt, dass mit der Aufpflasterung und der Verjüngung der Durchfahrtsbreite ganz klar eine Verkehrsberuhigung erzielt werden soll.  

Ein Einwohner fragt, ob man die Geschwindigkeit in diesem Bereich noch deutlich, z.B. durch eine Spielstraße, reduzieren könne. Frank Nitsche erklärt, dass dafür umfangreiche bauliche Maßnahmen erforderlich sind. Sogenannte verkehrsberuhigte Bereiche (Verkehrszeichen 325.1) kommen dazu nur in Straßen oder Bereichen mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Diese Voraussetzungen sind in diesem Fall nicht gegeben, so dass die Verkehrsbehörde eine solche Anordnung nicht treffen würde.

Ein Einwohner fragt, ob eine Einbahnstraßenregelung möglich wäre. Claudius Nitschke erklärt, dass dieser Vorschlag, wie auch die Spielstraße, in vorherigen Beratungen verworfen wurde.

Der Ausschussvorsitzende Claudius Nitschke beendet die Einwohnerfragestunde und bittet die Ausschussmitglieder um Abstimmung.


TOP 8 Verkehrsberuhigende Maßnahmen für die Wohngebiete im Südosten und Südwesten der Ortslage von Grasleben

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss der Gemeinde Grasleben, für die Gemeindestraßen der im Südosten der Ortslage von Grasleben gelegenen Wohngebiete „Walbecker Straße“ mit den angrenzenden Anliegerstraßen (Lindenbreite, Sandbreite, Allerthalweg und Im Bruche) und des im Südwesten gelegenen Wohngebiets „In der Kohli“ unter Berücksichtigung der Anregung von Herrn Gröger die verkehrsrechtliche Anordnung für die Errichtung einer Zone 30 bei der Verkehrsbehörde zu beantragen. Die Mittel i.H.v. ca. 1.200 € werden aus dem Etat der Straßenunterhaltung von 2017 finanziert.   

Abstimmungsergebnis:   4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme



Protokoll:

Frank Nitsche führt in den Tagesordnungspunkt ein, berichtet über die Historie sowie den Auftrag des Fachausschusses aus der vergangene Wahlperiode an die Verwaltung, zusätzliche Vorschläge zu unterbreiten, wo weitere Standorte für die Aufstellung von Zone-30-Schildern sein können und erläutert ausführlich und anschaulich den Inhalt der Verwaltungsvorlage Nr. 9.

Ratsmitglied Gröger regt an, die „Zone 30“ bereits ab dem Kreuzungspunkt „Schaperwiesenweg/Bahnhofstraße“ beginnen zu lassen.

Ausschussmitglied Grudke teilt mit, dass er diese Maßnahme begrüßt und unterstützt und erklärt, dass insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmer, wie bspw. alte und gebrechliche Menschen aber auch Kinder, davon profitieren werden und man so das Risiko von Unfällen mit geringem Mitteleinsatz minimieren könne. 


TOP 9 Bebauungsplan Parkallee der Gemeinde Grasleben; a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB b) Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss der Gemeinde Grasleben,

a) dass die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, wie in der Anlage „Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB), Nachbargemeinden zum Vorentwurf (Verfahren gem. § 4 (1) BauGB)“ dargestellt, zustimmend zur Kenntnis genommen wird.

b) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Parkallee“. Gleichzeitig werden gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beteiligt.

Zusätzlich empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Verwaltungsausschuss der Gemeinde Grasleben, einen Spielplatz einzuplanen.   

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig



Protokoll:

Frank Nitsche führt in den Tagesordnungspunkt ein, berichtet über die Historie und erläutert ausführlich und anschaulich den Inhalt der Verwaltungsvorlage Nr. 11. Weiterführend teilt er den Ausschussmitgliedern mit, dass Anregungen durch Träger öffentlicher Belange eingegangen sind und der Bebauungsplan dahingehend geändert wurde. So wurde der Querschnitt der Straßen im Ringbereich von 6,5m auf 7,0m vergrößert und es soll zusätzlich ein Feuchtbiotop errichtet werden.

Ausschussmitglied Storm fragt, wo der neue Wald entstehen wird. Frank Nitsche verweist auf die Verwaltungsvorlage Nr. 11.

Ausschussmitglied Storm fragt, wer für die Unterhaltung des Mühlengraben in dem Bereich zuständig ist. Frank Nitsche teilt mit, dass es sich um ein Gewässer 2. Ordnung handelt und der Unterhaltungsverband Oberaller für Unterhaltungsarbeiten zuständig ist.

Ausschussmitglied Grudke fragt, warum der Spielplatz nicht mehr im Bebauungsplan ausgewiesen ist. Frank Nitsche erklärt, das dieser aus Gründen der Verkehrssicherheit in Abstimmung mit dem Träger entfallen ist, da dieser in unmittelbarer Nähe zur Parkallee (Haupterschließungsstraße) errichtet werden sollte. Dies sei daher nicht der richtige Standort. Andere geeignete Standorte sind nicht gefunden worden. Eine gesetzliche Forderung nach dem Spielplatzgesetz gibt es nicht mehr. Der Vorhabenträger, die Allerthal Gras Leben gmbH, würde gern auf den Spielplatz verzichten. 

Ausschussmitglied Storm spricht von Täuschung der Ausschussmitglieder.

GD Janze greift vehement ein und erklärt, dass das normale planerische Vorgänge seien und in keiner Weise von Täuschung gesprochen werden kann. Eine plausible Erklärung, warum der Spielplatz entfallen ist, hatte Frank Nitsche bereits gegeben. Weiter erklärt er, dass der Rat jederzeit Änderungswünsche beschließen könne.

Ausschussmitglied Storm besteht darauf, dass ein Spielplatz im Bebauungsplan vorzusehen ist. Herr Nitsche erklärt, dass dies vorher mit dem Träger anzustimmen ist, was entsprechende Zeitverzögerungen mit sich bringen wird. GD Janze ergänzt, dass ein Spielplatz der Zustimmung des Trägers bedarf und nicht frei über die Grundstücke verfügt werden kann.   

Ausschussvorsitzender Claudius Nitschke befragt die Ausschussmitglieder, ob dies im Sinne aller Ausschussmitglieder ist.

Frank Nitsche schlägt den Ausschussmitgliedern vor, dem Verwaltungsausschuss der Gemeinde Grasleben zu empfehlen, einen Spielplatz in diesem Baugebiet einzuplanen. Die Verwaltungsvorlage wird entsprechend ergänzt.


TOP 10 Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

GD Janze gibt bekannt, dass vom Land Niedersachsen eine grundsätzliche Zusage gegenüber dem Landkreis Helmstedt vorliegt, dass 75 % der möglichen Baukosten einer Entlastungsstraße durch das Land getragen werden können und die Bereitschaft angekündigt, dass die Landesstraße  651 zur Kreisstraße umgewidmet werden könnte. Avisierter Zeitraum ist derzeit der 01.01.2019 und der 01.01.2020. Die Planung der Straßenführung müsse aber in Gänze neu erfolgen.

 
TOP 11 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Ausschussmitglied Grudke teilt mit, dass witterungsbedingt Straßenschäden im Bereich Hoppegarten Einfahrt Bgm.-Hermanns-Straße aufgetreten sind und bittet die Gemeinde, diese nach der Frostperiode zeitnah zu beheben.

GD Janze teilt mit, dass das der Verwaltung bereits bekannt ist und entsprechende Reparaturmaßnahmen bereits veranlasst wurden. Weiterführend ermutigt er die anwesenden Einwohner etwaige Straßenschäden umgehend der Verwaltung zu melden.

 
TOP 12 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Claudius Nitschke schließt die Sitzung um 19:28 Uhr.

 

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