Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2018 einschl. Haushaltsplan 2018 und weiterer Anlagen
Beschluss:
a) Der Samtgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2018 einschl. Haushaltsplan 2018 in der zuletzt beratenden Version (Anlage 1a). b) Das Haushaltssicherungskonzept wird in der vorliegenden fortgeschriebenen Form beschlossen (siehe Anlage zum Entwurf Haushaltsplan 2018). c) Der Stellenplan 2018 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe Entwurf Haushaltsplan 2018). d) Die Ergebnis- und Finanzplanung wird zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe Anlage 2a). e) Das Investitionsprogramm bis zum Jahr 2021 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe Anlage 3). ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig
Protokoll:
Ratsvorsitzender Bartsch gibt das Wort an SGOAR Schulz, der anhand einer Präsentation die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplanentwurfs 2018 vorträgt. Er verweist auch auf die ausgeteilte nachträgliche Änderungsliste. Präsentation und Änderungsliste werden diesem Protokoll beigefügt.
SGB Janze spricht den Posten Sachverständigen-, Gerichts- und Anwaltskosten in der Änderungsliste 1a (Ergebnishaushalt, Produkt 11130) an und teilt, mit dass es sich dabei um Kosten für einen Sachverständigen handele, der die Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Kreisumlage im Namen der SG Grasleben prüfen soll. Er bittet den Rat, diesen Posten zu beschließen, da die finanzielle Lage der Kommunen bei der Festsetzung seiner Ansicht nach nicht ausreichend berücksichtigt wurde und die Senkung der Umlage um einen Prozentpunkt nicht ausreichend sei. Ihm sei bewusst, dass der Landkreis ebenfalls finanzschwach sei, aber nichtsdestotrotz für eine vernünftige Ausstattung der Kommunen sorgen müsse.
Ratsmitglied Nitschke regt an, dass der Landkreis und die kreisangehörigen Kommunen gemeinsam beim Land Niedersachsen vorsprechen, um auf das Problem aufmerksam zu machen. Der Landkreis sei aufgrund der Stabilisierungshilfen des Landes ebenfalls zu Gegenleistungen verpflichtet, die eine stärkere Senkung der Umlage erschweren. Zudem würde selbst eine Senkung auf den Landesdurchschnitt das vorherrschende Strukturproblem nicht lösen. Somit sei eine mögliche Klage gegen den Landkreis nicht zielführend.
Ratsmitglied Gläser teilt mit, dass auch er von einer Klage absehen würde und spricht sich dafür aus, eigene Initiativen zur Steigerung der Wirtschaftskraft, wie bspw. die Entwicklung des Tourismus, zu ergreifen. Er bietet an, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.
Nach reger Diskussion stellt Ratsmitglied Nitschke den Antrag, die Mittel von 3.000,00 Euro für ein Gutachten zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kreisumlagefestsetzung zu streichen.
SGB Janze stellt den Antrag, selbige Mittel im Haushalt zu belassen.
Der Ratsvorsitzende lässt zuerst über den Antrag des Samtgemeindebürgermeisters abstimmen.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: 6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen Im Anschluss wird über den vom Samtgemeindeausschuss empfohlenen Beschlussvorschlag abgestimmt.
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