Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Finanzausschuss

Montag, 27. November 2017 , 17:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Gröger begrüßt die Anwesenden und eröffnet die 2. Sitzung des Finanzausschusses.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Er stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Ratsmitglied Werner fehlt und wird von Ratsmitglied Bartsch vertreten. Ratsmitglied Worch fehlt ebenfalls. 

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit zehn Tagesordnungspunkten festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der 1. Sitzung vom 28.11.2016

Beschluss:

Das Protokoll der 1. Sitzung vom 28.11.2016 wird genehmigt.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:         Einstimmig


TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es sind keine Einwohner/-innen anwesend.

 
TOP 6 Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen über die Gewährung von Bedarfszuweisungen im Rahmen des Antragsverfahrens 2017

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Samtgemeindeausschuss und dem Samtgemeinderat, dem Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen gem. Anlage 2 über die Gewährung von Bedarfszuweisungen im Rahmen des Antragsverfahrens 2017 zuzustimmen,  sich zur Umsetzung der Maßnahmen gem. Anlage 1 (sofern diese in seiner Zuständigkeit liegen) zu verpflichten und den Hauptverwaltungsbeamten mit der Zeichnung zu beauftragen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:         Einstimmig



Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende gibt das Wort an SGOAR Schulz, der die wesentlichen Inhalte der Verwaltungsvorlage erläutert. Er ergänzt, dass die Auszahlung von Bedarfszuweisungen im Regelfall an Sparmaßnahmen in gleicher Höhe geknüpft sei, dies jedoch in der Samtgemeinde Grasleben nicht möglich sei und somit eine abweichende Lösung mit dem Innenministerium (MI) verhandelt wurde. Das Ergebnis sei das der Vorlage beigefügte Maßnahmenpaket, durch das bis zum Jahr 2020 ein Eigenanteil von 360.000 Euro in allen Haushalten erreicht werden soll.

Die Mitgliedsgemeinden sind im Wesentlichen betroffen durch Steuererhöhungen, die in zwei Schritten durchgeführt werden und sozial gerecht gestaffelt seien, da beispielsweise die Grundsteuer B alle Bürgerinnen und Bürger betreffe. Bis zum Jahr 2020 erfolge eine Erhöhung auf 450 Prozentpunkte bei den Grundsteuern A und B und auf 410 Prozentpunkte bei der Gewerbesteuer. Er führt weiter aus, dass es sich in allen vier Mitgliedsgemeinden um Steuermehreinnahmen von ca. 70.000 Euro pro Jahr handele. Ab dem Jahr 2020 somit rd. 140.000 €. Im Haushalt der Samtgemeinde handele es sich insbesondere um Sachkostenersparnisse. Kürzungen bei freiwilligen Leistungen wie die Erhöhung von Nutzungsentgelten in den Dorfgemeinschaftshäusern, dem Freibad oder Kita-/Hort-Gebühren habe die Verwaltung bewusst nicht angestrebt. Weiterhin teilt SGOAR Schulz mit, dass bei einer erneuten Gewährung von Bedarfszuweisungen in den Folgejahren kein neues Maßnahmenpaket erstellt werden müsse.

Nachrichtlich teilt SGOAR Schulz mit, dass der Gemeinderat Querenhorst den Abschluss der Zielvereinbarung bereits beschlossen habe, die Vorlage in der Gemeinde Grasleben den Finanzausschuss und in der Gemeinde Mariental den Verwaltungsausschuss passiert habe. Die abschließende Beschlussfassung erfolge im Dezember. In der Gemeinde Rennau werde die Thematik erstmalig in der Verwaltungsausschusssitzung am 13. Dezember beraten.  

Ratsmitglied Nitschke bringt seine Zustimmung zum Ausdruck und teilt mit, dass er die ausgehandelten Eigenleistungen als gutes Ergebnis ansehe.

Der Ausschussvorsitzende bittet anschließend um Abstimmung.


TOP 7 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2018 nebst Anlagen

Beschluss:

Der Beschlussvorschlag wird ohne Empfehlung an den Samtgemeindeausschuss weitergeleitet.



Protokoll:

Ausschussvorsitzender Gröger gibt das Wort an SGOAR Schulz, der anhand einer Präsentation, diesem Protokoll beigefügt wird, die die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplanentwurfs 2018 vorträgt. Er verweist auch auf die mit der Vorlage bereitgestellte Änderungsliste.

SGB Janze ergänzt, dass der Haushalt aus seiner Sicht im Vergleich zu vergangenen Jahren positiv zu bewerten sei. Er zeigt sich verärgert über die Kreisumlage, da der Landkreis Helmstedt fast die höchsten Hebesätze im Land Niedersachsen habe und eine Senkung oder Deckelung nicht in Betracht gezogen werde. Zudem sei es aus seiner Sicht unverständlich, dass die Kreisumlage auch auf Schlüsselzuweisungen, die nur Kommunen mit schwacher Ertragskraft bekommen, in gleicher Höhe erhoben werde. Besonders für diesen Bereich sei eine Senkung der Kreisumlage seiner Ansicht zwingend notwendig.

Bezüglich der geplanten und von SGOAR Schulz während der Präsentation angesprochenen Investitionen verdeutlicht SGB Janze, dass die Sanierung der Grundschul-Südseite aus dem Landesschulsanierungsprogramm KIP II und das Minispielfeld größtenteils aus LEADER-Fördermitteln bezahlt werde.

Auf Nachfrage von Ausschussvorsitzendem Gröger erklärt SGOAR Schulz, dass das Land Niedersachsen die Samtgemeinde Grasleben nebst Mitgliedsgemeinden bei der Gewährung von Bedarfszuweisungen quasi als Einheitsgemeinde betrachte, da nur die Samtgemeinde bedarfszuweisungsberechtigt sei.

Ratsmitglied Nitschke weist darauf hin, dass in der Beantwortung der Anfrage von Ratsmitglied Gröger ein Fehler in einer Tabelle vorgelegen habe und erfragt, ob darauf seitens der Verwaltung eingegangen werde. SGOAR Schulz erwidert, dass die überarbeitete Version der Tabelle in der Präsentation enthalten gewesen sei und diese zusätzlich dem Protokoll beigefügt werde.

Des Weiteren bittet Ratsmitglied Nitschke darum, die Verwaltungsvorlagen zum Haushalt zukünftig zu „verschlanken“ und bezieht sich hierbei beispielhaft auf die Liste der Investitionen. Da diese bereits im Haushaltsplanentwurf enthalten sei, könne aus seiner Sicht darauf verzichtet werden, sie in der Vorlage nochmals aufzuführen. Zusätzlich äußert er die Bitte, bei eingefügten Tabellen und Diagrammen auf eine einheitliche Systematik zu achten.

[Ergänzende Anmerkung der Verwaltung: Die Systematik im Vorbericht ist grundsätzlich einheitlich. Zur Verdeutlichung der Unterschiede der Aufwandsentwicklung im Jahresvergleich wird nur an einer Stelle hiervon ganz bewusst abgewichen. Darüber hinaus wird ergänzend darauf hingewiesen, dass es rechtliche Vorgaben zu Inhalt und Umfang eines Vorberichts gebe, die es einzuhalten gelte.]

Im Folgenden stellt Ratsmitglied Nitschke spezifische Fragen zu einzelnen Posten des Haushaltsplanentwurfs.

1. Wobei handelt es sich bei dem Posten Dokumentmanagement KDO u. MORE (S. 35)?

SGB Janze erklärt, dass aktuell die Überlegung bestehe, mit Unterstützung der Stadt Helmstedt ein einheitliches Dokumentenmanagement für eine bessere Strukturierung der Verwaltung einzuführen. Die Umsetzung befinde sich aktuell noch in der Prüfung.

2. Wozu ist der Posten Infoma-Lizenz (S. 35) nötig?

SG-Angestellte Dettlaff erklärt, dass es sich bei Infoma um das Kassen- und Buchungssystem handele und die vorhandenen sieben Lizenzen aufgrund gestiegener Mitarbeiterzahlen nicht mehr ausreichend seien.

3. Warum werden für die Außentreppe der Grundschule (S. 39) zusätzliche Mittel in Höhe von 44.000 Euro veranschlagt?

SG-Angestellte Dettlaff erklärt, dass dies laut Kostenvoranschlag des Ingenieurbüros nötig sei, die Maßnahme allerdings noch nicht ausgeschrieben sei. SGOAR Schulz ergänzt, dass die Herstellung der Treppe aufgrund der Hort-Vergrößerung erfolgen müsse.

4. Was verbirgt sich unter dem Posten Topax für Mess- und Regeltechnik (S.39)?

SGB Janze teilt mit, dass dieser Posten jedes Jahr im Haushalt aufgeführt sei. Es handele sich dabei um Mittel für Geräte im Freibad, bei denen die Gefahr eines auftretenden Defektes bestehe.

5. Warum zählen die Sammelposten für die Lappwaldhalle und das Freibad bei Kleinbeträgen von je 500,00 Euro als Investitionen (S. 40)?

SG-Angestellte Dettlaff erläutert, dass es sich sowohl bei der Halle als auch bei dem Bad um Betriebe gewerblicher Art handele und diese daher nach steuerrechtlichen Vorschriften behandelt werden müssen.

6. Warum sind die Kosten (3.200 Euro) für das Tablet zur Baumkontrolle so hoch (S. 40)? Liegt das an der Beschaffung im Rahmen der IKZ?

Da ad-hoc keine Erklärung gegeben werden kann, wird die Beantwortung im Protokoll erfolgen. SGB Janze führt jedoch auf Nachfrage von Ratsmitglied Wielenberg aus, dass die Erstellung eines Baumkatasters aufgrund der Haftungspflicht notwendig sei und eine regelmäßige Bauerfassung und regelmäßige Kontrolle in der Vergangenheit versäumt wurde.

[Anm. der Verwaltung: Es handelt sich um ein Outdoor-geeignetes Tablet für die Baumerfassung und -kontrolle, wobei die entsprechenden Bäume über das GIS-System des Landkreises Helmstedt erfasst werden. Da das GIS-Büro mit dem System IP-Syscon zusammenarbeite, ist es aus Kompatibilitätsgründen nicht möglich, ein anderes als das vorgeschlagene Tablet zu verwenden. Die Kosten entstehen zu zwei Dritteln aus Software- und Lizenzkosten.]

7. Warum wird der Erwerb eines zweiten Aufsitzrasenmähers (S. 41) nötig?

SGB Janze teilt mit, dass aktuell bereits zwei Aufsitzrasenmäher vorhanden seien, einer davon jedoch abgängig sei und daher ein neuer beschafft werden müsse.

8. War bisher bereits eine Zweisäulenhebebühne (S. 41) vorhanden und wenn ja, warum ist ein Neuerwerb nötig?

SGOAR Schulz erklärt, dass die vorhandene Hebebühne des Betriebshofes nicht mehr TÜV-konform sei und ausgetauscht werden müsse. Diese werde zum Beispiel zur Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen und Gerätschaften benötigt. 

9. Warum sind die Mittel für Datenverarbeitung im Produkt Einrichtungen für die gesamte Verwaltung (S. 63) von 36.000 auf 44.200 Euro gestiegen?

SGOAR Schulz teilt mit, dass es sich bei den Mehrkosten von 9.200 Euro um die laufenden Kosten für das angedachte Dokumentenmanagementsystem handele.

10. Wurden die veranschlagten Maßnahmen im Sachkonto Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Produkt Grundstücks- und Gebäudemanagement (S. 82) im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen besprochen?

SGB Janze verneint dies und teilt mit, dass er dies als überflüssig ansehe, da es sich um zu kleine Maßnahmen handele, deren Durchführung jedoch zwingend notwendig sei. Es macht aus seiner Sicht keinerlei Sinn, derartige Maßnahmen, mit ganz eingeschränktem Spielraum für den Rat im Bauausschuss zu besprechen, zumal bereits jetzt eine hohe Sitzungsdichte beklagt wird. Sollte der Rat dies anders sehen, könne es zukünftig anders gehandhabt werden.

11. An welcher Stelle im Haushalt finden sich die Zuschüsse des Landes für Tageseinrichtung für Kinder wieder?

Dies erklärt SGOAR Schulz so, dass der Hort über die evangelische Kirche betreut werde und  die Zuschüsse von der Kirche vereinnahmt werden. Hierdurch sinkt aber die Höhe der ungedeckten Kosten für den Hortbetrieb. Dies kann aber nur auf der Aufwandsseite, konkret in steigenden Transferaufwendungen durch die zweite Hortgruppe (S. 115), erkannt werden.

12. Müsste die Summe der Position Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Produkt Feuerlöschwesen und Hilfeleistungen (S. 188) nicht sinken, da die Multistarwartung nur alle 10 Jahret durchgeführt wird?

SG-Angestellte Dettlaff erklärt, dass Mittel für die Wartung eingestellt waren, was in der Sachkostenübersicht auf S. 189 im Sachkonto 4251000 Haltung von Fahrzeugen sichtbar sei. In der Summe ergebe sich in der Position Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen aufgrund anderer veranschlagter Mittel jedoch kein spürbarer Unterschied (siehe z.B. höherer Aufwand im Sachkonto Dienst- und Schutzkleidung).

13. Wie wird es verrechnet, was der Landkreis für die soziale Betreuung von Asylbewerbern zahlt (S. 197)? Wie wird es abgebildet?

SGOAR Schulz erläutert, dass die Position Kostenerstattungen und Kostenumlagen (Zeile 07) bspw. die Kostenerstattungen für die Unterkunft beinhalte und dass bei den Aufwendungen auch Mietkosten etc. mit reinsteuern. Eine genaue Auflistung könne der S. 198 entnommen werden. Auf die Frage von Ratsmitglied Nitschke, ob die Sachkosten pro-Kopf oder pauschal berechnet werden, erklärt SGB Janze, dass dies nicht pauschal beantwortet werden könne. Der Landkreis erstatte bestimmte Kosten, bspw. für neue Einrichtungsgegenstände, mit festgelegten Höchstsätzen. Es komme also durchaus vor, dass die Samtgemeinde höhere Kosten habe, als vom Landkreis erstattet werden. Beispielhaft nennt er hier Heizkosten. Er führt aus, dass die Samtgemeinde im Schnitt auf 1.400 Euro pro Jahr und Asylbewerber „sitzen bleibe“, allerdings ein sinkender Zuschussbedarf zu beobachten gewesen sei.

[Nachträgl. Anmerkung der Verwaltung: Die von uns angegebenen Mietkosten werden vom Landkreis Helmstedt bzw. vom Jobcenter zu 100 % erstattet, da unsere Wohnungen kostenangemessen sind. Flüchtlinge, die keinen sozialen Leistungen bekommen, müssen ihre Mietkosten zu 100 % selber tragen. Für die soziale Betreuung und die persönlichen und sächlichen Verwaltungsaufwendungen werden pro Asylbewerber 1.000 Euro pro Jahr erstattet. Dies gilt nicht für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzbedürftige.]

14. In der Sachkostenübersicht auf S. 223 gibt es die Positionen Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen und Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens. Wo ist der Unterschied bzw. warum waren bisher Mittel unter Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen veranschlagt, ab 2018 aber nicht mehr?

SG-Angestellte Dettlaff erklärt, dass Friedhöfe wie auch Plätze und Straßen nach den Zuordnungsvorschriften zum sonstigen unbeweglichen Vermögen zählen. Beim Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen stehen die Gebäude im Vordergrund.

15. Im Haushaltssicherungskonzept stehen unter diversen Positionen die Streichung von Fraktionszuschüssen, der Verzicht auf finanzielle Unterstützung bei Partnerschaften und der Wegfall des Zuschusses für den Kulturring, wurden diese Maßnahmen mit den jeweiligen Akteuren besprochen?

SGB Janze erläutert, dass in den vergangenen Jahren weder Fraktionszuschüsse, noch Zuschüsse für das Partnerschaftskomitee und den Kulturring abgerufen wurden seien und die Streichungen daher verwaltungsseits vorgeschlagen wird.

16. Abschließend erfolgt die Frage, wer die zusätzlichen Kosten für das Minispielfeld trägt und ob der Zuschuss ggf. ebenfalls proportional zu den Kosten steigt.

Daraufhin erklärt SGB Janze, dass der Förderverein Freizeitbad Mittel beisteuert und dass die Höchstfördersumme auf 100.000 Euro begrenzt sei. Die zusätzlichen Kosten würden daher zu Lasten der Samtgemeinde gehen, allerdings sei es möglich, zusätzliche Mittel aus Kofinanzierungsmitteln zu erhalten. Die Unterhaltung habe ebenfalls vom Grundsatz die Samtgemeinde zu tragen.

Aufgrund der Nachfrage von Ratsmitglied Wielenberg erklärt SGB Janze, dass die Beschaffung hydraulischer Rettungssätze für die OFW Grasleben (S. 194) und für die OFW Mariental (S. 195) nötig sei, da die aktuellen Gerätschaften veraltet und somit nicht mehr ausreichend seien. Eine Rettung verunfallter Personen aus neuen PKWs ist dadurch zunehmend nicht mehr optimal leistbar.

Auch die Frage, ob die Beschaffung einer Wärmebildkamera für den Löschzug 2 wirklich nötig sei, bejaht der SGB deutlich und ergänzt, dass diese im täglichen Einsatzgeschehen häufig gebraucht werde. Sicherlich sei eine Beschaffung nicht zwingend notwendig, für die Einsatzfähigkeit der Wehren aber sehr sinnvoll.

Nach reger Diskussion teilt Ratsmitglied Nitschke mit, dass er das Defizit von 117.000 Euro als gutes Ergebnis ansehe. Anschließend stellt er den Antrag, die Vorlage ohne Empfehlung als behandelt an den Samtgemeindeausschuss weiterzugeben.

Die übrigen Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag einstimmig zu.




TOP 8 Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Beschluss:




Protokoll:

Es liegen keine Mitteilungen der Verwaltung vor.

 
TOP 9 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Es liegen keine Anträge und Anfragen vor. Die Anfrage von Ratsmitglied Gröger wurde bereits unter TOP 7 behandelt. Die schriftliche Beantwortung wurde den Mitgliedern des Finanzausschusses vor der Sitzung per E-Mail zugesandt und wird dem Protokoll beigefügt.

 
TOP 10 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Gröger schließt die Sitzung um 18:22 Uhr.

 

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