Feuerwehrhaus Mariental; Ergebnis der Entwurfsplanung für den Um- und Anbau des Feuerwehhauses Mariental als Grundlage für einen Variantenvergleich sowie weitere Planungsschritte
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Samtgemeindeausschuss zu beschließen,
a) eine Entwurfsplanung für einen Neubau des Feuerwehrhauses am Standort „Parkstraße“ im Einvernehmen mit der Gemeinde Mariental zu planen und
b) die Verwaltung dazu zu beauftragen, die dazu erforderlichen Planungsaufträge zu vergeben.
Des Weiteren beschließt der Bau- und Umweltausschuss die folgenden Punkte:
c) Bei der Vergabe der Planungsaufträge für einen Neubau wird durch Verwaltung und Auftragnehmer gemeinsam ein zeitnaher und verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart. Dabei wird auch festgelegt, welchen Anteil der Auftragssumme die Verwaltung einbehalten darf, falls der Fertigstellungstermin durch den Auftragnehmer nicht eingehalten wird.
d) Die Verwaltung stimmt bis zum 31.01.2018 mit der Straßenverkehrsbehörde und der Straßenbauverwaltung Wolfenbüttel konkret ab, wie die Umbauvariante an das Straßennetz angeschlossen werden kann und wie hoch ungefähr die Kosten für die Ausführung dieser Anbindung sind.
e) Die Verwaltung ermittelt bis zum 31.01.2018 die ungefähren Kosten für die schalltechnischen Gutachten der Umbauvariante und der Neubauvariante.
f) Die Verwaltung ermittelt bis zum 31.01.2018 (z.B. durch Anfrage an einen Makler) den ungefähren Marktwert, der beim Verkauf des derzeitigen Feuerwehrhauses möglicherweise erzielt werden könnte.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Protokoll:
Herr Nitsche stellt die Vorlage vor. Er berichtet, dass sich der Arbeitskreis Feuerwehr am 26.10.2017 zu diesem Punkt beraten hat. OBM Navrath hatte zum Umbau des vorhandenen Feuerwehrhauses bzw. des Neubaus an anderer Stelle mitgeteilt, dass das Ortskommando sich nicht grundsätzlich gegen einen Neubau ausgesprochen hat. Die Erweiterung wurde bisher favorisiert, da man davon ausging, dass die Erweiterung am vorhandenen Standort geringere Kosten als ein Neubau verursacht.
Wie in der Vorlage dargestellt, überwiegen aus Sicht der Verwaltung die Nachteile die Vorteile für einen Umbau. Besonders weist Herr Nitsche auf die hohen Umbaukosten in Höhe von 1,475 Mio. € brutto sowie die schwierige Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz hin.
Daher sollte aus Sicht der Verwaltung über einen Neubau auf dem gemeindeeigenen Grundstück in der Parkstraße in Mariental-Horst nachgedacht werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung für einen Neubau zu planen und dazu die erforderlichen Planungsaufträge zu vergeben. Auf dieser Grundlage können dann auch die Varianten Neubau und Umbau verglichen werden.
Auf Initiative von Herrn Nitschke soll die Verwaltung noch folgende Punkte klären:
- Schriftliche Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde einholen.
- Angebot für ein schalltechnisches Gutachten für die Erweiterung am vorhandenen Standort einholen.
- Einschätzung eines Maklers hinsichtlich des möglichen Verkaufspreises des vorhandenen Feuerwehhauses einholen.
Der Arbeitskreis hatte sich mehrheitlich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung angeschlossen, eine Entwurfsplanung für einen Neubau am Standort Parkstraße im Einvernehmen mit der Gemeinde Mariental zu planen.
Herr Nitschke beantragt, den Beschluss um folgende Punkte zu erweitern:
c) Bei der Vergabe der Planungsaufträge für einen Neubau wird durch Verwaltung und Auftragnehmer gemeinsam ein zeitnaher und verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart. Dabei wird auch festgelegt, welchen Anteil der Auftragssumme die Verwaltung einbehalten darf, falls der Fertigstellungstermin durch den Auftragnehmer nicht eingehalten wird.
d) Die Verwaltung stimmt bis zum 31.01.2018 mit der Straßenverkehrsbehörde und der Straßenbauverwaltung Wolfenbüttel konkret ab, wie die Umbauvariante an das Straßennetz angeschlossen werden kann und wie hoch die Kosten für die Ausführung dieser Anbindung ungefähr sind.
e) Die Verwaltung ermittelt bis zum 31.01.2018 die ungefähren Kosten für die schalltechnischen Gutachten der Umbauvariante und der Neubauvariante.
f) Die Verwaltung ermittelt bis zum 31.01.2018 (z.B. durch Anfrage an einen Makler) den ungefähren Marktwert, der beim Verkauf des derzeitigen Feuerwehrhauses möglicherweise erzielt werden könnte.
SGB Janze weist darauf hin, dass seitens der Verwaltung die Klärung der Punkte ausnahmslos und zeitnah erfolgen wird, jedoch auch zu berücksichtigen ist, dass die Verwaltung bei der Erledigung auf andere Beteiligte angewiesen ist.
Ratsmitglied Gläser fragt SGOAR Schulz, ob die veranschlagten Investitionen finanzierbar sind und nicht im Konflikt zu den Sparmaßnahmen stehen.
SGOAR Schulz erwidert, dass die Kosten in den Haushaltplan der Samtgemeinde aufgenommen sind und keine Konflikte zu den Bedarfszuweisungen einhergehen.
Gemeindebrandmeister Wermuth unterstützt das Vorhaben im vollen Umfang.
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