Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen

Donnerstag, 02. November 2017 , 17:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein begrüßt die Anwesenden, vor allem Frau Stadtoberinspektorin Wildhagen als neue Mitarbeiterin des Fachbereichs Bauen und Ordnung und Frau Wilke als Beauftrage für Klimaschutzmanagement in der Samtgemeinde Grasleben und der Samtgemeinde Velpke. Er eröffnet die 3. Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Bauen.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 3 Wahl der / des stellvertretenden Vorsitzenden

Beschluss:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen wählt Klaus-Peter Gläser zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig



Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein bittet um die Wahl der / des stellvertretenden Vorsitzenden, da der bisherige Stellvertreter Herr Beckmann sein Mandat im Samtgemeinderat und somit auch im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen niedergelegt hat.

Ratsmitglied Nitschke schlägt als stellvertretenden Vorsitzenden Ratsmitglied Gläser vor.

Weitere Vorschläge werden nicht eingebracht. Da keine Einwände erhoben werden und keine geheime Wahl verlangt wird, führt der Ausschussvorsitzende die Abstimmung per Handzeichen herbei.

 
TOP 4 Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit 13 Tagesordnungspunkten festgestellt.

Ratsmitglied Nitschke beantragt die Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte und bittet darum, den ursprünglichen TOP 7 Klimaschutzmanagement in der Samtgemeinde Grasleben – Vorstellung durch Frau Stefanie Wilke als TOP 10 zu behandeln.

Die Abstimmung über die Änderung der Reihenfolge erfolgt einstimmig, die Nummerierung der übrigen Tagesordnungspunkte verändert sich entsprechend. 

 
TOP 5 Genehmigung des Protokolls der 2. Sitzung vom 24.04.2017

Beschluss:

Das Protokoll Nr. 2 über die öffentliche Sitzung vom 24.04.2017 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig


TOP 6 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein bittet die anwesenden Einwohner, Fragen an die Verwaltung zu richten.

Ein Einwohner stellt zur Vorlage V163/17 Feuerwehrhaus Mariental folgende Fragen:

  1. Wurde bei dem Variantenvergleich die Preissteigerung vom Zeitpunkt der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2015 bis heute berücksichtig?
  2. Er bittet um eine Stellungnahme, inwieweit die Wohnnutzung beim Standort in der Parkstraße negativ beeinträchtigt würde.
  3. Des Weiteren vermisst er in der Vorlage die Berücksichtigung des erhöhten Parkaufkommens durch Veranstaltungen im Gemeindezentrum Mariental.

Antworten:

  1. Die Kosten aus der Machbarkeitsstudie stellen nur eine grobe Schätzung dar, sodass eine verlässliche Kostenberechnung erst im Rahmen einer detaillierten Entwurfsplanung erstellt werden kann. Das ist für die Erweiterung am vorhandenen Standort geschehen. Für den Neubau an anderer Stelle soll ein entsprechender Planungsauftrag erst noch erteilt werden.
  2. Die geplante Erweiterung des vorhandenen Feuerwehrhauses soll im rückwärtigen Bereich und angrenzend an die Außenwohnbereiche der Anliegergrundstücke des Dahlienplatzes erfolgen. Von daher muss noch genau untersucht werden, ob es für die betroffenen Wohngrundstücke durch diese Planung zu Beeinträchtigungen kommt. Im Rahmen der Planung wird voraussichtlich ein Lärmschutzgutachten erforderlich werden. Das gilt auch für einen Neubau in der Parkstraße.
  3. Die Parksituation im Bereich der Parkstraße wird im Rahmen der Entwurfsplanung für einen Neubau berücksichtigt.

 
TOP 7 Feuerwehrhaus Mariental; Ergebnis der Entwurfsplanung für den Um- und Anbau des Feuerwehhauses Mariental als Grundlage für einen Variantenvergleich sowie weitere Planungsschritte

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Samtgemeindeausschuss zu beschließen,

a) eine Entwurfsplanung für einen Neubau des Feuerwehrhauses am Standort „Parkstraße“ im Einvernehmen mit der Gemeinde Mariental zu planen und

b) die Verwaltung dazu zu beauftragen, die dazu erforderlichen Planungsaufträge zu vergeben.

Des Weiteren beschließt der Bau- und Umweltausschuss die folgenden Punkte:

c) Bei der Vergabe der Planungsaufträge für einen Neubau wird durch Verwaltung und Auftragnehmer gemeinsam ein zeitnaher und verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart. Dabei wird auch festgelegt, welchen Anteil der Auftragssumme die Verwaltung einbehalten darf, falls der Fertigstellungstermin durch den Auftragnehmer nicht eingehalten wird.

d) Die Verwaltung stimmt bis zum 31.01.2018 mit der Straßenverkehrsbehörde und der Straßenbauverwaltung Wolfenbüttel konkret ab, wie die Umbauvariante an das Straßennetz angeschlossen werden kann und wie hoch ungefähr die Kosten für die Ausführung dieser Anbindung sind.

e) Die Verwaltung ermittelt bis zum 31.01.2018 die ungefähren Kosten für die schalltechnischen Gutachten der Umbauvariante und der Neubauvariante.

f) Die Verwaltung ermittelt bis zum 31.01.2018 (z.B. durch Anfrage an einen Makler) den ungefähren Marktwert, der beim Verkauf des derzeitigen Feuerwehrhauses möglicherweise erzielt werden könnte.

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig



Protokoll:

Herr Nitsche stellt die Vorlage vor. Er berichtet, dass sich der Arbeitskreis Feuerwehr am 26.10.2017 zu diesem Punkt beraten hat.

OBM Navrath hatte zum Umbau des vorhandenen Feuerwehrhauses bzw. des Neubaus an anderer Stelle mitgeteilt, dass das Ortskommando sich nicht grundsätzlich gegen einen Neubau ausgesprochen hat. Die Erweiterung wurde bisher favorisiert, da man davon ausging, dass die Erweiterung am vorhandenen Standort geringere Kosten als ein Neubau verursacht.

Wie in der Vorlage dargestellt, überwiegen aus Sicht der Verwaltung die Nachteile die Vorteile für einen Umbau. Besonders weist Herr Nitsche auf die hohen Umbaukosten in Höhe von 1,475 Mio. € brutto sowie die schwierige Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz hin.

Daher sollte aus Sicht der Verwaltung über einen Neubau auf dem gemeindeeigenen Grundstück in der Parkstraße in Mariental-Horst nachgedacht werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung für einen Neubau zu planen und dazu die erforderlichen Planungsaufträge zu vergeben. Auf dieser Grundlage können dann auch die Varianten Neubau und Umbau verglichen werden.

Auf Initiative von Herrn Nitschke soll die Verwaltung noch folgende Punkte klären:

  1. Schriftliche Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde einholen.
  2. Angebot für ein schalltechnisches Gutachten für die Erweiterung am vorhandenen Standort einholen.
  3. Einschätzung eines Maklers hinsichtlich des möglichen Verkaufspreises des vorhandenen Feuerwehhauses einholen.    

Der Arbeitskreis hatte sich mehrheitlich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung angeschlossen, eine Entwurfsplanung für einen Neubau am Standort Parkstraße im Einvernehmen mit der Gemeinde Mariental zu planen.

Herr Nitschke beantragt, den Beschluss um folgende Punkte zu erweitern:

c) Bei der Vergabe der Planungsaufträge für einen Neubau wird durch Verwaltung und Auftragnehmer gemeinsam ein zeitnaher und verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart. Dabei wird auch festgelegt, welchen Anteil der Auftragssumme die Verwaltung einbehalten darf, falls der Fertigstellungstermin durch den Auftragnehmer nicht eingehalten wird.

d) Die Verwaltung stimmt bis zum 31.01.2018 mit der Straßenverkehrsbehörde und der Straßenbauverwaltung Wolfenbüttel konkret ab, wie die Umbauvariante an das Straßennetz angeschlossen werden kann und wie hoch die Kosten für die Ausführung dieser Anbindung ungefähr sind.

e) Die Verwaltung ermittelt bis zum 31.01.2018 die ungefähren Kosten für die schalltechnischen Gutachten der Umbauvariante und der Neubauvariante.

f) Die Verwaltung ermittelt bis zum 31.01.2018 (z.B. durch Anfrage an einen Makler) den ungefähren Marktwert, der beim Verkauf des derzeitigen Feuerwehrhauses möglicherweise erzielt werden könnte.

SGB Janze weist darauf hin, dass seitens der Verwaltung die Klärung der Punkte ausnahmslos und zeitnah erfolgen wird, jedoch auch zu berücksichtigen ist, dass die Verwaltung bei der Erledigung auf andere Beteiligte  angewiesen ist.

Ratsmitglied Gläser fragt SGOAR Schulz, ob die veranschlagten Investitionen  finanzierbar sind und nicht im Konflikt zu den Sparmaßnahmen stehen.

SGOAR Schulz erwidert, dass die Kosten in den Haushaltplan der Samtgemeinde aufgenommen sind und keine Konflikte zu den Bedarfszuweisungen einhergehen.

Gemeindebrandmeister Wermuth unterstützt das Vorhaben im vollen Umfang.


TOP 8 Erweiterung Feuerwehrhaus Grasleben; Festlegung weiterer Planungsschritte

Beschluss:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen gibt den Beschlussvorschlag mit weitergehenden Arbeitsaufträgen bis zum 04.12.2017 an die Verwaltung und erteilt keine Beschlussempfehlung.



Protokoll:

Herr Nitsche stellt die Vorlage vor.

Er führt aus, dass das Feuerwehrhaus Grasleben „aus allen Nähten platzt“. OBM Christoph Hasenfuß hatte bereits mehrfach und auch schriftlich darauf hingewiesen, dass die vorhandene Situation dringend verbessert werden muss. Er weist auf die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften hin.

Seit Ende 2015 liegt eine Machbarkeitsstudie für das Feuerwehrhaus Grasleben vor. Dazu wurde ergänzend der Verwaltungsvorlage der beigefügte Vorentwurf für eine Erweiterung des Feuerwehrhauses auf Vorschlag der Ortsfeuerwehr Grasleben erstellt.

Zur Unterbringung des zurzeit vorhandenen Fahrzeugbestandes werden zwei zusätzliche DIN-gerechte Stellplätze für das vorhandene Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25) und das Hilfeleistungsfahrzeug (HLF 20/16 TM – Multistar) benötigt. In den vorhandenen drei Stellplätzen können der neue Gerätewagen (GW), der Einsatzleitwagen (ELW), der Schlauchanhänger (SA) und verschiedenes Gerät untergestellt werden.

Die fehlenden Funktionsräume mit einem im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelten Defizit von rd. 140 m² gegenüber den Anforderungen der DIN 14092-1 von 2012 können nach dem vorliegenden Vorentwurf im Obergeschoss über den neuen beiden Stellplätzen mit Schulungsräumen und Büro und durch Umbau des vorhandenen Funktionstraktes im Erdgeschoss zur Erweiterung der sonstige Funktionsräume (Umkleiden, Toiletten etc.) geschaffen werden.

Die vorgeschlagene Variante ermöglicht einen Einsatzbetrieb auch während der Bauphase. Bei den Vorschlägen der Machbarkeitsstudie ist der Einsatzbetrieb im vorhandenen Gebäude nicht zu gewährleisten.

Der Arbeitskreis Feuerwehr hatte sich mehrheitlich dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage Nr. 166 angeschlossen.

Ratsmitglied Nitschke teilt mit, dass dem Beschlussvorschlag aus Vorlage 166 noch nicht zugestimmt wird und bittet die Verwaltung, bis zum Samtgemeindeausschuss am 04.12.2017 um eine grobe Skizze entsprechend des Vorschlages aus Vorlage 166, wie die Parkplätze und die Übungsfläche auf dem Grundstück angeordnet werden sollen.

Des Weiteren bittet er um Informationen zu folgender Alternative:

  • Ausgangsbasis ist die Erweiterungskombination 1 aus der Machbarkeitsstudie, wobei bei E4 nicht ein, sondern zwei Stellplätze neu gebaut werden und keine Stellplatzverlängerung erforderlich ist.
  • Wie könnten bei dieser Variante die Parkplätze und die Übungsfläche auf dem Grundstück angeordnet werden?

SGB Janze sichert seitens der Verwaltung zu, dass die Punkte zeitnah mit dem Planungsbüro Kuhn besprochen werden. Die Verwaltung wird versuchen, die Frist einzuhalten.

Gemeindebrandmeister Wermuth merkt an, dass die Einwände sehr kurzfristig eingebracht werden und bittet darum, dass die Feuerwehr die Änderungen vorab einsehen kann.

Ratsmitglied Gläser fragt nach, ob bei der Planung nur das Notwendigste berücksichtigt wurde oder ob die Maßnahmen weit vorrausschauend geplant werden, um nicht in einigen Jahren wieder vor der Entscheidung zu stehen, Umbaumaßnahmen durchzuführen.

Hierzu nimmt Gemeindebrandmeister Wermuth Stellung und erläutert, dass die Planung nach dem heutigen Bestand erfolgt und neue Herausforderungen und Vorschriften nicht vorhersehbar sind.


TOP 9 Feuerwehretat 2018

Beschluss:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen empfiehlt dem Finanzausschuss, den Feuerwehretat entsprechend der vorgelegten Haushaltsanmeldung für den Haushalt 2018 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig



Protokoll:

SGOI von Känel stellt die Vorlage vor und berichtet, dass die Haushaltsanmeldung für das Jahr 2018 in Zusammenarbeit mit Verwaltung, dem Gemeindebrandmeister Wermuth und den Ortsbrandmeistern der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben in der letzten Sitzung des Gemeindekommandos beraten und aufgestellt wurde. Im Vorfeld wurde die Haushaltsanmeldung der Feuerwehr mit der Verwaltung umfangreich erörtert.  Alle Ansätze wurden aufgrund der defizitären Haushaltssituation geprüft und im Rahmen einer verantwortlichen Brandschutzarbeit in den Etat aufgenommen. Er weist darauf hin, dass sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt nur die erforderlichen Ausgaben, zur Gewährleistung der Pflichtaufgabe „Brandschutz“, enthalten sind.

Ratsmitglied Gläser merkt an, das es aus seiner Sicht erforderlich ist, die Feuerwehr gut auszurüsten und es keine Alternative und keinen Spielraum gibt.

SGB Janze ergänzt, dass dies ein ordentliches Beispiel für eine gute Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Feuerwehr aufzeigt.

Gemeindebrandmeister Wermuth bedankt sich zunächst bei der Verwaltung und der Politik für die gute Zusammenarbeit. Er merkt weiterhin an, dass aus der Vergangenheit gelernt wurde, nicht immer nur günstig einzukaufen.


TOP 10 Klimaschutzmanagement in der Samtgemeinde Grasleben - Vorstellung durch Stefanie Wilke

Protokoll:

SG-Angestellte Wilke stellt sich kurz vor und trägt anhand einer Präsentation die wesentlichen Inhalte ihres Aufgabenbereichs zum Thema Klimaschutz in der Samtgemeinde Grasleben vor. Im Einzelnen erläutert sie die Hintergründe, das Klimaschutzteilkonzept, ihre Aufgabe als Klimaschutzmanagerin sowie die konkreten Ziele. Die Präsentation wird diesem Protokoll beigefügt (Anlage 1).

Ratsmitglied Gläser erfragt, ob Frau Wilke ihm als Privatperson bauliche Optimierungsvorschläge unterbreiten könne. Frau Wilke erwidert daraufhin, dass sie für die Bürgerinnen und Bürger beratend tätig sein wird. Dies beinhaltet z.B. das Beantworten allgemeiner Fragen zum Klimaschutz, das Herstellen von Kontakten und Hilfe bei der Beantragung von Fördermitteln.


TOP 11 Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

SGB Janze berichtet, dass bei der Verteilung der Mittel aus der Feuerschutzsteuer neue Regelungen erarbeitet werden müssen. Bisher werden 50 % als Projektförderung und 50 % nach dem Gießkannenprinzip durch den Landkreis Helmstedt an die Gemeinden ausgeschüttet. Aufgrund der hohen Anzahl an Projekten sind die eingeplanten Mittel jedoch nicht mehr ausreichend. Nach derzeitigem Stand würde z.B. eine Förderung für ein bestimmtes Projekt, bspw. der Neubau eines Feuerwehrhauses, erst nach mehr als vier Jahren durch den Landkreis bezuschusst werden können, was letztlich keinen Sinn macht.

 
TOP 12 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Schriftliche Anträge liegen nicht vor.

Ausschussvorsitzender Klein fragt nach, inwieweit die baulichen Mängel in der Lappwaldhalle nach dem Besichtigungstermin beseitigt wurden.

Herr Nitsche berichtet, dass kleinere Mängel durch den Betriebshof der Samtgemeinde Grasleben beseitigt wurden. Für das Schließen der Setzrisse sowie für das Streichen der betroffenen Stellen sind Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2018 eingeplant.

Ratsmitglied Gläser erwähnt lobend die Herrichtung der Holzverkleidung der Kapelle auf dem Friedhof Ahmstorf durch den Betriebshof der Samtgemeinde Grasleben.

Ratsmitglied Minkley fragt nach, warum auf dem Friedhof Rottorf oberhalb des Urnenhains Erdbestattungen unter dem „grüner Rasen“ erfolgt sind.   

Samtgemeindeangestellte Krippendorf erwidert daraufhin, dass die Festlegung vor einigen Jahren beschlossen wurde und sichert zu, den entsprechenden Beschluss dem Protokoll beizufügen (Anlage 2 - Protokollauszug vom 09.02.2009; V132 a).


TOP 13 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein schließt die Sitzung um 18:08 Uhr.

 

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