Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

Gemeinde Grasleben - Gemeinderat

Montag, 18. Dezember 2017 , 18:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeisterin Koch begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit fest, da lediglich Ratsmitglied Wolf fehlt.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit 13 Tagesordnungspunkten festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der 5. öffentlichen Sitzung vom 23.10.2017

Protokoll:

Das Protokoll Nr. 5 vom 23.10.2017 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig


TOP 5 Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

GD Janze teilt mit, dass die im Verwaltungsausschuss beschlossenen Themen auch auf der heutigen Tagesordnung folgen. Er sichert zu, dass die im Verwaltungsausschuss besprochenen Sitzungstermine für das Jahr 2018 allen Ratsmitgliedern per E-Mail zugeleitet werden.

 
TOP 6 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerin fragt nach dem aktuellen Sachstand der Entlastungsstraße, woraufhin GD Janze mitteilt, dass sowohl er selbst, als auch Bürgermeisterin Koch dem Thema nach wie vor intensiv nachgehen und der Landkreis ab 2019 Planungsmittel eingestellt habe. Im Rahmen der Planung sollen verschiedene Varianten geprüft werden. Welche Trasse gewählt werde, stehe aktuell noch nicht fest. Er führt aus, dass die Bürgerinnen und Bürger an dem Prozess beteiligt werden sollen, sobald etwas Konkretes mitzuteilen ist. Auf Nachfrage stellt er klar, dass es noch keine Planung zu einer Trassenführung zwischen Weferlingen und Walbeck gebe. Richtig sei, dass die Idee einer Südumgehung geäußert wurde, allerdings in keiner Weise konkret geplant sei, sondern nur in einem ersten Gespräch diskutiert wurde. Er weist darauf hin, dass die Ergebnisfindung mehrere Jahre dauern könne, da es durch die Beteiligung zweier Bundesländer, des Naturschutzgebietes und des Lappwaldes problematisch sei. Je nachdem, ob es sich um eine Landesstraße, oder nach einer Abstufung um eine Kreisstraße, handele, seien entweder die Bundesländer oder der Landkreis Herr des Verfahrens. Die Gemeinde werde aber in jedem Fall an der Planung beteiligt.

Bürgermeisterin Koch ergänzt, dass die Problematik darin bestehe, dass die Planung schon einmal vor dem Oberverwaltungsgericht mit der Begründung gescheitert sei, dass die Gemeinde nicht zuständiger Straßenbauträger sei. Sie führt aus, dass daraufhin in 2015/16 eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt wurden sei, die ergab, dass die Straße entweder eine Kreis- oder Landesstraße sei und dass nach Absprache mit dem Landkreis und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nunmehr die Abstufung zur Kreisstraße durchgeführt werden solle. Jedoch wolle das Land im Jahr 2018 die Ortsdurchfahrt in Mariental sanieren, daher werde die Abstufung aufgeschoben. In diesem Zuge werde auch die Trassenführung besprochen, wobei eine Südumgehung ihrer Ansicht nach zwar bezüglich der Trassenführung sinnvoll, jedoch aus Naturschutzgründen schwierig umzusetzen sei.

Auf den Vorwurf von Ratsmitglied Storm, dass die Verwaltung sich mit Informationen an den Rat und die Bürger bedeckt halte, erwidert GD Janze, dass dies nicht richtig sei. Die Verwaltung habe im Verwaltungsausschuss informiert und auch während der jetzigen Einwohnerfragestunde alle Fragen beantwortet. Mehr gebe es aktuell nicht zu berichten.

Auf Nachfrage eines Bürgers, wo alte Informationen zur damaligen Planung der Umgehungsstraße gefunden werden könnten, bittet GD Janze darum, ihm bei Interesse eine E-Mail zu schreiben. Weiterhin bietet er an, dass ein entsprechender Bereich auf der Homepage der Samtgemeinde eingerichtet werden könne. [Anm. der Verwaltung: Ein entsprechender Bereich wurde auf der Homepage unter dem Punkt Bürgersevice eingerichtet.]

 
TOP 7 Vorstellung Bauprojekt Artenschutzzentrum Heidwinkel durch Herrn Froböse

Protokoll:

GD Janze teilt mit, dass Herr Froböse zum wiederholten Male die geplante Präsentation am Tage der Sitzung aus privaten Gründen absagen musste. Die Verwaltung zeigt stattdessen einen Kurzfilm über das Projekt, der vor einigen Wochen im TV zu sehen gewesen war. GD Janze bittet sowohl die Ratsmitglieder als auch die anwesenden Einwohner/-innen, sich bei Fragen zu dem Projekt gern an die Verwaltung zu wenden, die solche Anfragen an Herrn Froböse weiterleiten könne.

 
TOP 8 Bebauungsplan Parkallee a) Beschluss über die im Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Beschluss:

a)    Der Gemeinderat schließt sich den aus dem Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der in der Anlage 1 zu dieser Vorlage formulierten Beschlussvorschläge an.

b)  Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Parkallee“ bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen als Satzung (Anlagen 2 bis 5) sowie die Begründung (Anlage 6).

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig



Protokoll:

Bauamtsleiter Nitsche berichtet Folgendes:

Der Samtgemeinderat hat am 11.12.2017 den Feststellungsbeschluss für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Diese Änderung bereitet auf der Ebene des Flächennutzungsplanes die Aufstellung des Bebauungsplanes „Parkallee“, mit dem die Gemeinde Grasleben ein neues Wohnbaugebiet im Osten der Ortslage von Grasleben ausweist, vor. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird nunmehr zur Genehmigung beim Landkreis Helmstedt eingereicht. Nach erfolgter Genehmigung wird die Änderung öffentlich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird diese Änderung wirksam werden.   

Der Bau- und Umweltausschuss sowie der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Grasleben haben über die Verwaltungsvorlage Nr. 149 beraten und dem Gemeinderat empfohlen, entsprechend des formulierten Beschlussvorschlags zu beschließen. 

Der Bebauungsplanentwurf hatte zuletzt (auf Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 20.03.2017 (Verwaltungsvorlagen Nr. 11 und 11a/2017) nach vorheriger Beratung im Bau- und Umweltausschuss am 01.03.2017) in der Zeit vom 03.04. bis einschließlich 04.05.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die aus diesem Verfahren eingegangenen Stellungnahmen können der Anlage 1 zur Vorlage mit entsprechenden Beschlussvorschlägen entnommen werden.

Änderungen an der Planzeichnung wurden aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen nicht mehr erforderlich.

Auf zwei Punkte wird besonders hingewiesen:

  • Aufgrund des Hinweises des Landkreises Helmstedt wurde lediglich die Kartengrundlage korrigiert. Es wurden die versehentlich in der Kartengrundlage verbliebenen Bäume entfernt (siehe Anlage 1 Seite 5 – 1. Absatz)

  • In der textlichen Festsetzung Nr. 2.1, in der es um die Überschreitung der maximal zulässigen Höhe der baulichen Anlagen von 9,50 m durch technische Anlagen (z.B. Schornsteine etc.) geht, wurde in Satz 3 der Begriff „ausnahmsweise“ auf Anregung des Landkreises Helmstedt  gestrichen (siehe Anlage 1 Seite 7 – 2. Absatz).

Weitere Beteiligungsverfahren sind aus Sicht der Verwaltung nicht mehr erforderlich, sodass der Bebauungsplan „Parkallee“ mit dem Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB vom Gemeinderat verabschiedet werden kann.

Für die vorbereitende 11. Änderung des Flächennutzungsplanes hat der Samtgemeinderat bereits am 11. Dezember den Feststellungsbeschluss gefasst. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird nunmehr zur Genehmigung eingereicht. Sobald die Genehmigung vorliegt, werden die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Baubauungsplan öffentlich im Amtsblatt des Landkreises Helmstedt bekanntgemacht. Beide  Bauleitpläne werden damit dann wirksam bzw. rechtsverbindlich.

Der noch abzuschließende Erschließungsvertrag für das Baugebiet „Parkallee“ ist im Entwurf fertiggestellt und wird zurzeit mit dem Erschließungsträger abgestimmt. Die zuständigen Gremien erhalten im neuen Jahr dazu eine Beschlussvorlage.

Die Erschließung der Grundstücke kann nach jetziger Einschätzung zum Ende des ersten Quartals 2018 beginnen.


TOP 9 Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen über die Gewährung von Bedarfszuweisungen im Rahmen des Antragsverfahrens 2017

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Grasleben stimmt dem Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachen gem. Anlage 2 über die Gewährung von Bedarfszuweisungen im Rahmen des Antragsverfahrens 2017 zu. Er verpflichtet sich zudem zur Umsetzung der Maßnahmen gem. Anlage 1 (sofern diese in seiner Zuständigkeit liegen) und beauftragt Gemeindedirektor und Bürgermeisterin mit der Zeichnung.

Abstimmungsergebnis:      10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen



Protokoll:

Da das Thema Bedarfszuweisungen bereits umfänglich besprochen wurde, verzichtet SGOAR Schulz auf eine detaillierte Erläuterung. Er ergänzt, dass die Auszahlung von Bedarfszuweisungen im Regelfall an Sparmaßnahmen in gleicher Höhe geknüpft sei, dies jedoch in der Samtgemeinde Grasleben nicht möglich sei und somit eine abweichende Lösung mit dem Innenministerium (MI) verhandelt wurde. Das Ergebnis sei das der Vorlage beigefügte Maßnahmenpaket, bei dem es sich in den Mitgliedsgemeinden im Wesentlichen um Steuererhöhungen, die in zwei Schritten durchgeführt werden, handele. Die Erhöhungen seien sozial gerecht gestaffelt,  da beispielsweise die Grundsteuer B alle Bürgerinnen und Bürger betreffe und in allen Mitgliedsgemeinden gleich gestaltet seien. Kürzungen bei freiwilligen Leistungen oder die Erhöhung von Nutzungsentgelten in den Dorfgemeinschaftshäusern, dem Freibad oder Kita-/Hort-Gebühren habe die Verwaltung bewusst nicht angestrebt. Zudem zieht er einen Vergleich zu anderen Bedarfszuweisungskommunen im Landkreis Helmstedt, indem er die deutlich höheren Hebesätze in den Städten Königslutter und Schöningen erwähnt.

Nachrichtlich teilt er mit, dass sowohl der Samtgemeinderat als auch die Räte der Mitgliedsgemeinden außer Rennau den Abschluss der Zielvereinbarung bereits beschlossen hätten. [Nachträgl. Anm. der Verwaltung: Der Rat der Gemeinde Rennau hat den Beschluss am 20.12.17 ebenfalls gefasst.]

Die Ratsmitglieder Jaeger und Storm teilen mit, dass sich das Maßnahmenpaket ihrer Ansicht nach ausschließlich aus Steuererhöhungen zusammensetze und sie ihre Zustimmung daher nicht geben könnten. Sie seien der Ansicht, dass dies die generelle Überschuldung nicht stoppen könne.

GD Janze stimmt zu, dass die einmalige Zahlung von Bedarfszuweisungen das generell vorherrschende Strukturproblem nicht löse, verdeutlicht jedoch, dass die Samtgemeinde durch den Abschluss der Zielvereinbarung eine dauerhafte Stabilisierung der Haushaltssituation erzielen könne. Wenn die Vereinbarung beschlossen werde, bestünde die Möglichkeit, dass die Samtgemeinde in den Folgejahren weitere Bedarfszuweisungen bekommen könne, ohne ein erneutes Maßnahmenpaket abschließen zu müssen. Er wirbt mit Nachdruck dafür, dem Abschluss der Vereinbarung zuzustimmen, da der Samtgemeinde sonst vorgeworfen werde, keinen Konsolidierungswillen zu zeigen.

SGOAR Schulz ergänzt, dass die Einwände zu einem früheren Zeitpunkt hätten angebracht werden müssen und verweist auf den im September stattgefundenen Informationstermin mit dem Innenministerium, an dem jedoch nur wenige Ratsmitglieder aus der Gemeinde Grasleben teilgenommen hätten.

Die Ratsmitglieder Nitschke, Grudke, Gröger und Stabrey sind der Auffassung, dass es keine andere Möglichkeit gebe, als der Vereinbarung zuzustimmen.

Bevor sie das Gremium um Abstimmung bittet, fügt Bürgermeisterin Koch an, dass die Ratsmitglieder die gute Vorarbeit der Verwaltung schätzen würden.


TOP 10 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2018 einschl. Haushaltsplan 2018 und weiterer Anlagen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Grasleben beschließt

a) die Haushaltssatzung 2018 einschl. Haushaltsplan 2018 in der aktuell beratenen Version (Anlage 1b).

b) Das Haushaltssicherungskonzept 2015 und Folgejahre wird in der vorliegenden Form – Fortschreibung 2018 – beschlossen (vgl. HH-Entwurf 2018).

c) Der Stellenplan 2018 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (vgl. HH-Entwurf 2018).

d) Die Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2019 – 2021 wird zur Kenntnis genommen. (vgl. Anlage 2b)

e) Das Investitionsprogramm 2019 – 2021 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (vgl. HH-Entwurf 2018).

Abstimmungsergebnis:   10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen



Protokoll:

Da der Haushaltsplanentwurf im Finanzausschuss bereits umfänglich beraten wurde, reduziert SGOAR Schulz seine Ausführungen auf eine gekürzte Präsentation und die nachträglich beigefügte Veränderungsliste (Anlage 1b und 2b zu V171). Beides wird dem Protokoll beigefügt wird.

Bauamtsleiter Nitsche ergänzt, dass nun eine Kostenschätzung von 290.000 Euro für die Verrohrung unter den Tennisplätzen seitens des Planers vorliege. Die ursprünglich angedachten Mittel von 200.000 Euro seien eine grobe Schätzung der Verwaltung gewesen. Er führt aus, dass verschiedene Umsetzungsvarianten geprüft werden würden. Auf Nachfrage teilt er mit, dass es keine Option sei, die Verrohrung im jetzigen Zustand zu belassen, da bei einem kompletten Einsturz des Rohres die Gefahr der Überflutung des Dorfes bestehe.

Da Ratsmitglied Werner seinen Unmut darüber äußert, dass die Mitteilung über die Erhöhung des Ansatzes zu kurzfristig mitgeteilt wurde, weist GD Janze darauf hin, dass es sich lediglich um die Bereitstellung der Mittel handele und es im besten Falle möglich sei, dass nicht die komplette Summe benötigt werde. Über die Umsetzung der Maßnahme und so letztlich auch über die Höhe der Kosten entscheide der Verwaltungsausschuss.

Nach reger Diskussion spricht sich Frau Stabrey dafür aus, dass der Rat das Thema an sich heranziehen solle. Die Verwaltung wird dafür zu gegebener Zeit einen Beschluss vorbereiten.

Im Anschluss führt Bürgermeisterin Koch die Abstimmung herbei.




TOP 11 Bericht der Bürgermeisterin und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Bürgermeisterin Koch teilt mit, dass der Neujahrsempfang der Gemeinde Grasleben, welcher für den 07.01.2018 angedacht war, auf den 28.01.2018 verschoben wurde. Die Landtagspräsidentin von Sachsen-Anhalt, Frau Gabriele Brakebusch, wird als Gastrednerin eingeladen. Sie bittet die Ratsmitglieder um Vorschläge zur Benennung von zu ehrenden Personen.

Weiterhin bedankt sie sich für die gute Zusammenarbeit mit Rat und Verwaltung im vergangenen Jahr.

GD Janze gibt folgende Mitteilungen bekannt:

Minispielfeld

Die lokale Aktionsgruppe LEADER hat in ihrer Sitzung am 01.11.2017 zugestimmt, 100.000 Euro für den Bau eines Minispielfeldes auf dem Gelände der Gemeinde Grasleben, angrenzend zum Freibad bereitzustellen.

Die Planung kann nunmehr mit Hinterlegung von Haushaltsmitteln seitens der Samtgemeinde vorangetrieben werden. Hier besteht die Perspektive, zusätzliche Co-Finanzierungsmittel für besonders finanzschwache Kommunen zu erhalten. Das ist bei der Samtgemeinde Grasleben der Fall.

Es wird nun angestrebt, eine Vereinbarung zwischen dem TSV Grasleben, der Samtgemeinde und der Gemeinde zu schließen. In der Vereinbarung ist zum Beispiel die Zuständigkeit für die Unterhaltung und Instandsetzung, insbesondere bei den Kostenlasten zu regeln. Die Gespräche mit dem TSV Grasleben sind auf einem guten Wege. Wie bereits dargestellt, entstehen der Gemeinde Grasleben vom Grundsatz keine Kosten. Allerdings müssen weitere Punkte, zum Beispiel die elektrische Versorgung, geklärt werden. Hier legt der TSV Grasleben größten Wert auf Licht auf dem Minispielfeld, damit auch in der dunklen Jahreszeit trainiert werden kann. Dies wiederum müsste zu Lasten der Gemeinde Grasleben gehen, da keinerlei Zusammenhang zum Freibad besteht.

Die aktuellen Kostenschätzungen liegen bei 141.000 Euro.

Modellprojekt Tempo 30

Die Gemeinde Grasleben hatte mit Beschluss vom 19.06.2017 den Willen formuliert, am Modellprojekt Tempo 30 teilzunehmen.

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat nun die Kriterien für eine Bewerbung bzw. Teilnahme am Modellprojekt Tempo 30 veröffentlicht. Für ganz Niedersachsen werden lediglich sechs Städte und Gemeinden ausgesucht (2 Großstädte, 2 Mittel- und Kleinstädte, 2 kleinere Orte).

Es stehen somit niedersachsenweit nur zwei freie Plätze für eine Teilnahme Graslebens zur Verfügung. Die Auswahl wird nach einem Rankingsystem erfolgen und die Höhe der Punktevergabe hängt davon ab, wie gut man die vorgegebenen Auswahlkriterien erfüllt hat. Hierzu bedarf es u.a. eines aktuellen Verkehrskonzeptes für den zu untersuchenden Streckenabschnitt, eines städtebaulichen Konzeptes sowie aktuellen Gutachten (Lärm/Luft/Unfall). Ebenfalls muss ein durchschnittlicher täglicher Verkehr von mindestens 5.000 Kfz/ 24 h bei üblichen LKW-Anteilen (3 % - 15 %) nachgewiesen werden.

Die Erstellung entsprechender Gutachten und Konzepte wäre mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden. Hierfür stehen keine Mittel zur Verfügung. Hierbei muss auch beachtet werden, dass der Bewerbungsschluss auf den 31.01.2018 festgesetzt wurde und somit keine ausreichende Zeit für eine ausführliche Erstellung verbleibt. Aus diesem Grund musste von einer Bewerbung am Modellprojekt Tempo 30 Abstand genommen werden.

 
TOP 12 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Nitschke teilt GD Janze mit, dass die Samtgemeinde Mittel im Haushalt eingestellt habe, um einen Sachverständigen mit der Prüfung der Festsetzung der Kreisumlage zu beauftragen. Er sei der Ansicht, dass die Festsetzung rechtswidrig sei, da die finanzielle Lage der Kommunen seiner Ansicht nach nicht ausreichend berücksichtigt wurde und die Senkung der Umlage um einen Prozentpunkt nicht ausreiche.

Ratsmitglied Storm verweist darauf, dass die Bauarbeiten an der Helmstedter / Vorsfelder Straße noch nicht abgeschlossen seien, obwohl seitens der Verwaltung mitgeteilt wurde, dass dies am 08. Dezember der Fall sein sollte. GD Janze teilt mit, dass die Informationen zur geplanten Fertigstellung seitens des Wasserverband Vorsfelde (WVV) mitgeteilt wurden und die Verwaltung lediglich die Intention gehabt habe, Ratsmitglieder und Bürger zu informieren. Die Gründe für die Verzögerung seien ihm nicht bekannt, er werde allerdings gern noch einmal beim WVV nachfragen.

[Anm. der Verwaltung: Nach Rücksprache mit dem WVV kann mitgeteilt werden, dass aufgrund des Wintereinbruchs (Frost/Schnee) keine Möglichkeit bestand, die Decke weiter bzw. vollständig aufzubringen. Aus diesem Grunde konnte die zugesagte Fertigstellung bis Ende KW 50 nicht erfolgen. Auf der Vorsfelder Straße wurde zudem ein Kopfloch zur Verbindung der letzten Rohrleitung gegraben. Damit sei die Maßnahme beendet. Es wurde seitens des Wasserverbandes höchste Priorität für unsere Vorhaben zugesagt. Man bedauere die mangelhafte Kommunikation.]

Ratsmitglied Grudke erfragt, ob die Verwaltung den Platz an der Lappwaldhalle, auf dem die Bauarbeiter ihre „Zentrale“ errichtet hatten, auf Verunreinigungen überprüfen werde, was Herr Nitsche bejaht.

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Döring-Vogel teilt GD Janze mit, dass ihm keine generellen Verbindungsprobleme von Telekom-Anschlüssen in Grasleben bekannt seien, er allerdings einen direkten Ansprechpartner bei der Telekom habe. Daher bittet er darum, ihm bestehende Probleme mitzuteilen, damit er diese weiterleiten könne.  

Ratsmitglied Grudke regt an, dass eine Bürgerbeteiligung zur Planung der Entlastungsstraße ggf. schon in 2018 erfolgen könne. GD Janze stimmt dem zu, sagt allerdings, dass die Form der Beteiligung gemeinsam von Rat und Verwaltung erarbeitet werden solle.

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Thielecke bezüglich der Rohrprüfung am Bahndamm teilt Herr Nitsche mit, dass entsprechende Mittel in den Haushalt 2019 eingeplant werden.

 
TOP 13 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeisterin Koch schließt die Sitzung um 19:59 Uhr.

 

Zur�ck zur �bersicht