Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

Gemeinde Grasleben - Finanzausschuss

Montag, 20. November 2017 , 17:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Gröger begrüßt die Anwesenden und eröffnet die 2. Sitzung des Finanzausschusses.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Er stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit zehn Tagesordnungspunkten festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der 1. Sitzung vom 16.01.2017

Protokoll:

Das Protokoll vom 16.01.2017 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig


TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es sind keine Einwohnerinnen und Einwohner anwesend.

 
TOP 6 Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen über die Gewährung von Bedarfszuweisungen im Rahmen des Antragsverfahrens 2017

Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Grasleben empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, dem Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachen gem. Anlage 2 über die Gewährung von Bedarfszuweisungen im Rahmen des Antragsverfahrens 2017 zuzustimmen und sich zudem zur Umsetzung der Maßnahmen gem. Anlage 1 (sofern diese in seiner Zuständigkeit liegen) und beauftragt Gemeindedirektor und Bürgermeisterin mit der Zeichnung zu verpflichten.

Abstimmungsergebnis:      4 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung



Protokoll:

Bevor Ausschussvorsitzender Gröger SGOAR Schulz das Wort erteilt, bittet er diesen, zu erläutern, wie sich der Gesamtfehlbetrag von 3,1 Millionen zusammensetzt. Herr Schulz erklärt dies damit, dass dies die Summe der aufgelaufenen Fehlbeträge seit 2011 sei. Hinzu kommen noch kamerale Fehlbeträge bis zum Jahr 2010.

Anschließend erörtert SGOAR Schulz die Vorlage und betont, dass er die geringe Beteiligung der Ratsmitglieder an dem Informationstermin mit dem Ministerium für Inneres (MI) sehr bedauert habe. Er erläutert, dass die nötigen und mit dem MI abgesprochenen Maßnahmen im Maßnahmenpaket festgehalten seien und es sich dabei im Wesentlichen um Steuererhöhungen, die in zwei Schritten durchgeführt werden, handele. Die Erhöhungen seien sozial gerecht gestaffelt, da beispielsweise die Grundsteuer B alle Bürgerinnen und Bürger betreffe. Freiwillige Leistungen wie die Erhöhung von Nutzungsentgelten in den Dorfgemeinschaftshäusern oder Kita-Gebühren habe die Verwaltung bewusst nicht angestrebt.

Ratsmitglied Werner teilt mit, dass er herausgefunden habe, dass die durchschnittlichen Hebesätze in anderen Regionen Niedersachsens deutlich geringer seien und erfragt, wie die Mitgliedsgemeinden der SG Grasleben im Vergleich zu anderen Gemeinden im ländlichen Raum positioniert seien. SGOAR Schulz berichtet daraufhin, dass es im Landkreis Helmstedt andere Bedarfszuweisungskommunen, z.B. Schöningen und Königslutter, mit Hebesätzen von bis zu 500 Prozentpunkten gebe. Darüber hinaus halte er einen bloßen Vergleich der durchschnittlichen Hebesätze für irrelevant, da sich die Höhe nach dem Maß des Einnahmebedarfs des jeweiligen Gemeindehaushalts und der dortigen Defizitsituation richte.

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Döring-Vogel erklärt SGOAR Schulz, dass das Maßnahmenpaket nur dann umgesetzt werden müsse, wenn die Räte der Zielvereinbarung zustimmen, wozu er dringend rät. Er betont, dass der Landkreis in den vergangenen Jahren alle Haushalte trotz teilweiser hoher Defizite ohne Auflagen genehmigt habe und gibt zu bedenken, dass sich dies bei einer Ablehnung der Zielvereinbarung und somit dem Verzicht auf Bedarfszuweisungen ändern könnte.

GD Janze ergänzt, dass die Situation für die Folgejahre aktuell nicht absehbar sei. Beispielhaft nennt er hier eine Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen, durch die es passieren könnte, dass die Samtgemeinde nebst Mitgliedsgemeinden nicht mehr als Bedarfszuweisungskommune gelte.

Die Frage des Ausschussvorsitzenden Gröger, ob sich die Höhe der Kreisumlage an den Steuererhöhungen orientiert, verneint SGOAR Schulz.

Er führt weiter aus, dass es sich in allen vier Mitgliedsgemeinden um Steuermehreinnahmen von ca. 70.000 Euro pro Jahr handele, 40.000 Euro davon entfallen auf die Gemeinde Grasleben. Anhand von Beispielen verdeutlicht er, dass die Erhöhung der Grundsteuer B recht moderat ist. Ratsmitglied Gröger werde beispielsweise ab 2018 um 22 Euro mehr pro Jahr belastet, ab 2020 dann mit jährlich rd. 44 Euro. Somit betrage die Steuererhöhung in der 2. Stufe weniger als 4 Euro monatlich. Bürgermeisterin Koch werde mit 16,50 Euro bzw. 33 Euro ab 2020 belastet. Diese zwei Beispiele zeigen sicherlich die Zumutbarkeit der Maßnahme insgesamt auf. Bei der Grundsteuer A handele es sich in der Gemeinde Grasleben um eine Mehreinnahme von 1.000 Euro pro Jahr für alle Flächen.

Bürgermeisterin Koch teilt mit, dass die Beispiele ihrer Ansicht nach zeigen, dass die Erhöhungen für einzelne Hausbesitzer machbar seien. Sie bevorzugt eine einmalig stärkere Erhöhung, anstelle von mehreren geringen Schritten zur Steuererhöhung.

Abschließend rät SGOAR Schulz den Ratsmitgliedern, in Bezug auf die kommunalen Leistungen selbstbewusster zu sein, da die Gemeinde Grasleben seiner Ansicht nach gut aufgestellt sei. Beispielhaft nennt er Kitaerweiterungen oder die Instandhaltung der Infrastruktur. Diese Projekte müssten schließlich auch bezahlt werden und jeder profitiere davon.

Der Ausschussvorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.


TOP 7 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2018 einschl. Haushaltsplan 2018 und weiterer Anlagen

Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Grasleben empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die Beschlüsse unter den Punkten a) und b) zu fassen und die Punkte c) – e) zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

a) Die Haushaltssatzung 2018 einschl. Haushaltsplan 2018 wird in der aktuell beratenen Version (Anlage 1) beschlossen.

b) Das Haushaltssicherungskonzept 2015 und Folgejahre wird in der vorliegenden Form – Fortschreibung 2018 – beschlossen (vgl. HH-Entwurf 2018).

c) Der Stellenplan 2018 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (vgl. HH-Entwurf 2018).

d) Die Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2019 – 2021 wird zur Kenntnis genommen. (vgl. Anlage 2)

e) Das Investitionsprogramm 2019 – 2021 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (vgl. HH-Entwurf 2018).

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig



Protokoll:

Ausschussvorsitzender Gröger gibt das Wort an SGOAR Schulz. Dieser trägt anhand einer Präsentation, die dem Protokoll beigefügt und per E-Mail an alle Ratsmitglieder versandt wird, die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplanentwurfs 2018 vor. Die Veränderungsliste wird als Tischvorlage verteilt und ebenfalls dem Protokoll beigefügt.

Während und nach der Präsentation nutzen die Ratsmitglieder die Möglichkeit, inhaltliche Fragen an die Verwaltung zu stellen.

Ratsmitglied Werner äußert Fragen zu den bestehenden Investitionskrediten der Gemeinde. Konkret möchte er wissen, wie langfristig die Verwaltung plant und welche Maßnahmen getroffen werden, damit ein eventuell steigender Zinssatz nicht zum Problem wird.  

SGOAR Schulz erklärt daraufhin, dass bei Investitionskrediten auf lange Laufzeiten mit einer vollständigen Ablösung zu Laufzeitende geachtet werde. Vom Grundsatz her werde bei Neuverträgen Wert auf eine höhere Anfangstilgung als in der Vergangenheit gelegt. Diese betrage derzeit 4 %. Damit könne eine Laufzeit von ca. 20 Jahren erreicht werden, was ungefähr der Nutzungsdauer des kreditfinanzierten Anlageguts entspreche (Kreditkongruenz).

Weiterhin erfragt Ratsmitglied Werner, inwieweit die auf Seite 30 des Vorberichtes erwähnte Einwohnerprognose als Berechnungsgrundlage für die Haushalte der Gemeinde Grasleben verwendet wird, da er aufgrund der geplanten Baugebiete die in der Prognose angegeben Entwicklung anzweifelt.

SGOAR Schulz erklärt, dass diese Prognose eine reine Information darstelle, die laut Kommunaler Haushalts- und Kassenverordnung Bestandteil des Vorberichtes sein müsse. In der Gemeinde Grasleben werde natürlich versucht, den Trend des Einwohnerschwundes abzufedern. Es handele sich um offizielle statistische Hochrechnungen des LSKN, ob diese tatsächlich der Realität entsprechen werden, bleibe abzuwarten. Unstrittig sei aber, dass die Samtgemeinde nebst Mitgliedgemeinden zweifelsfrei seit Jahren mit rückläufigen Einwohnerzahlen konfrontiert ist.

Anschließend bittet der Ausschussvorsitzende um Abstimmung.




TOP 8 Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Es liegen keine Mitteilungen der Verwaltung vor.

 
TOP 9 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Es liegen keine Anträge und Anfragen vor.

 
TOP 10 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Gröger schließt die Sitzung um 18:10 Uhr.

 

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