Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen über die Gewährung von Bedarfszuweisungen im Rahmen des Antragsverfahrens 2017
Beschluss:
Der Finanzausschuss der Gemeinde Grasleben empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, dem Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachen gem. Anlage 2 über die Gewährung von Bedarfszuweisungen im Rahmen des Antragsverfahrens 2017 zuzustimmen und sich zudem zur Umsetzung der Maßnahmen gem. Anlage 1 (sofern diese in seiner Zuständigkeit liegen) und beauftragt Gemeindedirektor und Bürgermeisterin mit der Zeichnung zu verpflichten.
Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Protokoll:
Bevor Ausschussvorsitzender Gröger SGOAR Schulz das Wort erteilt, bittet er diesen, zu erläutern, wie sich der Gesamtfehlbetrag von 3,1 Millionen zusammensetzt. Herr Schulz erklärt dies damit, dass dies die Summe der aufgelaufenen Fehlbeträge seit 2011 sei. Hinzu kommen noch kamerale Fehlbeträge bis zum Jahr 2010.
Anschließend erörtert SGOAR Schulz die Vorlage und betont, dass er die geringe Beteiligung der Ratsmitglieder an dem Informationstermin mit dem Ministerium für Inneres (MI) sehr bedauert habe. Er erläutert, dass die nötigen und mit dem MI abgesprochenen Maßnahmen im Maßnahmenpaket festgehalten seien und es sich dabei im Wesentlichen um Steuererhöhungen, die in zwei Schritten durchgeführt werden, handele. Die Erhöhungen seien sozial gerecht gestaffelt, da beispielsweise die Grundsteuer B alle Bürgerinnen und Bürger betreffe. Freiwillige Leistungen wie die Erhöhung von Nutzungsentgelten in den Dorfgemeinschaftshäusern oder Kita-Gebühren habe die Verwaltung bewusst nicht angestrebt.
Ratsmitglied Werner teilt mit, dass er herausgefunden habe, dass die durchschnittlichen Hebesätze in anderen Regionen Niedersachsens deutlich geringer seien und erfragt, wie die Mitgliedsgemeinden der SG Grasleben im Vergleich zu anderen Gemeinden im ländlichen Raum positioniert seien. SGOAR Schulz berichtet daraufhin, dass es im Landkreis Helmstedt andere Bedarfszuweisungskommunen, z.B. Schöningen und Königslutter, mit Hebesätzen von bis zu 500 Prozentpunkten gebe. Darüber hinaus halte er einen bloßen Vergleich der durchschnittlichen Hebesätze für irrelevant, da sich die Höhe nach dem Maß des Einnahmebedarfs des jeweiligen Gemeindehaushalts und der dortigen Defizitsituation richte.
Auf Nachfrage von Ratsmitglied Döring-Vogel erklärt SGOAR Schulz, dass das Maßnahmenpaket nur dann umgesetzt werden müsse, wenn die Räte der Zielvereinbarung zustimmen, wozu er dringend rät. Er betont, dass der Landkreis in den vergangenen Jahren alle Haushalte trotz teilweiser hoher Defizite ohne Auflagen genehmigt habe und gibt zu bedenken, dass sich dies bei einer Ablehnung der Zielvereinbarung und somit dem Verzicht auf Bedarfszuweisungen ändern könnte.
GD Janze ergänzt, dass die Situation für die Folgejahre aktuell nicht absehbar sei. Beispielhaft nennt er hier eine Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen, durch die es passieren könnte, dass die Samtgemeinde nebst Mitgliedsgemeinden nicht mehr als Bedarfszuweisungskommune gelte.
Die Frage des Ausschussvorsitzenden Gröger, ob sich die Höhe der Kreisumlage an den Steuererhöhungen orientiert, verneint SGOAR Schulz.
Er führt weiter aus, dass es sich in allen vier Mitgliedsgemeinden um Steuermehreinnahmen von ca. 70.000 Euro pro Jahr handele, 40.000 Euro davon entfallen auf die Gemeinde Grasleben. Anhand von Beispielen verdeutlicht er, dass die Erhöhung der Grundsteuer B recht moderat ist. Ratsmitglied Gröger werde beispielsweise ab 2018 um 22 Euro mehr pro Jahr belastet, ab 2020 dann mit jährlich rd. 44 Euro. Somit betrage die Steuererhöhung in der 2. Stufe weniger als 4 Euro monatlich. Bürgermeisterin Koch werde mit 16,50 Euro bzw. 33 Euro ab 2020 belastet. Diese zwei Beispiele zeigen sicherlich die Zumutbarkeit der Maßnahme insgesamt auf. Bei der Grundsteuer A handele es sich in der Gemeinde Grasleben um eine Mehreinnahme von 1.000 Euro pro Jahr für alle Flächen.
Bürgermeisterin Koch teilt mit, dass die Beispiele ihrer Ansicht nach zeigen, dass die Erhöhungen für einzelne Hausbesitzer machbar seien. Sie bevorzugt eine einmalig stärkere Erhöhung, anstelle von mehreren geringen Schritten zur Steuererhöhung.
Abschließend rät SGOAR Schulz den Ratsmitgliedern, in Bezug auf die kommunalen Leistungen selbstbewusster zu sein, da die Gemeinde Grasleben seiner Ansicht nach gut aufgestellt sei. Beispielhaft nennt er Kitaerweiterungen oder die Instandhaltung der Infrastruktur. Diese Projekte müssten schließlich auch bezahlt werden und jeder profitiere davon.
Der Ausschussvorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
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